Freiwillige Steuererklärung: Rückzieher bei Nachzahlung
Pressetext verfasst von konsumer am Do, 2012-02-09 09:29.Längst muss nicht jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. Bis zu einem Grundfreibetrag von 8004 Euro (bei Ehepaaren 16.008 Euro) sind alle Einkünfte von der Steuer befreit.
Hat man nicht mehr eingenommen – egal auf welche Weise – braucht man auch keine Steuererklärung zu machen.
Für alle die jenigen, die eine Steuererklärung abgeben- egal aus welchen Grund, sollten folgendes beachten:
Bis zum 31. Mai 2012 sollte die Steuererklärung für das Jahr 2011 beim Finanzamt vorliegen, denn dann endet die Frist für alle, die sich ohne Hilfe eines Steuerberaters ans Werk machen.
Was tun wenn das Finanzamt eine Nachzahlungverlangt?
In diesem Fall kann man die Steuererklärung zurückziehen. Dazu genügt es, Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen und den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen.
Dazu hat man einen Monat nach Verkündung des Steuerbescheids Zeit. Bei einem Rückzug steht man so da, als hätte man die Erklärung nie abgegeben.
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