Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Post vom Finanzamt – Rentner werden zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert

Rentnern könnte in den kommenden Monaten unangenehme Post ins Haus stehen. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, demzufolge seit 2005 ein größerer Teil der Renten versteuert werden muss. Rentenversicherungsträger sind inzwischen verpflichtet, Rentenzahlungen an die Finanzämter weiterzugeben. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt, prüfen die Finanzämter aktuell auf Grund der gemeldeten Daten die Höhe der Renteneinkünfte seit 2005. „Liegen diese über einem bestimmten Niveau, müssen Rentner Steuern zahlen und auch eine Steuererklärung abgeben“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Wenn die Finanzbeamten bei der Prüfung eine Steuerpflicht feststellen, aber noch keine Einkommensteuererklärung für die entsprechenden Jahre vorliegt, werden sie die Betroffenen anschreiben und diese zur Abgabe auffordern.“ In Nordrhein-Westfalen haben die Finanzämter bereits mit der Prüfung begonnen und viele Rentner angeschrieben. In anderen Bundesländern müssen die Rentner demnächst auch mit Post vom Finanzamt rechnen, da nach und nach mit der Überprüfung begonnen wird.

„Die Verunsicherung ist groß“, weiß Gudrun Steinbach, denn der Lohnsteuerhilfeverein betreut zahlreiche Rentner in den mehr als 350 Beratungsstellen deutschlandweit. Die meisten Senioren müssen nach Ansicht der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. jedoch keine Angst vor der Post vom Finanzamt haben. „Viele Rentner bleiben weiterhin unter dem Grundfreibetrag und müssen daher keine Steuern zahlen“, so die Steuerexpertin. Das gilt insbesondere für Ruheständler, die lediglich eine gesetzliche Altersrente erhalten.

Witwen und Pensionäre, die dagegen von mehr als einer Rente leben – also z.B. Altersrente, Witwenrente und betrieblicher Pension – sind sehr wahrscheinlich steuerpflichtig, weil ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das gilt ebenso für Rentner, die zur Absicherung ihres Lebensabends ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder einen Spargroschen angelegt haben und dafür Zinsen beziehen. Beides muss versteuert werden – und zwar rückwirkend bis 2005 bzw. dem Renteneintritt, wenn dieser später war.

Bußgeld droht, daher vorher tätig werden

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Senioren noch vor der Aufforderung durch das Finanzamt tätig zu werden. Erfolgt die Abgabe einer Steuererklärung erst später und ergibt sich eine Nachzahlung, kann zudem ein Bußgeld fällig werden. „Das Finanzministerium hat zwar angekündigt großzügig sein zu wollen, eine Amnestie für Rentner wird es aber nicht geben“, ist Gudrun Steinbach überzeugt. Wer dagegen von sich aus tätig wird und die Steuererklärung für die entsprechenden Jahre jetzt nachreicht, kommt zwar nicht um eine Nachzahlung herum, kann sich das mögliche Bußgeld aber sparen. Unterstützung erhalten Betroffene zum Beispiel bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner die Steuererklärung erstellt. „Wer im Ruhestand ist, kann übrigens, wie jeder andere Steuerzahler auch, diverse Kosten steuerlich geltend machen und damit die Steuerlast senken“, erinnert Gudrun Steinbach. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, Versicherungsbeiträge oder Spenden.

Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

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