Aserbaidschan sperrt Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ein

Baku (Aserbaidschan) — Drei Richter am Berufungsgericht von Baku haben das Urteil des Bezirksgerichts von Nasimi gegen Farid Mammadov, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, bestätigt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 8. September 2010 führte man den 22-Jährigen in Handschellen aus dem Gerichtssaal ab und brachte ihn ins Gefängnis, wo er seine Haftstrafe von 9 Monaten absitzen soll.

Seit seiner Einberufung 2006 beantragte Mammadov wiederholt, einen alternativen Zivildienst ableisten zu dürfen, der nicht dem Militär unterstellt ist. Sein Gewissen verbietet es ihm, zur Waffe zu greifen und sich für den Krieg ausbilden zu lassen.

Obschon die Verfassung von Aserbaidschan Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen das Recht auf einen alternativen Dienst einräumt, führte das Urteil des Berufungsgerichts aus: Für die Gründe, die Farid Mammadov ins Feld führte, biete „die hier gültige Gesetzeslage keine Grundlage“. Anders ausgedrückt: Weil Aserbaidschan es versäumt hat, eine Gesetzesgrundlage mit entsprechenden Verfahren für einen zivilen Dienst zu schaffen, wurde Mammadov wie ein Krimineller abgeurteilt und inhaftiert. Er hat vor, beim Höchsten Gerichtshof von Aserbaidschan in Berufung zu gehen.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts fiel nur wenige Monate vor dem 10. Jahrestag der Mitgliedschaft Aserbaidschans im Europarat. Seit seinem Beitritt am 25. Januar 2001 hat Aserbaidschan darin versagt, sein Versprechen zur Verabschiedung eines Gesetzes über alternativen Zivildienst einzulösen. Gegenwärtig respektieren fast alle der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Die Verurteilung und Inhaftierung von Farid Mammadov bezeugt, dass Aserbaidschan eine Ausnahme bleiben will.

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