NPD/DVU-Fusion: Landgericht München setzt Termin zur mündlichen Verhandlung an

Der Beschluß des Landgerichts München I läuft leer, hörte man von Faust und der NPD Ende Januar. Die Fusion sei nicht mehr aufzuhalten, hörte man von Faust und der NPD immer wieder. Und: “Vereinigt mit der DVU zur NPD – Die Volksunion, sorgen wir für frischen Wind von rechts und mischen die Altparteien ordentlich auf”, tönte Faust in der Wahlwerbezeitung der NPD für Bremen.

Der frische Wind bläst ihm jetzt entgegen.

Nachdem Fausts Vorstand, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank, Beschwerde gegen den angeblich so leergelaufenen Beschluß des Landgerichts München I eingelegt hat, hat nun das Landgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. (Dienstag, 10. Mai, 12.00 Uhr.)

Erste eindeutige Folge dieses Beschlusses: die DVU existiert nach wie vor, egal, was Faust und Co. sagen. Und die Folge davon ist, daß entweder Faust nicht als Spitzenkandidat der NPD in Bremen antreten kann oder aber aus der DVU in aller Form austreten muß, weil das Bremer Wahlrecht Doppelmitgliedschaften von Kandidaten nicht zuläßt. Nette Zwickmühle.

Interessanter aber ist die rechtliche Bewertung der Terminansetzung.

Ein Laie oder ein oberflächlicher Betrachter könnte davon ausgehen: Wenn das Gericht sich nicht mit dem schriftlichen Verfahren begnügt, sondern die Beteiligten mündlich hören möchte, dann stehen die Chancen beider Seiten wohl ungefähr gleich.

Das kann man in diesem Fall nicht so sehen.

Das einzige brauchbare Argument, das Rechtsanwalt Carsten Schrank vorgetragen hat, ist das der “statistischen Relevanz”. Seine Verteidigungslinie lautete ungefähr so: Die schwerwiegenden, mit den Grundsätzen der Demokratie unvereinbaren Mängel beim Verfahren der schriftlichen Urabstimmung spielen keine Rolle, weil das Auszählungsergebnis so eindeutig und überwältigend gewesen sei. – Interessanterweise hat er es aber nicht durch Eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, geschweige denn durch Einreichung der Stimmzettel. Ja, warum wohl nicht?! Wenn das alles so seine Richtigkeit gehabt hätte, wäre doch beides kein Problem gewesen!

Wenn das Gericht nun dem Argument der “statistischen Relevanz” hätte folgen wollen, hätte es schon in kürzester Zeit den Beschluß des Landgerichts aufheben und damit Faust und Co. recht geben können.

Wenn das Gericht sich gesagt hätte, es fehlt an Glaubhaftmachung, hätte es eine verfahrenslenkende Weisung an Anwalt Schrank erlassen können, daß das behauptete Abstimmungsergebnis glaubhaft zu machen (= zu beeiden und die Wahlzettel vorzulegen) sei, und dann gegen die Fusionsgegner entscheiden können.

Da das Gericht keines von beidem getan hat, liegt auf der Hand, daß es sich nicht um Rechtsanwalt Schranks Argument von der “statistischen Relevanz” kümmert.

Aber warum dann nicht gleich eine Abweisung der Beschwerde, sondern stattdessen die Ansetzung einer mündlichen Verhandlung, die immerhin nicht nur die Beteiligten, sondern auch die Richter Zeit kostet?

Höchstwahrscheinlich ist das eine Frage der Psychologie. Dem Landgericht ist bewußt, daß es hier über ein Verfassungsorgan entscheidet. Denn nichts anderes als ein Verfassungsorgan ist eine in Artikel 21 Grundgesetz privilegierte politische Partei. Das ist nichts, was man so wischi-waschi mit einem Federstreich aus der Welt schaffen kann, wie Faust und Co. sich das in ihren Träumen vorgestellt haben. Das ist nun mal ein hohes Rechtsgut. Und je höher die Richter selbst in der Hierarchie der Instanzen angesiedelt sind, desto mehr ist ihnen das natürlich bewußt.

Da sieht es für die Öffentlichkeit halt gut aus, wenn man einen mündlichen Verhandlungstermin ansetzt. Das signalisiert: Wir machen unsere Sache gründlich. Wir schlampen nicht, wir stümpern nicht, wir hören uns alles bis ins letzte Detail an.

Für die Fusionsgegner besteht dabei kein Grund zur Sorge. Denn daß das einzig brauchbare Argument der Fusionsfanatiker und ihres Anwalts bei Gericht nicht durchschlägt, ist allein durch die Ansetzung dieses Verhandlungstermins deutlich.

Und dann haben Matthias Faust und mit ihm auch seine Fusionsfreunde von der NPD ein richtiges Problem.


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