Europarat

Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs beschäftigt sich mit Wehrdienstverweigerung in Armenien

Jerevan (Armenien) — Am 24. November 2010 hat sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in öffentlicher Verhandlung mit der Frage beschäftigt, inwieweit sich das Recht auf Wehrdienstverweigerung im Geltungsbereich der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit bewegt. Ungeachtet des Umstands, dass der Antragsteller, Vahan Bayatyan, sich zum Zivildienst bereiterklärt hatte, verbüßte er in Armenien vom September 2002 bis zum Juli 2003 eine Haftstrafe für seine Verweigerung des Waffendienstes. Die Frage, die das Gericht wird beantworten müssen, ist: Schützt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, auch das Recht auf Wehrdienstverweigerung? Armeniens Beitritt zum Europarat 2001 war mit der Zusage verknüpft, für Verweigerer aus Gewissensgründen eine zivile Alternative zum Wehrdienst zu schaffen und bis dahin alle aus diesem Grund...

Aserbaidschan sperrt Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ein

Baku (Aserbaidschan) — Drei Richter am Berufungsgericht von Baku haben das Urteil des Bezirksgerichts von Nasimi gegen Farid Mammadov, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, bestätigt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 8. September 2010 führte man den 22-Jährigen in Handschellen aus dem Gerichtssaal ab und brachte ihn ins Gefängnis, wo er seine Haftstrafe von 9 Monaten absitzen soll. Seit seiner Einberufung 2006 beantragte Mammadov wiederholt, einen alternativen Zivildienst ableisten zu dürfen, der nicht dem Militär unterstellt ist. Sein Gewissen verbietet es ihm, zur Waffe zu greifen und sich für den Krieg ausbilden zu lassen. Obschon die Verfassung von Aserbaidschan Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen das Recht auf einen alternativen Dienst einräumt, führte das Urteil des Berufungsgerichts aus: Für die Gründe, die Farid Mammadov ins Feld führte, biete „die hier gültige Gesetzeslage keine Grundlage“....

Der Präsident den niemand gewählt hat

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, sagt Ihnen der Name Herman Van Rompuy etwas? Mancher wird ihn irgendwo mal gehört haben. Viele werden keine Ahnung haben, wer das ist. Nur wenige dürften wissen... Der Mann ist Präsident des Europarates! Ihr Präsident! Der Präsident von 500 Millionen Europäern! Und jetzt raten Sie mal, wer dem Präsidenten Europas die folgenden deutlichen Worte sagte, und wo: »Man erzählte uns, wenn wir einen Präsidenten bekämen, dann würde das eine grosse, international bekannte politische Figur sein. Der Mann wäre der politische Führer von 500 Millionen Europäern. Er würde uns alle auf der Weltbühne vertreten. Der Job ist so wichtig, dass wir ihm natürlich ein höheres Gehalt zahlen als Präsident Obama. Ich fürchte, was wir bekommen haben, sind Sie! Entschuldigung, aber nach dieser Vorstellung, die Sie vorhin gaben, ich will ja nicht unhöflich sein, aber wissen Sie, also wirklich...

Betr. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Untätigkeitsbeschwerde beim Europarat

An den Europarat Avenue de l´Europe 67075 Strasbourg 2. Oktober 2008 Eingabe Nr. 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Untätigkeitsbeschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, Dauert ein Ermittlungsverfahren zu lange und hat man sich darüber bei den zuständigen nationalen Behörden beschwert, kann man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten, der über eine Entschädigung entscheidet und jemanden in den Stand versetzt, in dem er sich vor Beginn der Ermittlungen befunden hat. Wie das in meinem Fall noch gelingen soll, wird mir immer rätselhafter, denn: Im April vorigen Jahres...

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