Förderprogramm für innovativen Mittelstand: Firmen erhalten bis zu 10.000 Euro

Unternehmen, die für die Entwicklung neuer Produkte und Technologien oder für andere Beratungs- und Entwicklungsleistungen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beauftragen, können vom Land Nordrhein-Westfalen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die entsprechenden Höchst-Förderbeträge wurden jetzt angehoben. Bei Beratungsleistungen wie Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien beläuft sich die maximale Fördersumme nun auf 5.000 Euro je Projekt (statt zuvor 3.000 Euro). Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wie Konstruktionen, Bau von Prototypen oder Produkttests zur Qualitätssicherung können die Unternehmen bis zu 10.000 Euro (statt bisher 6.000 Euro) Förderung erhalten.

Angehoben wurde auch die Förderquote für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro. Sie können ab sofort bis zu 80 Prozent der von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Rechnung gestellten Leistungen erstattet bekommen. Für alle anderen mittelständischen Betriebe (bis zu 250 Beschäftigte, Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro) wird maximal die Hälfte der Kosten erstattet, soweit der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.

Die Innovationsgutscheine sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderinitiative "Mittelstand innovativ" des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie richten sich insbesondere an kleinere und mittelständische Firmen in Industrie, Dienstleistung, Handel und Handwerk. Damit soll vor allem die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen unterstützt und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Gefördert werden auch Leistungen, die zu einer qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen führen.

Unternehmen, die zum Beispiel im Rahmen einer Produktentwicklung kooperieren, können die Innovationsgutscheine künftig auch gemeinschaftlich beantragen und die Fördergelder kumulieren.

Innovationsgutscheine können auch eine Grundlage für den Einstieg in größere Kooperationsprojekte der Partner bieten. Für solche Vorhaben kann zum Beispiel eine Förderung über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums erfolgen.

Beantragt werden die Innovationsgutscheine über die InnovationsAllianz NRW, der 27 Universitäten und Fachhochschulen sowie vier Hochschul-Transfergesellschaften aus Nordrhein-Westfalen angehören. Aus dem Kreis der beteiligten Hochschulen vermittelt die InnovationsAllianz den Unternehmen bei Bedarf Kooperationspartner, die zum jeweiligen Thema oder der entsprechenden Branche passen. Weitere Information zum Innovationsgutschein sowie das Antragsformular sind im Internet unter www.innovationsgutschein.nrw.de und www.innovationsallianz.nrw.de zu finden.

Kontakt:
InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen e.V.
Prof. Dr. Gisela Schäfer-Richter (Vorsitzende des Vorstands)
Fachhochschule Dortmund
Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Transfer
Sonnenstraße 96, 44139 Dortmund
Tel.: 0231/9112-101, Fax: 0231/9112-335
www.innovationsallianz.nrw.de


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