Firma Euroweb darf nicht mit Google-Partnerschaft werben

Auf Antrag eines Webunternehmers wird der Euroweb Internet GmbH durch das Landgericht Hamburg (Az:416 HKO 15/12) verboten das Google-Partnerlogo zu verwenden.

Dies jedenfalls solange von Seiten der Google Inc. nicht der Status des “Zertifizierten Partners” bestätigt ist.

Es steht ausser Zweifel, dass die Euroweb Internet GmbH kein Google-Partner ist und entsprechende Behauptungen der Aussendienstmitarbeiter sind somit als arglistige Täuschung zu werten.

Betroffenen berichten, Aussendienstmitarbeiter der Euroweb-Group würden diese als besonderen Partner der Google Inc. darstellen und könnten so durch Zugang zu internen Informationen eine bessere Platzierung in den Suchmaschinen erreichen.

Selbst wenn Euroweb ein Google-Partner wäre hätte diese Partnerschaft keinerlei Einfluss auf die Positionierung innerhalb der Suchergebnisse.

Damit nicht genug, verbietet das Landgericht Hamburg der Euroweb Internet GmbH auch irreführend unter der Bezeichnung Euroweb-Marketing aufzutreten.

Denn sie wissen nicht was sie tun,

könnte die Kurzfassung der Entscheidungsgründe im Urteil 4 O 1209/11 des Landgerichts Chemnitz lauten. Der Vorsitzende Richter führt selbstverständlich weiter aus und bemängelt den sich ständig ändernden Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berger zu den ersparten Aufwendungen der Euroweb Internet GmbH, so kommt es schließlich zu keiner schlüssigen Kalkulation im Rahmen des § 649 BGB, die dem Referenzkunden eine Möglichkeit zum substantiierten Bestreiten der vorgelegten Zahlen geben würde.

Erneute Niederlage der Euroweb Internet GmbH vor Gericht

Das Landgericht Düsseldorf erließ in dem Verfahren 7 O 174/11 ein Verzichts- und Anerkenntnisurteil gegen die Euroweb Internet GmbH, die damit den bisherigen Tiefstpunkt ihrer Prozesstätigkeiten vor Gericht erreicht zu haben scheint.


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