Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes - Kurzübersicht und Möglichkeiten

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes AEG am 01.01.2005 soll einerseits eine Angleichung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen der Alterseinkünfte herbeigeführt und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG umgesetzt werden.

Andererseits sollen die Rahmenbedingungen für die zusätzliche private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung verbessert werden.

Die nachgelagerte Besteuerung führt in der Lebenseinkommens-Betrachtung zu einer steuerlichen Entlastung der Versicherungsnehmer: Die Beitragsleistung während des Arbeitslebens wird steuerfrei gestellt!

Dem stehen zwar beim Rentenbezug im Vergleich zu den steuerlichen Regelungen vor 01.01.2005 höhere Belastungen gegenüber.

Im Alter sind die steuerbaren (= das zu versteuernde Einkommen) Einkünfte i.d.R. allerdings niedriger als in der Erwerbsphase.

Es kommt aufgrund der progressiven Besteuerung zu dem Effekt, dass die Belastungen in der Ruhestandsphase niedriger sind als zur Erwerbsphase.

Weiterhin ist begrüssenswert, dass mit der nachgelagerten Besteuerung der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit gestärkt wird:

schliesslich stehen die Altersvorsorgebeiträge nicht zur freien Disposition des Erwerbstätigen.

Das AEG unterscheidet drei Arten von Altersvorsorge, oder Drei-Schichtenmodell:

1. Basisrente: z.B. die gesetzliche Rentenversicherung
2. Zusatzversorgung: z.B. die betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente
3. Kapitalanlageprodukte: z.B. private Rentenversicherung, Fondsparen, Immobilienerwerb, Direktinvestition in Aktien.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Entscheidungsfreiheit in der Verwendung der Auszahlungen von 1. in Richtung 3. zunimmt und die steuerliche Förderung während der Einzahlungsphase in die gleiche Richtung abnimmt:

So kann zum Beispiel die Basisrente nicht übertragen, beliehen oder verpfändet, nicht veräußert und nur eingeschränkt vererbt werden. Eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht möglich. Dafür ist sie Hartz IV-sicher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz können integriert werden. Als Prämienaufwand können in 2009 zum Beispiel 68% von € 20.000,- bei Singles, bzw. € 40.000,- bei Verheirateten als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.

Für weitere Informationen können Sie die Webseite der Pabst Financial Services - Versicherungsmakler und Finanzmakler in Bielefeld - http://www.pafis.de besuchen und einen Beratungstermin nicht nur zu diesen Bereichen vereinbaren.

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