Steuerrecht: Kosten für Zivilprozesse können als außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich steuerlich absetzbar sein

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln

Bundesfinanzhof, 12.05.2011, VI R 42/10

Um die fällige Einkommensteuer festzustellen, muss zunächst einmal das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) berechnet werden, auf das dann der jeweilige Steuersatz angewendet werden muss.

Die Feststellung des zu versteuernden Einkommens erfolgt in vier Schritten:

1.) Die Aufsummierung der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) ergibt die Summe der Einkünfte.

2.) Von dieser Summe der Einkünfte kann bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder der Abzug für Land- und Forstwirte abgezogen werden, so dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.

3.) Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte können wiederum die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden, so dass sich das Einkommen ergibt.

4.) Zieht man von diesem Einkommen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich ab, hat man letztendlich das zu versteuernde Einkommen ermittelt.

Insbesondere die Frage, ob Prozesskosten in Zivilprozessen absetzbare Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen darstellen, war immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Mit diesem Streitgegenstand befasste sich auch die oben genannte wegweisende Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

Weitere Informationen:

http://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/steuerrecht-kosten-fur-zivil...

info@mth-partner.de


Über Rechtsanwalt_Köln

Vorname
H.

Nachname
Tieben

Adresse

mth Tieben & Partner
Sachsenring 34
50677 Köln

Homepage
http://www.mth-partner.de

Branche
mth Tieben & Partner berät Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts, des Wettbewerbsrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Verwaltungs- und Baurechts, des Familien- und Erbrechts, des Ausländerrechts, des IT-Rechts sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien., Darüber hinaus erstellen wir Übersetzungen Ihrer juristischen oder wirtschaftlichen Fachtexte innerhalb der Sprachen Englisch, Deutsch, Tschechisch und Russisch und sind Ihnen behilflich, möglichst effizient Ihre Forderungen in Deutschland einzuziehen.