GASAG: Keine freiwilligen Entschädigungen für Verbraucher – Verbraucherschutzsenatorin Lompscher rät zur Klage gegen die GASAG

Auf der am 8. Dezember 2010 stattgefundenen Pressekonferenz wurde zwischen der GASAG und dem Land Berlin die 4. Klimaschutzvereinbarung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unterzeichnet.

Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, stellte hierbei die Einsparungen der letzten Jahre, aber auch die ehrgeizigen Ziele für die Zukunft in den Vordergrund.

Der GASAG-Vorstand betonte in diesem Zusammenhang, dass die GASAG künftig ihre Aktivitäten auf die Steigerung der Energieeffizienz durch Heizungsmodernisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien lege. Zur Modernisierung der Heizungsanlagen wird die GASAG Investitionsmittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der üblichen Fragerunde gab der Journalist des Berliner Kuriers, Gerhard Lehrke, zu bedenken, dass im Zuge unwirksamer AGB-Klauseln Verbrauchern Rückforderungsansprüche zuständen. Er stellte dem GASAG-Vorstand die Frage, ob die GASAG diese Verbraucher nicht entschädigen wolle.

Der GASAG-Vorstand verwies auf die bisher erteilten Presseemitteilungen und dass keine Entschädigungen gezahlt werden, da für den Verbraucher zwar formaljuristisch ein Anspruch bestünde, aber die GASAG nur den Preis berechnet habe, der ihr auch zustehe.

Die Senatorin Lompscher wies ausdrücklich darauf hin, dass sie auch Senatorin für Verbraucherschutz sei. Im Hinblick auf die unwirksame Preisanpassungsklausel und die überhöhten Zahlungen an die GASAG könne sie den Verbrauchern nur den Klageweg empfehlen.

Wenn man bedenkt, dass die GASAG aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel wegen der überhöhten Zahlungen der Verbraucher (Tarife Aktiv, Fix, Vario oder Profi) in Höhe von über 90 Mio. EUR ungerechtfertigt bereichert ist, dann steht das noch so löbliche Investitionsvorhaben der GASAG zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unter einem ganz anderen Licht:

Diese Investitionen werden durch die Weigerung der Zahlung einer Entschädigungsleistung von den Verbrauchern getragen.

Wer seine Ansprüche also noch geltend machen will, muss sich beeilen, denn die Verjährung der Ansprüche droht zum Ende des Kalenderjahres 2010. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der Eingang des Mahnbescheides oder der Klage bei Gericht.

Wir können jedem betroffenen Sondertarifkunden nur dringend anraten, sich umgehend von einem fachkundigen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.

Sollten auch Sie hiervon betroffen sein, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen ab sofort unter 0 30 - 34 90 27 63 telefonisch zur Verfügung. Wir haben bereits eine Vielzahl von GASAG-Kunden vor den Berliner Gerichten vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Vertretung ankommt.


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