VSB - Position des VSB zur Anschaffung von bewaffneten Drohnen

Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB)

Köln, 9. April 2013

Was machbar ist sollte getan werden, um den Schutz der Truppe im Einsatz mit der Ausstattung von Kampfdrohnen zu erhöhen.
In Zeiten, da man in Mitteleuropa seit Jahrzehnten im Frieden lebt, verdrängt die Gesellschaft offensichtlich welchen Bedrohungen sich die Soldaten/-innen und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr im Einsatz gegenüber sehen. Nach Auffassung des Verband der Soldaten der Bundeswehr, wäre die rasche Beschaffung der Kampfdrohne ein klarer Ausdruck im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten im Einsatz. Damit würden die Aussagen im Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahre 2006 (!) nicht nur Lippenbekenntnisse sein. Im Kap. 5.4. heißt es dort:“ Soldatinnen und Soldaten im Einsatz haben Anspruch auf den bestmöglichen Schutz. Überlebensfähigkeit und Schutz von Personal und Infrastruktur sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für die Auftragserfüllung und Ausdruck der Fürsorgepflicht des Staates. Die Streitkräfte müssen sich gegen alle Formen der von regulären und irregulären Kräften ausgehenden Bedrohung […] schützen.
Mit der Beschaffung von bewaffneten Drohnen ist es möglich das Fähigkeitsspektrum der Aufklärung – welches bereits aktuell im Einsatz befindliche Flugkörper abdecken – zu erweitern und die Möglichkeit auf eine im Livebild erkannte Lageentwicklung unverzüglich zu reagieren. Das schließt insbesondere den Vorteil der Missionsabbruchfähigkeit mit ein.

Der technische Fortschritt sollte umgehend genutzt werden, um mit relativ kostengünstigen Flugkörpern, das Einsatzrisiko der Soldatinnen und Soldaten zu senken und Blut zu sparen.
An einem sorgfältigen, moralisch-ethisch vertretbaren und ROE-konformen Einsatz der Drohnen durch entscheidungsbefugte Vorgesetzte besteht keinerlei Zweifel. Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, denjenigen die sie mit Mandat zum Einsatz in heimatferne Länder entsandten, auch ein Höchstmaß an Vertrauen entgegenzubringen.