Wehrdienstverweigerung

Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs beschäftigt sich mit Wehrdienstverweigerung in Armenien

Jerevan (Armenien) — Am 24. November 2010 hat sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in öffentlicher Verhandlung mit der Frage beschäftigt, inwieweit sich das Recht auf Wehrdienstverweigerung im Geltungsbereich der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit bewegt. Ungeachtet des Umstands, dass der Antragsteller, Vahan Bayatyan, sich zum Zivildienst bereiterklärt hatte, verbüßte er in Armenien vom September 2002 bis zum Juli 2003 eine Haftstrafe für seine Verweigerung des Waffendienstes. Die Frage, die das Gericht wird beantworten müssen, ist: Schützt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, auch das Recht auf Wehrdienstverweigerung? Armeniens Beitritt zum Europarat 2001 war mit der Zusage verknüpft, für Verweigerer aus Gewissensgründen eine zivile Alternative zum Wehrdienst zu schaffen und bis dahin alle aus diesem Grund...

Aserbaidschan sperrt Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ein

Baku (Aserbaidschan) — Drei Richter am Berufungsgericht von Baku haben das Urteil des Bezirksgerichts von Nasimi gegen Farid Mammadov, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, bestätigt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 8. September 2010 führte man den 22-Jährigen in Handschellen aus dem Gerichtssaal ab und brachte ihn ins Gefängnis, wo er seine Haftstrafe von 9 Monaten absitzen soll. Seit seiner Einberufung 2006 beantragte Mammadov wiederholt, einen alternativen Zivildienst ableisten zu dürfen, der nicht dem Militär unterstellt ist. Sein Gewissen verbietet es ihm, zur Waffe zu greifen und sich für den Krieg ausbilden zu lassen. Obschon die Verfassung von Aserbaidschan Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen das Recht auf einen alternativen Dienst einräumt, führte das Urteil des Berufungsgerichts aus: Für die Gründe, die Farid Mammadov ins Feld führte, biete „die hier gültige Gesetzeslage keine Grundlage“....

Aserbaidschan ignoriert Europäischen Standard für Wehrdienstverweigerung

BAKU (Aserbaidschan) — Am 16. Juli 2010 wurde der 22-jährige Farid Mammadov vom Bezirksgericht Nisami wegen Wehrdienstverweigerung zu einer neunmonatigen Gefängnis-strafe gemäß Artikel 321.1 des Strafgesetzes verurteilt. Da es sein Gewissen nicht zulässt, zum Militär zu gehen und Dienst an der Waffe zu leisten, war seine Weigerung jedoch be-rechtigt. Zudem war er bereit, Zivildienst zu leisten. Die Verfassung der Republik Aserbaidschan gewährt nämlich gemäß Artikel 76.2 diese Mög-lichkeit: „Wenn es der Überzeugung eines Bürgers widerspricht, Militärdienst an der Waffe zu leisten, so soll in gesetzlich geregelten Fällen an dessen Stelle ein alternativer Dienst ver-richtet werden.“ Auch wird in Abschnitt 14 des Berichts der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 222 vom 28. Juni 2000 ein Brief des aserbaidschanischen Präsidenten, des Parlamentssprechers und anderer führender Regierungsvertreter zitiert. wonach sich...

Inhalt abgleichen