Grundfreibetrag

Bundestagswahl 2017 Wahlgeschenke von 2.150 Mrd. Euro noch nicht bezahlt

(Agenda News) Lehrte, 02.12.2016. Ein Schelm, der Arges dabei denkt, dass jeweils zu den Bundestagswahlen Wahlgeschenke in Milliardenhöhe verteilt wurden. Es ist kein Zufall, dass bei der Lohnsteuer/Einkommensteuer (LSt/ESt) der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro und der Kindergeldfreibetrag auf 8.652 Euro gestiegen sind. Gleichzeitig wurde der Steuereingangssatz von 22 % auf 14 % gesenkt. Von den in 2015 gezahlten LST/ESt, 14 bis 42 % plus 3 % Rechensteuer, flossen gerade einmal 13,5 % (!) in die Staatskasse. Wahlgeschenke! Wenn das so weiter geht, wird in diesem sensiblen Bereich bald die schwarze Null erreicht. Helmut Kohl hat 1989 die Senkung der Lohnsteuer und Einkommensteuer (LSt/ESt) von 56 auf 42 Prozent auf den Weg gebracht, 1991 die Börsenumsatzsteuer gecancelt und 1997 die Vermögensteuer ausgesetzt. Kohl, Schröder und Merkel haben somit auf Steuereinnahmen von rund 1.150 Mrd. Euro verzichtet. Davon hat sich Deutschland bis heute nicht...

Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - informiert: Das ändert sich 2014 bei der Steuer!

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit einige steuerliche Neuregelungen. Die gute Nachricht zuerst: Nach einer ersten Anhebung 2013 wird der (steuerfreie) Grundfreibetrag für das kommende Jahr ein weiteres Mal angehoben. Ab 1. Januar 2014 steigt er auf dann 8.354 Euro. „Das Plus für den Steuerzahler ist aber überschaubar. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent ergibt sich durch die Erhöhung lediglich eine Steuerminderung von 45 Euro“, erläutert Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Eine wirkliche Entlastung sieht anders aus.“ Stärker profitieren können Steuerzahler eventuell bei ihren Aufwendungen für die Altersvorsorge. Auch hier gelten ab 2014 neue Regeln. Im Rahmen einer schrittweisen Anhebung bis 2025 können für 2014 nun 78 Prozent der Aufwendungen, d. h. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Alleinstehende...

Freiwillige Steuererklärung: Rückzieher bei Nachzahlung

Längst muss nicht jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. Bis zu einem Grundfreibetrag von 8004 Euro (bei Ehepaaren 16.008 Euro) sind alle Einkünfte von der Steuer befreit. Hat man nicht mehr eingenommen – egal auf welche Weise – braucht man auch keine Steuererklärung zu machen. Für alle die jenigen, die eine Steuererklärung abgeben- egal aus welchen Grund, sollten folgendes beachten: Bis zum 31. Mai 2012 sollte die Steuererklärung für das Jahr 2011 beim Finanzamt vorliegen, denn dann endet die Frist für alle, die sich ohne Hilfe eines Steuerberaters ans Werk machen. Was tun wenn das Finanzamt eine Nachzahlungverlangt? In diesem Fall kann man die Steuererklärung zurückziehen. Dazu genügt es, Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen und den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen. Dazu hat man einen Monat nach Verkündung des Steuerbescheids Zeit. Bei einem Rückzug steht man so da, als hätte...

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