Tausende Deutsche rehabilitiert

Moskau hebt viele Urteile nach 1945 auf.

Zeichen der Aussöhnung, ein Zeichen, wie mit Vergangenheit umgegangen werden kann: Russland hat Tausende Deutsche, die von sowjetischen Militärgerichten nach dem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen verurteilt worden sind, rehabilitiert. Insgesamt handelt es sich um 10.091 Personen. Damit sind 90 Prozent der Rehabilitierungsbegehren erfolgreich. Die entsprechenden Namen werden ab Mitte November auf der Internetseite www.dokst.de veröffentlicht.

Seit 1991 gibt es in Russland ein Gesetz, das Opfern früherer politischer Willkürmaßnahmen die Möglichkeit eröffnet, jeweilige Rehabilitierungsanträge zu stellen. Die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft hat offenbar Fall für Fall gewissenhaft überprüft und ihre Ergebnisse an das Auswärtige Amt weitergeleitet. Die Dokumentationsstelle „Stiftung Sächsische Schweiz“ ist nunmehr beauftragt, Betroffene bzw. deren Familienangehörige zu informieren. Viele wissen noch nichts von der Rehabilitierung. Damals wurde nämlich teilweise auch in Gruppen abgestraft. Bei nur einem Rehabilitierungsbegehren wurde manchmal dann gleich die ganze Gruppe „im Ansehen wieder hergestellt“ (lt. Duden für „rehabilitieren“).

ENTSCHÄDIGUNG IN EINIGEN FÄLLEN

In einigen Fällen können die jetzigen Rehabilitierungen sogar Grundlage für die Rückgabe von Eigentum sein oder für eine entsprechende Entschädigung. Das greift immer dann, wenn der Rehabilitierte nicht nur zu einer Haft- oder Todesstrafe verurteilt worden ist, sondern auch zur Einziehung seines Vermögens.

All dies ist möglich durch das russische „Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung“, auf dessen Grundlage Betroffene, Angehörige, selbst Freunde und frühere Mithäftlinge in Moskau Rehabilitierungsanträge stellen können mit dem Ziel, einstige Gerichtsurteile zu widerrufen. Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Militärstaatsanwaltschaft einen Rehabilitierungsbescheid aus, die Unrechtmäßigkeit des früheren Urteils wird amtlich dokumentiert, das Urteil aufgehoben. In diesem Zusammenhang können möglicherweise auch neue Informationen über das Schicksal verurteilter Personen gewonnen werden, die verstorben oder verschollen sind.

Zuständige Behörde für die Rehabilitierung deutscher Staatsangehöriger ist die Militärhauptstaatsanwaltschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Abteilung für die Rehabilitierung ausländischer Bürger, 119021 Moskau, Cholsunow Per. 14, Russland. Die Korrespondenz mit dieser Behörde erfolgt in russischer Sprache. Ein Antrag auf Rehabilitierung kann auch über das Auswärtige Amt, Referat 506, gestellt werden: Auswärtiges Amt, Referat 506 in 11013 Berlin.


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