Die Stuttgarter Jugendamts-Akte Nina

„Abschließend sei bemerkt, es handelt sich um einen Fall in Deutschland, nicht in einer Bananenrepublik“, heißt es auf Internetseiten des Stuttgarter Journalisten Michael Mosuch. Hier steht dieser Satz einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.

Wir schlagen diese Akte auf und finden dort erst einmal eine Urschrift des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie stammt vom 10. Januar 2008. An diesem Tag ist der 40-jährige Michael Mosuch mit seiner Freundin bei der Behörde erschienen. Sie erklären: „Wir sind die Eltern des Kindes Nina Veronika, geboren am 29. Dezember 2007 in Stuttgart…Wir sind nicht miteinander verheiratet. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge wurde bisher nicht getroffen oder geändert. Die elterliche Sorge steht bisher der Mutter zu. Wir wollen die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen.“

Wir blättern die Akte bis zum Ende durch und finden dort einen Brief des Stuttgarter Jugendamtsleiters Bruno Pfeifle vom 15. August 2008 an den Vater von Nina Veronika. Mitgeteilt wird: „Das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt hat mit Beschluss vom 18. Juli 2008 angeordnet, dass ein regelmäßiger betreuter Umgang mit Ihrer Tochter Nina Veronika alle 14 Tage für 3 Stunden beim Kinderschutzbund durchzuführen ist. Diesen betreuten Umgang stellt das Jugendamt nach Absprache und Übereinstimmung mit dem Amtsvormund sicher.“

Wir stutzen: Eine Frau und ein Mann wollen das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und einige Monate später gibt es einen Amtsvormund und einen zeitlich begrenzten betreuten Umgang mit dem Mädchen?

Besagter Jugendamtsleiter teilt dem 39-Jährigen aber noch mehr mit: Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, Kontakte zwischen Jugendamt und Vater nur noch auf schriftlichem Wege, die Landeshauptstadt Stuttgart stellt gegen Michael Mosuch Strafantrag wegen Beleidigung, außerdem soll die Internetseite „die akte nina“ geschlossen werden. Abschließend fordert Bruno Pfeifle den Stuttgarter Journalisten auf, nicht mehr zu behaupten, dass „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes volksverhetzende Äußerungen in die Öffentlichkeit bringen“. Auch das steht hier einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.

Siehe dazu

http://www.szenewilhelmshaven.de


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