Niederlage für Targobank AG

Einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG haben die RAe der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstritten.

Die Targobank löschte auf Intervention der RAe nicht nur einen zweifach existenten Schufa-Negativeintrag (wir berichteten) und stellte statt des widerrechtlichen Zweifacheintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein.

Einstweilen kam es zur völligen Löschung des Eintrages.

Förderlich war bei der Sache die offene Intervention bei der Schufa Holding AG. Die Anwälte sorgten für eine Aufklärung des Falls, indem Sie sich damit direkt an die Schufa wendeten .

Insbesondere der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit leicht umgestalten sollte, begegnete rechtlichen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.

Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Mitteilung vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde.

Zur endgültigen Entfernung durch die Schufa kam es mit dem Schreiben vom 30.07.2012, es ließ sich laut Aussagen der Schufa bei der Targobank nicht feststellen, dass die gegebenen Meldevoraussetzungen, hier im Besonderen die der ordnungsgemäßen Mahnungen, eingehalten worden waren.

Durch die wiederholte Einmischung stieg auch der Scorewert des Mandanten, lag er vor der Löschung bei 92,69%, kletterte der Wert anschließend auf 97,69.

Der Scorewert des Mandanten lag zu Beginn, als die Rechtsanwälte sich der Problemstellung angenommen hatten, nur bei 14%.

Innerhalb von gegen 3 Monaten konnte eine vollständige Erneuerung der Bonitätsmerkmale des Mandaten erwirkt werden.

Aus einer vollständigen Kreditunwürdigkeit ist inzwischen also eine ordentliche und respektable Kreditwürdigkeit geworden.

Zu dem Verfahren sagt RA und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der hier dem betroffenen Mandanten rasch und wirksam helfen konnte: Das gegenwärtige Verfahren zeige wieder einmal klar und deutlich, dass eine außergerichtliche Beschäftigung von Fachpersonen zügig zu Ergebnissen führen könne.

Es sei allerdings beachtlich, wenn man sich überlegt, dass der an dieser Stelle betroffene Mandant vollkommen kreditunwürdig war mit seinem Basisscorewert von 14 %.

Ein unberechtigter Zweifacheintrag sei der Verursacher der Problemsituation gewesen, ausgelöst durch die Targobank bzw. die Targo Dienstleistungs GmbH.

Nunmehr sei die ganze Schufa-Sanierung erfolgt, die auch zwingend notwendig war.

Das zielstrebige Vorgehen gegen fehlerhafte Einträge sei -entweder bei der eintragenden Stelle oder der Schufa selbst - lohnend, wie der vorliegende Fall zeige.

weitere Infos zum Thema "SCHUFA" finden Sie unter http://meine-schufa-24.de

V.i.S.d.P.:
Danuta Wiest
Rechtsanwältin
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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und in München.

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Schufa - Teil einer kriminellen Bande?

Wie schon hier im Kommentar zur Santander Consumer Bank (Überschuldungsaufforderung = Nötigung)
erwähnt, die Schufa hält sich nicht an das Gesetz und darf locker gemeldete Personen öffentlich
gemäß § 187 StGB verleumden. Auch noch dann, wenn die Bank sich nicht an gerichtlich geschlossene
Vergleiche hält. Die GenStA Karlsruhe und wahstscheinlich auch die StA in Hamburg, sehen das Ganze
als völlig rechtlich in Ordung an.

Kann es eventuell daran liegen, wenn eine strafrechtlich beschuldigte Bank Kenntnisse der
vorsätzlichen bandenmäßigen Strafvereitelung der Steuerhinterziehung durch Finanz- und
Staatsbeamte hat, dass die Justiz sich dann vor Angst in Hose macht und ehrliche Menschen mit der
Schufa einfach den Bach lang runter gehen lässt?