Prozessbericht über den NPD/DVU-"Fusions"-Streit vor dem Landgericht München

Am heutigen Dienstag fand in München vor dem Landgericht die mündliche Verhandlung in Sachen DVU gegen DVU statt. Die Bundes-DVU war lediglich durch den Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank vertreten. Die Riege um Matthias Faust hielt persönliche Anwesenheit nicht für nötig. Nötig im Sinne gesetzlicher Vorschrift war das auch nicht, aber es hätte vielleicht einen besseren Eindruck gemacht...

Die Verfügungsklägerseite war durch zwei Landesvorsitzende der insgesamt vier verfügungsklagenden Landesverbände vertreten, nämlich Hans-Gerd Wiechmann für Niedersachsen und Ingeborg Lobocki für Schleswig-Holstein; darüber hinaus als Prozeßvertreterin die Rechtsanwältin Judith Wolter.

Der Beschluß des Landgerichts München vom 25. Januar konnte im wesentlichen Punkt von den Fusionsbetreibern nicht entkräftet werden: Die Art der Durchführung der schriftlichen Urabstimmung hat schwerwiegende, mit einer Demokratie nicht vereinbare Mängel. Gegenanwalt Schrank beschränkte sich daher auf rein formale Argumentation, abgesehen von einem Ausrutscher, der ihm hinterher möglicherweise selbst peinlich war. Als sei er nicht Anwalt vor Gericht, sondern Parteipropagandist, warf er der Verfügungsklägerseite vor, diese gingen gegen die Fusion ja nur juristisch vor, weil sie seitens der NPD beim Fusionsverfahren nicht mit Ämtern oder Pöstchen berücksichtigt worden seien. So habe sich in einem Telefonat mit jemandem, den RA Schrank nicht namentlich nennen konnte und von dem er nur gesprächsweise gehört hatte, Hans-Gerd Wiechmann angeblich geäußert. Das war natürlich Vortrag vom Hörensagen und hatte vor Gericht nichts zu suchen. Wiechmann widersprach deshalb auch äußerst entschieden.

Trotzdem hatte das Gericht Bedenken, im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung zu treffen. Es schlug daher einen Vergleich vor, wobei die beteiligten Seiten jetzt zwei Wochen Zeit haben, diesen anzunehmen oder abzulehnen.

Infolge dieser Ereignisse werden die vier Landesverbände natürlich die sogenannte Hauptsacheklage erheben.

Damit ist davon auszugehen, daß die parteiliche Fortexistenz der DVU noch über den nächsten Jahreswechsel hinaus gewährleistet ist... Für die Fusionsfanatiker ein schwerer Rückschlag.


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