Vorsicht bei Mobile-Banking mit Smartphones!

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt in einer Pressemitteilung vom 18.01.2012 vor der Benutzung von Smartphones bei Bankgeschäften mit dem Smartphone. Keinesfalls sollte das Smartphone für Online-Überweisungen genutzt werden, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden. Bei Missbrauch könne dem Betroffenen ein hoher finanzieller Verlust entstehen.

Durch die Nutzung zweier verschiedener technischer Wege soll Sicherheit bei dem System der mobilen Transaktionsnummern hergestellt werden. Zum einen werde das Internet für die Überweisung genutzt, zum anderen das Mobilfunknetz für den TAN-Versand. Führt man diese beiden Vorgänge über ein Gerät aus, gehe man ein hohes Risiko ein, denn Betrüger hätten dann nicht nur bei Verlust die Chance, Transaktionsnummern und Kontodaten auszuspähen und zu missbrauchen.

Diese Sicherheitsproblematik sei den Banken und Sparkassen bekannt. Deshalb seien in den Geschäftsbedingungen der Banken bereits dahingehende Regelungen zu finden, dass beim smsTAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z.B. Mobiltelefon), nicht auch gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden dürfe. Ein Verstoß hiergegen stelle eine grob fahrlässige Pflichtverletzung dar, so dass der Kontoinhaber den entstandenen Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen hat.

Die vollständige Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Link zum Artikel: www.lawmarket.de/articles/show/89

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