Und ewig grüßt das Murmeltier: Auch nach Verfassungsbeschwerde immer 7 Uhr morgens am Murmeltier-Tag
Pressetext verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Sa, 2010-07-31 18:37.Jeder Mensch hat Grundrechte - und ich stehe auf einer Schwarzen Liste? Fest steht: Zumindest die Grundrechte anderer Bundesbürger sind im Grundgesetz verankert. Fühlt sich jemand von ihnen in seinen Grundrechten verletzt, kann er Verfassungsbeschwerde einlegen. Habe ich getan. Am 15. Dezember 2009. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. Die Richter beschäftigen sich damit. Ist die Verfassungsbeschwerde nicht zulässig, fällt sie durch das Sieb. Aber in meinem Fall gibt es wohl nicht einmal ein Sieb. Statt dessen "Und ewig grüßt das Murmeltier". Jeden Morgen ist für mich verfassungsmäßig 7 Uhr am Murmeltier-Tag. Stets werde ich auf die gleiche Weise geweckt.
Passt auch zum Film: Meine Geschichte beginnt um 7 Uhr morgens. Am 3. November 2003. Kripobeamte hebeln meine Wohnungstür aus den Angeln, stehen im Morgengrauen vor meinem Bett und werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Sie nehmen meine beiden Computer mit. Auf der Festplatte sind die Daten einer von mir soeben gegründeten Zeitschrift. Die rückt die Kripo nicht heraus. Ich muss die Zeitschrift einstellen. Stehe vor dem beruflichen Nichts.
Nach einem halben Jahr soll ich meine Computer wieder haben. Was derweil geschieht, erfahre ich aus der Presse. Meine Anwältin nach acht Monaten. Endlich bekommt sie Akteneinsicht. Das Material ist dürftig. Doch es passiert nichts, obwohl ich mich jedes Jahr am 3. November beim niedersächsischen Justizministerium über die Untätigkeit der Staatsanwalt von Hannover beschwere.
Nach über zwei Jahren schalte ich erneut einen Anwalt ein. Bevor der Akteneinsicht bekommt, erhebt die Staatsanwaltschaft von Hannover Anklage. So was hat dieser Anwalt nach eigenen Angaben noch nie erlebt. Gründonnerstag 2006 wird mir der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat kein einziges Beweismittel. Ich werde frei gesprochen.
Nun wird die Staatsanwaltschaft hyperaktiv, legt Berufung ein, beißt damit beim Hildesheimer Landgericht erst einmal auf Granit. Doch ein juristischer Trick genügt - und die Verhandlung findet statt. Der Richter ist wütend auf die Staatsanwaltschaft, wirft ihr Untätigkeit ohne Grund vor.
Endlich ist dieser Spuk zu Ende, ich wende mich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wieder "Und ewig grüßt das Murmeltier". Zweieinhalb Jahre lang. Inzwischen sind die Verfahrensregeln geändert worden, ich bekomme die Mitteilung, dass der Gerichtshof nichts für mich tun könne. Weitere Post verbitte man sich.
Ein Zeitungsprojekt in Wilhelmshaven ist inzwischen gescheitert. Ich erwische den juristischen Beistand der "Wilhelmshavener Zeitung" bei einem Gespräch auf einem Gerichtsflur. Der erzählt, ich sei vorbestraft, deswegen habe ich aus Hannover verschwinden müssen. Nun wundere ich mich über das Scheitern nicht mehr...
Da fällt mir nur noch eine Verfassungsbeschwerde ein. Warum eigentlich?
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