Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 17

Bananenrepublik und Organisierte Kriminalität

Hannover, 11. März 2013
Kopie:
Niedersächsisches Justizministerium
Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz
persönlich mit der Bitte zur Kenntnisnahme
und weiteren Veranlassung

an
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
Domplatz 1
38100 Braunschweig

Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Meyer-Ulex von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, und Beteiligung an organisierter Kriminalität und aller damit zusammenhängenden Straftaten
(Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig, NZS 703 Js 9426/13 vom 26.02.2013)

Gegenstand der Strafanzeige ist der Bescheid des OStA Meyer-Ulex vom 26.02.2013 (Poststempel 05.03.2013, Eingang 07.03.2013)

Mit Schreiben vom 22.02.2013 habe ich Strafanzeige gegen OStA Meyer-Ulex erstattet, daher war er in dieser Angelegenheit befangen und hätte den Vorgang nicht bearbeiten dürfen. Allerdings zeigt das Schreiben überaus deutlich, dass OStA Meyer-Ulex keinerlei Ermittlungen durchgeführt hat. Zitat. „Ich lehne es daher nicht nur ab, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, sondern vermag insbesondere aus den geschilderten Gründen keinen Verdacht einer von Oberstaatsanwalt Im Sande begangenen strafbaren Handlung zu erkennen, so das ich das Verfahren ohne Ermittlungen eingestellt habe.“

Den Ausführungen des OStA Meyer-Ulex ist nur dahingehend zuzustimmen, dass die Sache so nicht besser wird. Allerdings ist dies dem Umstand zuzuschreiben, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einem Hort organisierter Kriminalität, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt entwickelt hat.

Eine Auseinandersetzung mit der Sache findet und fand nicht statt. Wenn OStA Meyer-Ulex behauptet, dass neue Gesichtspunkte sich nicht ergeben haben, muss sich der unbefangene Leser fragen lassen, warum z.B. OStAin Dr. Münzer und StAin Stamer durch bewusstes Setzen einer Vielzahl falscher Annahmen neue Gesichtspunkte ins Feld führen und sich dann der Auseinandersetzung in der Sache mit dem Unterzeichner verweigern und erklären, neue Gesichtspunkte hätten sich nicht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet ergebnisoffen zu arbeiten, d.h. insbesondere auch zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln (§ 160 Abs. 2 StPO).

Mit freundlichen Grüßen
Theodor W. Stahmeyer
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AnhangGröße
Bescheid 703 Js 94 26 13 wegen Frank im Sande 2013 02 26.PDF291.83 KB