Private Krankenversicherungen – jetzt vergleichen und Geld sparen

Zum Jahreswechsel sehen sich Privatversicherte oft mit steigenden Krankenkassenbeiträgen konfrontiert. Auch zum Jahr 2014 wurden die Beiträge wieder kräftig angehoben.

Besonders betroffenen sind ältere Menschen, denn, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bemessen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht nach dem monatlichen Bruttoeinkommen, sondern u. a. nach dem Lebensalter und dem individuellen Gesundheitszustand.

Zweistellige prozentuale Erhöhungen in 2014
Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) haben einige Anbieter wie Axa und Central & Co ihre Beiträge um bis zu 50 % erhöht. Die Älteren unter den rund 9 Millionen Privatversicherten treffen die Erhöhungen mit voller Härte. Schon ab einem Alter von 45 Jahren und einer längeren Mitgliedschaft ist mit drastischen Beitragserhöhungen zu rechnen.

Auch wenn manche Konzerne von Beitragsstabilität oder gar von einer leichten Senkung der Tarife sprechen, so wird bei privaten Versicherern jeder Versicherungsnehmer individuell betrachtet; demgemäß kann es in Einzelfällen zu drastischen Abweichen von einer allgemeinen Tendenz kommen, allerdings in beide Richtungen, d. h. sowohl nach unten als auch nach oben. Solche drastischen Einzelfälle sind es dann, bei denen eine Beitragssteigerung um 50 % zu verbuchen ist. Dies ist bspw. beim Versicherungsunternehmen Axa der Fall. Im Schnitt jedoch, so das Unternehmen, lägen die Erhöhungen im Bereich von 3 %.

Beim BdV sieht man Aussagen über "stabile" Beiträge ohnehin kritisch, insofern als es hier einen beachtlichen Interpretationsspielraum gibt. "Moderate" Erhöhungen sind schließlich auch immer im Vergleich zu betrachten und bei einer inflationären Beitragsentwicklung, wie sie in 2014 festzustellen ist, bedeutet moderat eben auch nicht unbedingt wenig.

Gründe für steigende Beiträge
Einsteigertarife sind besonders oft von Erhöhungen betroffen, weil sie zu niedrig kalkuliert sind und dem Anlocken von Kunden dienen. Nach und nach wechseln Neuversicherte in die auskalkulierten Tarife. Die Versicherer nennen 2 Gründe für Beitragserhöhungen; die bereits lange anhaltende Niedrigzinspolitik und deren Auswirkungen auf die Rückstellungen und Kapitalanlagen – hiermit haben auch die Lebensversicherungen zu kämpfen – sowie die steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

Den sinkenden Rechnungszins auf die Altersrückstellungen gleichen die Anbieter durch höhere Beiträge aus. Davon sind rund 2,9 Millionen der Privatversicherten, d. h. rund ein Drittel betroffen. Mit steigendem Lebensalter und länger werdender Mitgliedschaft steigen automatisch auch die Beiträge, anders als in der GKV, wo sie aufgrund eines geringen Einkommens im Alter sinken. So erklärt es sich, dass ein Jahresunterschied von 35 Jahren mit einem Beitragsunterschied von 200 % oder gar 300 % einhergeht. Wer mit 30 Mitglied wird, muss also mit 65 das 3 oder 4 fache an Beiträgen zahlen.

Abgespeckter Neukundentarife
Ist einmal die Schwelle von 55 Jahren überschritten, dann ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung so gut wie ausgeschlossen. Hier hilft nur der Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung in einen anderen Tarif. Eine Lösung ist bspw. der abgespeckte Tarif für Neukunden. Wem ein solcher Tarifwechsel gelingt, der kann laut Verbraucherschützern sage und schreibe bis zu 500 € im Monat sparen. Auch im neuen Tarif ist man zwar vor Beitragserhöhungen nicht gefeit, zweifelsohne hat man aber einen größeren finanziellen Spielraum.

Gemäß Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat jeder Versicherungsnehmer Anspruch auf einen Tarifwechsel beim selben Unternehmen.

Der Versicherer ist verpflichtet, dem Kunden auf Antrag ein günstigeres Tarifangebot zu unterbreiten, ohne dass sich dies auf die Altersrückstellungen auswirkt. Ferner muss der Versicherer bei jeder Beitragserhöhung auf dieses gesetzlich verbriefte Recht hinweisen. Versicherungsnehmer über 60 Jahren haben zudem das Recht, bei Beitragserhöhungen konkrete günstigere Tarife genannt zu bekommen. Einen Tarifwechsel machen die Versicherer ihren Kunden mitunter sehr schwer, indem sie sich einer Verzögerungstaktik bedienen oder den Kunden mit der Behauptung abwimmeln, es gebe keinen alternativen Tarif.

Tarife mit Selbstbehalt
Bei einem Wechsel in einen anderen Tarif sollte man sich auf jeden Fall gut informieren. Für den schriftlichen Antrag auf einen Tarifwechsel stellen die Verbraucherzentralen auf ihren Webseiten Musterbriefe zur Verfügung. Die Versicher reagieren dann oft mit dem Vorschlag von Leistungskürzungen für niedrigere Prämien. Dies will gut überlegt sein, denn der Verzicht auf bestimmte Leistungen ist unwiderruflich. Die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer sind damit passé.

Mit Vorsicht zu genießen sind auch die sogenannten Tarife mit Selbstbehalt. Hier lässt sich die monatliche Prämie durch die jährliche Zahlung einer Selbstbeteiligung senken. Sollte es dann aber zu einer schweren Erkrankung kommen, dann wird es bei einem hohen prozentualen Selbstbehalt finanziell kritisch. Aus so einem Tarif kann man ebenfalls nicht mehr wechseln.

Generell gilt: Im Alter sollte aufgrund der Altersrückstellungen nur innerhalb der Versicherungsgesellschaft gewechselt werden, denn die Rückstellungen sind beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren.

Helfer beim internen Tarifwechsel
Es gibt Versicherungsprofis, die Versicherungsnehmer beim Wechsel in einen anderen Tarif unterstützen, wenn diese sich nicht alleine mit der Versicherung auseinandersetzen wollen. Dies kann sich durchaus lohnen, auch wenn dieser Service nicht ganz billig ist. Um hierauf spezialisierte Agenturen handelt es sich bspw. bei den Partnern von http://www.versicherung.berater-zuschuss.de. Hier sollte darauf geachtet werden, dass nur im Erfolgsfall eine Gebühr entfällt. Dabei sind Honorare, die der Hälfte der Ersparnis über den Zeitraum von einem Jahr entsprechen, durchaus keine Seltenheit. Sie können sich dementsprechend auf ein paar tausend Euro belaufen.

Unterstützung beim Tarifwechsel kann man auch bei den örtlichen Verbraucherzentralen einholen. Diese beraten und übernehmen auch den Schriftwechsel mit der Versicherungsgesellschaft, wobei die Gebühren deutlich niedriger sind und sich um 50 € herum belaufen. Teilweise ist die Beratung an eine Mitgliedschaft und damit an einen Jahresbeitrag geknüpft; dies ist bspw. beim Bund der Versicherten der Fall.

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