GWE GmbH: Rechtsanwalt legt Mandat nieder
Pressetext verfasst von konsumer am Fr, 2012-09-07 04:29.Die Gewerbeauskunft-zentrale erweckt mit den verschickten Formularen den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt.
Auf den zugeschickten Schreiben an Gewerbetreibende, stehen bereits Angaben zum konkreten Unternehmen des Angeschriebenen, die ergänzt oder gegebenenfalls korrigiert werden sollen.
Dieser Eintrag ist natürlich nicht kostenlos, was aber geschickt im Schreiben verschleiert wird.
Bis vor kurzem verschickte die GWE Wirtschaftsinformations GmbH deshalb Mahnbescheide der Gewerbeauskunft-Zentralean Unternehmer und Selbständige.
Wie Rechtsanwalt Holger Hesterberg nun berichtet, erreichte ihn am 29.08.2012 ein Schreiben des Herrn RA Hofheinz, dass dieser das Mandat für die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) niedergelegt habe.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hatte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die GWE-GmbH geklagt. Das Landgericht Düsseldorf (38 O 148/10) hatte sich in diesem Urteil mit dem Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.
Am 14.2.2012 kam es in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf AZ: I-20 U 100/11 zur mündlichen Verhandlung. Der Vorsitzende Richter führte hierbei aus, dass das Gericht keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulierten, egal, wie viele Betroffene tatsächlich irregeführt worden seien.
Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, dass derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender zum Schadensersatz verpflichtet sei.
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