Freiheit für türkische Touristen

Sowohl das Verwaltungsgericht München wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sagten klar und deutlich:
"Türkische Touristen brauchen keinen Visum".
Trotzdem ignoriert die Bundesregierung diese Entscheide und sieht keinen Handlungsbedarf.

Es ist bekannt dass türkische Touristen, ohne einen Visum nicht in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Obgleich der Europäische Gerichtshof (EuGH), am 19.02.2009 in der Rechtssache C 228/06 entschied, das türkische Touristen ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.

Diese Entscheidung wurde nun auch durch das Verwaltungsgericht München bekräftigt

Verwaltungsgericht München entschied:
Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. (Az. M 23 K 10.1983).

Obwohl immer mehr Stimmen fordern das Visum für türkische Touristen abzuschaffen, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Die Haltung der Bundesregierung ist mehr als fraglich, denn eine "privilegierte Partnerschaft" sollte auch in allen Fragen privilegiert sein.

Die türkische Community macht immer mehr Druck auf die Politiker und sie fordern endlich eine klare Antwort. Aber nicht nur die türkische Community sondern auch die Wirtschaft fordert seit Jahren die Abschaffung des Visums. Denn immer mehr türkische Investoren und Geschäftsleute machen einen Bogen um Deutschland. Die Bürokratie für ein Visum ist nicht nur Zeitaufwändig ( bis zu sechs Wochen) auch sehr Zeitintensiv und es ist nicht gesagt das man danach immer noch eine positive Entscheidung erwarten darf.
Bevor die Geschäftsleute diese ganzen Strapazen auf sich nehmen, weichen sie auf andere Länder aus und investieren dort. Dies schadet also nicht nur dem Image der Bundesregierung sondern auch der Wirtschaft.

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen sagt:

"Unser Image leidet dann in solchen Ländern bei der Wirtschaft. Dann sagen die: Naja, bevor ich zu einer deutschen Messe gehe als Aussteller, dann gehe ich doch lieber zu einer französischen oder italienischen oder spanischen, wo ich mich nicht mit einem Mitarbeiter vier Wochen lang darum kümmern muss, ob ich die Visa alle zusammenbekomme."1

Man sollte nicht vergessen. Dies ist ein Gesetz das gegen geltendes Recht verstößt. Es ist ein Gesetz das eigentlich so nicht existieren darf.
Erst im Jahre 1980 wurde die Visumspflicht eingeführt und seitdem ist die Einreise für türkische Touristen eine Schikane ohnegleichen.

So sah es dann auch das Europäische Gerichtshof. Der Anwalt von Mehmet Soysal, der als Kraftfahrer ohne Visum nach Deutschland einreisen wollte, argumentierte mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und den EWG-Staaten. Die Luxemburger Richter gaben ihm Recht. Seit dem folgten mehrere Richtersprüche aus den Deutschen Gerichten. Ende April letzten Jahren schon, wurde ein Geschäftsmann freigesprochen, der seinen Visum um 12 Tage überzogen hatte. Auch die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin fällte einen Urteil, dass jenem EU Richterspruch ähnlich war.

Somit gibt es mehr als genug richterliche Entscheidungen für die Visum-Freiheit, jetzt ist der Bundestag gefragt.

Hier ist eine Petition die ich beim Bundestag eingereicht habe.
Hier geht es zu der Petition
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pe...

Mustafa Çelebi

1 Tagesschau