Legastheniker fordert von Bundeskanzlerin ein Machtwort!

Las Michael Lehmann – der bekennende Legastheniker und Legasthenieforscher, Autor und Coach fordert das sich die Bundeskanzlern bei der Debatte des Nachteilsausgleichs für legasthene Menschen ein Machtwort spricht.

Im Dezember wurde eine neuer KMK Empfehlung: „ Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten in Lesen und Schreiben, in Rechnen“ veröffentlicht. Es wurde eine Empfehlung aus dem Jahr 2003 aufgrund eines Gutachtens von Frau Prof. Langenfeld, vom Institut für öffentliches Recht der Universität Göttingen, neu überarbeitet da in dem Gutachten aufgezeigt wurde das die bestehenden schulrechtlichen Regelung für Legastheniker verfassungswidrig sind.

Die Neuregelung wird für 500.000 legasthener Menschen in Deutschland fatale Folgen haben, denn sie werden aufgrund des neuen Beschlusses der KMK nicht zum Abitur zugelassen. Obwohl diese Schüler in der Regel durch ihre gute bis überdurchschnittliche Intelligenz ein Abitur absolvieren könnten.

Aufgrund der Nichterkennung und integrativen Förderung entwickeln viele legasthener Menschen psychische Störungen, und werden so im deutschen Bildungssystem benachteiligt. Die Legasthenie oder Dyskalulie muss endlich durch einen Nachteilsausgleich in unserem Bildungssystem vor Anker und reguliert werden, um einen weiteren Verstoß des Rechts auf Bildung in unserem Land zu vermeiden. Daher kann dieses Thema nicht nur Länderebene seien sondern es muss ein flächendeckender Beschluss für das ganze Land her, der legasthene Menschen voll in das Bildungssystem gemäß dem Grundgesetz zu integrieren vermag.

Die letzten Jahrzehnte hat sich in der Thematik „ Legasthenie“ sich nicht wirklich viel geändert. Das hängt nicht nur an der KMK sondern auch zum Teil an der falschen Kommunikation verschiedener Verbände zum Thema in der Öffentlichkeit. Der Bundesverband Legasthenie e.V. er eine der ältere Vertretung für legasthene Menschen ist behauptet noch heute das die Legasthenie eine Krankheit oder eine Behinderung ist, auch dieser große Elternverbandes in Deutschland hat sich die letzten Jahrzehnt der viel zu wenig für die Belange legasthener Menschen eingesetzt. Die KMK kann sich nur einfach Experten orientieren die zum Teil auch aus diesen Verbänden kommen, da sie sich leider viel zu oft nur an diesen Experten orientieren kommen auch solche gesetzlichen Entscheidungen heraus.

Die Legasthenie ist keine Krankheit oder psychische Störung wie sie die WHO definiert, die Legasthenie ist nicht selten ein pädagogisch-didaktisches Problem, was man aber mit gezielten Training und Lernförderung sehr gut im Griff bekommen kann, umso eine negative Entwicklung zu vermeiden.

Bis heute hat man leider diese Gesichtspunkte nicht beachtet, würde man an den pädagogisch didaktischen Ansätzen anknüpfen, könnte man viel legasthene Menschen schon in der frühen Kinder und Jugendzeit helfen Ihr Leben gut zu meistern. Die Legasthenie kann nicht behoben werden, aber man kann sie gut im Griff bekommen. Nach den neuesten Gesichtspunkten der Wissenschaft gibt es heute sehr gute Trainingsmethoden die aber leider in unserem Land viel zu wenig anerkannt und gefördert werden.

Viel zu viele Legastheniker, landen noch heute in Sonderschulen oder Hauptschulen und werden nicht wirklich erkannt dass sie legasthen oder dyskalule sind. Durch eine zu späte oder auch keine Diagnose dieser anderen Formen der Wahrnehmung und Intelligenz, entstehen bei nicht wenigen Betroffenen psychosoziale Probleme, bis hin zur Sucht oder Gewaltbereitschaft. Durch gezielte frühkindliche Diagnose, Lerntraining könnte man sehr viele Faktoren vermeiden. Bis heute schätzt man die Zahl von Erwachsenen legasthenen auf rund 4 Millionen in unserem Land. Viele von ihnen leben ihr Leben als Außenseiter oder durchlaufen die Endlosschleifen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften. Nicht weniger enden in teuren Rehamaßnahmen in diversen Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken, und das teilweise mehrfach im Leben.

Mit diesen Versuchen wird man auch Erwachsene legasthene nicht in den Arbeitsmarkt integrieren. Viele von ihnen entwickelten im Laufe der Jahre schwere psychosoziale Schwierigkeiten, aufgrund der Stigmatisierung im deutschen Bildungssystem sowie der Gesellschaft die bis heute nicht wirklich aufgeklärt ist.

Dies bedeutet einen sehr hohen Schaden, nicht nur wirtschaftlich sondern auch sozialpolitisch. Wenn man Menschen das Grundrecht auf Bildung verwehrt, obwohl sie eigentlich nicht selten einen normalen oder auch zu einem höheren Bildungsweg fähig wären ist dies ein ganz klarer Verstoß, nicht nur gegen das Grundgesetz sondern gegen das Menschenrecht, dass auch ein Recht auf Bildung beinhaltet sowie Nachteilsausgleich.

Man kann auch für die Zukunft nicht davon ausgehen, dass die KMK einen „Grundgesetzeskonformem“ Nachteilsausgleich beschließen wird.

Darum wird es Zeit, dass die Bundeskanzlerin vor Dr. Angelika Merkel auch zu dieser Thematik ein Machtwort spricht!

Frau Merkel spricht in so vielen Themen ein Machtwort, darum sollte sie nicht nur eine Kanzlerin für die Gewerkschaften sein, oder Manager, sondern auch für die legasthene Menschen die eigentlich dringend das gleiche Recht auf Bildung benötigen würden. Denn sehr bald werden in unserem Land aufgrund der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sowie demographischen Entwicklung die Fachkräfte ausgehen. Man kann davon ausgehen dass man unter denen legasthene Menschen sehr gute Fachkräfte generieren kann, besonders für die kommende Wissensgesellschaft.

Lars-Michael Lehmann
Banhofstraße 27
31812 Bad Pyrmont

Tel: 05281-163139
Mail: lars.m.lehmann@googlemail.com
www.legasthenieistkeinschande.wordpress.com