Urteil: Falsche Informationen über Preiserhöhung – Gaskunden kriegen 16.000 € erstattet

Pünktlich zum Start der Heizperiode erhöhen viele Gasversorger ihre Tarife. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Juli 2013 könnte für viele Gaskunden einen Unterschied machen und bares Geld bedeuten.

In dem Grundsatzurteil haben die Richter entscheiden, dass Preisänderungsklauseln und damit auch Preiserhöhungen in sogenannten Gassonderverträgen in vielen Fällen unzulässig sind. Einen Gassondervertrag hat jeder, der schon einmal seinen Anbieter gewechselt oder mit seinem Gasversorger einen anderen Tarif als den der Grundversorgung vereinbart hat.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Auftrag von 25 Gaskunden, die Kunden bei der RWE sind. RWE ist nun verpflichtet, mehr als 16.000 Euro zu erstatten, denn nach Auffassung der Richter hat das Unternehmen seine Kunden nicht ausreichend über die Preiserhöhung informiert.
Das Urteil könnte Signalwirkung für viele Gaskunden mit einem Sondervertrag haben, denn Gasversorger müssen ihre Kunden rechtzeitig, klar und deutlich über beabsichtigte Preiserhöhungen und deren Höhe informieren.

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Verbraucherzentrale: “Für Gaskunden von RWE, die ausschließlich Jahresrechnungen ab dem Jahr 2010 widersprochen haben oder jetzt noch tätig werden wollen, bieten wir eine Hilfe zur Berechnung und Rückforderung”


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Linda Marie Holm arbeitet als Journalistin und Pressereferentin für verschiedene Medien in Deutschland und im Ausland., Sie veröffentlicht hier Nachrichten und Ratgeber zu wichtigen Verbraucherthemen mit den Schwerpunkten Energie, Telekommunikation und Finanzen.