Abstrakte Menschenrechte ohne Freiheit und Gleichheit werden herrschaftlich missbraucht

Ein Gastbeitrag von Wolf-Dieter Narr für Peira – Gesellschaft für politisches Wagnis e.V.

Berlin, 05.09.2013: Die Überschrift ist widersprüchlich formuliert. Sie könnte jedenfalls missverstanden werden. Sie zu klären, könnte dazu beitragen, das, was unter Menschenrechten verstanden werden sollte, möglichst so einzukreisen, sie nicht wie einen Honigtopf voll edler „Rechte“ zu missbrauchen. Werden die Menschenrechte nicht genauer bestimmt, kann zu jedem Zweck in den süßen Topf hineingegriffen werden. Auf dass, wenn schon nicht das eigene Handeln, so doch sein erster Geschmack versüßt werde.

Ich will mich weithin an die Wortfolge der Überschrift halten. Offen enden werde ich mit einer zusammenfassenden Behauptung. Offen bleibt sie, weil d e r Menschen „Rechte“ im Sinne von allen Menschen eignenden Bedürfnissen und Erfordernissen nie abschließend, also eindeutig und endgültig bestimmt und angewandt werden können. Das heißt zugleich, was zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten menschenrechtlich geboten wäre – und meist mehr oder minder verfehlt wird, ist immer erneut herauszufinden. Es wird je und je umkämpft bleiben. Auf das im Vorsatz formulierte Mehr oder Minder und alle seine Zwischenstufen kommt es für lebenden Menschen entscheidend an. Schon an dieser Stelle lässt sich, zuerst verneinend, eine verbindlich allgemeine Eigenschaft der Menschenrechte festhalten: sie können nie und nirgendwo unter Menschen dazu herhalten, kollektiven Mord, sprich Kriege gegen andere Menschengruppen zu rechtfertigen. Gleiches gilt für den Mord an Personen. Strafrechte, die solches zulassen, sind zuerst menschen- und konsequent menschenrechtsfeindlich.

Zuerst: d i e Menschenrechte gibt es nicht. In dieser Hinsicht ist der Titel korrekt ausgedrückt. Nach den beiden Weltkriegen (1914-1918, 1939-1945) und nach dem humanen Grabenbruch durch die Nationalsozialistische Herrschaft, die genozidale Ausrottung der europäischen Juden und der Roma mitsamt den übrigen sowjetisch mitbetriebenen Völkervertreibungen mit den dabei billigend in Kauf genommenen Morden und den über 30 Millionen durch den Krieg Ermordeten, kamen zwei internationale Vereinbarungen zustande. Am 26. Juni 1945 kam es zur „Charta der Vereinten Nationen“. Obwohl unzureichend eingeschränkt, sind Kriege seither kein selbstverständliches Recht der Staaten mehr. Am 12. Dezember 1948 einigte sich die Generalversammlung der 1945 gegründeten Vereinten Nationen (UNO) in ihrer 217. Resolution darauf, in San Francisco eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zu verkünden…

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