Dr. Horst Siegfried Werner zu den Steuervorteilen und der Bilanzierung des Mezzanine-Kapitals als Eigenkapital

Die Steuervorteile und die Bilanzierung des Mezzaninekapitals ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) helfen Unternehmen und Kapitalgebern gleicher Maßen. Die Besteuerung von Einkünften aus Gewerbetrieb und die Abgeltungsteuer als Quellensteuer sowie die Bilanzierung als Eigenkapital - so Dr. Horst Siegfried Werner - stehen beim Mezzanine-Kapital als dem stimmrechtslosem Beteiligungskapital im Mittelpunkt. Für mittelständische Unternehmen wie auch für Kapitalanleger rücken immer häufiger mezzanine Beteiligungen wie Genussrechte oder stille Beteiligungen als typisch stille Gesellschaft oder atypisch stille Gesellschaft in den Fokus der Aufmerksamkeit, da diese Finanzierungsinstrumente für beide Parteien mit geldwerten Vorteilen gestaltet werden können. Für den deutschen Mittelstand ist die Aufnahme von bankenunabhängigem Kapital bei gleichzeitiger Verbesserung der Eigenkapitalquote im Hinblick auf Basel III erforderlich und teilweise sogar existenznotwendig. Auch die Kapitalanleger zeigen ein gesteigertes Interesse an Mezzanine-Kapital. Durch die steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile, die dem Unternehmen durch die Emission von Mezzanine-Kapital zugute kommen, können beim Anleger attraktive Ausschüttungen ab 7,5 % geboten werden. Das renditeträchtige Mezzanine-Kapital lockt verstärkt sowohl Privatanleger als auch Großinvestoren an. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschafter und beim Genussrechtskapital-Geber Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer mit maximal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen.

Die atypisch stille Gesellschaft ( = Beteiligung ) stellt eine Sonderform dar und hat eine steuerrechtliche Ausprägung wie beim Kommanditisten. Diese gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung bietet also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist (1) die Verlustbeteiligung, (2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und (3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ). Die atypisch stille Gesellschaft bietet also bei richtiger Gestaltung entsprechende Steuervorteile.

Mezzanine-Kapital kann durch zusätzliche Vertragsklauseln auch bilanzrechtlich "echtes" Eigenkapital werden. Durch die bloße Nachrangigkeit gegenüber dem klassischen Fremdkapital ist Mezzanine-Kapital grundsätzlich nur als wirtschaftliches Eigenkapital zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muss. Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Mezzanine-Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muß der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich. Die Bilanzierung des Mezzanine-Kapitals bringt also eine Erhöhung des Eigenkapitals und für Bonität und Rating eine Verbesserung der Eigenkapitalquote.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft.

Mit der Steuer-und Bilanzrechts-Fachbroschüre von Dr. Horst Siegfried Werner wird ein Überblick über die steuerlichen Grundlagen von Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Gesellschaften, sowohl aus Unternehmens- wie auch aus Anlegersicht gegeben; z.B. die Steuervorteile durch die Regelungen der Abgeltungsteuer. Dabei wird u.a. danach differenziert, ob das anbietende Unternehmen in der Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgestellt ist und ob die Beteiligungen vom Anleger im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die Steuer- und Bilanzierung-Broschüre kann von Interessenten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de angefordert werden.