Neuregelung des SGB II – Das Wünschenswerte, das Machbare und der Zeitdruck

Getrennte Aufgabenwahrnehmung, Optionskommune, oder eine Mischung? Bis auf die Bestandsgarantie für die bislang 69 Optionskommunen in Deutschland scheint derzeit nichts sicher. In der morgigen Sitzung des Bundestages steht auch der Themenbereich Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung. Die Entscheidungsträger wünschen sich angesichts des Zeitdrucks eine schnelle Beschlussfassung. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht die getrennte Trägerschaft, bei der sich die Bundesagentur für Arbeit um die Vermittlung von Arbeitslosen und die Auszahlung der Regelleistung (Arbeitslosengeld 2) kümmert, während die Kommunen u. a. die Kosten der Unterkunft übernehmen sollen, als gewünschtes Mittel.

Dass dies der Fall ist, obwohl zahlreiche Landräte gerne dem Kreis der Optionskommunen beitreten wollen, ist kein Zufall. Der Stichtag, zu dem die bisherige ARGE aufgelöst wird, nähert sich mit großen Schritten. Da die neue Bundesregierung nicht über eine Zweidrittelmehrheit, wie sie zur Änderung des Grundgesetzes nötig ist, verfügt, muss schnellstmöglich eine „verfassungsfeste“ (Koalitionsvertrag, Seite 82) Lösung gefunden werden.

Genau hier liegt die Begründung für die Betonung der getrennten Trägerschaft. Das Modell hat sich in der Vergangenheit im Sinne der Verfassungskonformität bewährt. Eine Freistellung oder Erweiterung der Option für die Kommunen dagegen bedarf weiterer Analyse. Diese kosten allerdings Zeit – Eine der Ressourcen, die man angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht hat.

Somit erscheint es wahrscheinlich, dass zum 1.1.2011 die getrennte Trägerschaft der Regelfall sein wird. Spätere Änderungen, zum Beispiel die Freigabe der Option, ist nicht ausgeschlossen, in der Kürze der Zeit aber nicht zu diesem Stichdatum zu bewältigen. Möglicherweise lassen sich mit Hilfe des im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen „Mustervertrags“ logistische Schwierigkeiten, darunter z. B. die Räumlichkeiten der aufzulösenden Jobcenter, lösen, zum Beispiel indem diese weiterhin von Mitarbeitern von Kommunen und Bundesagentur benutzt werden können.

Problematisch wird in jedem Falle die Auswahl passender Softwarelösungen. Zentralisierte Lösungen sind für dezentrale Arbeiten ungeeignet. INFOsys Kommunal stellt Ihnen bewährte Software für die kommunale Sozialverwaltung bereit. Diese ist so flexibel und zukunftssicher, dass auch eine spätere Gesetzesänderung schnell umgesetzt werden kann. Care4 ist eine solche Software – In einem Video auf unserer Homepage können sich Entscheidungsträger davon überzeugen, wie einfach Flexibilität aussehen kann. Auf jeden erdenklichen Ausgang der Debatte vorbereitet sein wird nicht nur Zeit, Geld und Nerven der Entscheidungsträger schonen, sondern garantieren, dass sich das Software-Chaos bei der Einführung der Hartz-Gesetze nicht wiederholt.


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