Wenn Staatsanwälte und Richter unter Straftatsverdacht gelangen - Teil 1

Kriminelle oder auch kriminelle Banden sind bei ihrer vermeintlichen Arbeit zum Nachteil der Bürger niemals überlastet. Was aber passiert und wenn der Demokratische Rechtstaat entweder zu dumm, oder zu faul, oder sogar dabei selbst kriminell wird, anstatt diese Banden zu bekämpfen, kann jeder Bürger aus dem nachfolgend hier geschilderten Werdegang/Pressemitteilung selbst lesen.
Auch anzumerken ist, wenn Oma oder Opa um eine paar Tausender von einer Betrugsbande erleichtert wird, dann sind all Journalisten von den Medien zur Stelle. Sind aber höchste Staats- und Justizbeamte in Straftaten verwickelt, dann sind nicht nur die Medien still du leise, so sind dann plötzlich auch alle Anwälte arbeitstechnisch überlastet – oder lehnen diese es rundheraus ab gegen PKH ein Mandat zu übernehmen?

Was machen Teile von Staatsanwälten und wenn diese gegen Täter aus den eigenen Reihen der Beamtenschaft ermitteln müssen? Ganz einfach – rein gar nichts oder fälschen den Tatbestand über die Bundesanwaltschaft bis zum Bundesgerichtshof (2 AR 217/15 mit 2 ARs 283/15). In ihren Bescheiden zeigen diese ganz unverblümt sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten zu müssen.

Was machen Richter und die in einem solchen Fall entscheiden müssen, ganz einfach und wenn der Geschädigte keinen Anwalt honorieren kann, der Richter verweigert:
1.)das Recht auf Rechtsberatungsbeihilfe
2.)die Rechtsschutzgleichheit herzustellen
3.)Ladung von be- bzw. entlastenden Zeugen
4.)fälscht Urkunden im Rechtsverkehr
5.)versagt den weiteren Beschwerdeweg
6.)Beschwerde wird gemäß § 93b mit § 93a BVerfGG beim BVerfG verweigert

Wenn sich dann der Geschädigte bei den Legislativen des Demokratischen Rechtsstaats über die strafrechtlich beteiligten Judikative und Exekutive beschwert, dann erfolgt von der Legislative die lapidare aber gesetzlich geschützte Ausrede, im Rechtsstaat besteht eine Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen. Diese gesetzlich geschützte Ausrede der Legislative ist als Verrat an der Verfassung und gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zu bezeichnen, denn die Väter der Verfassung sind bei urkundlichen Gründung der Verfassung nicht ansatzweise davon ausgegangen, dass Teile der Judikative und Exekutive zu Straftaten anstiften, noch diese im Amt strafvereiteln.
In der ehemaligen DDR haben bis 1989 Legislative, Judikative und auch Exekutive zum Nachteil tausender Bürger und genau wie hier vorgetragen so gehandelt. Der einzige Unterschied, Bürger und welche sich gegen staatliches Unrecht gewehrt haben, wurden einfach für Jahre ohne einen Anwalt weggesperrt.

27. Juli 2023

Per Fax: (0441) 220 4000

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg

Hiermit stelle ich, xxxxx (AE), geb. am xxxxx 1949 in xxxxxx,

Strafanzeige,

gegen den Oberstaatsanwalt Herrn Rüppel, hier bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie gegen die Leitende Oberstaatsanwältin Frau Kathrin Krüger,
wegen
gemeinschaftlichen vorsätzlichen und bandenmäßigen Vergehen/Verbrechen gemäß § 258a StGB i.V. mit § 263 StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB zum Az. NZS 168 Js 48896/23 – Bescheid vom 13. Juli 2023.

Dieser Bescheid der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde dem AE 25. Juli 2023 dem AE zugestellt.

Gründe:

I

Gegen den AE und seinem seit 1997 patentierten Klima- und Umweltprojekt liegt wegen einer fünfjährigen Verfolgung Unschuldiger des gleichen Jahres ein kriminelles Berufsverbot, eben zur Vertuschung dieser verbrecherischen Straftat vor. So wurde mit vorsätzlichem bandenmäßigem und staatlichem Prozessbetrug und der Beugung des Rechts durch das Finanzgericht Hannover in 2003, dem AE u.a. und rückwirkend ab 1995, völlig seine wirtschaftliche Existenz zerstört.
II

Am 06. Juli 2023 übernahm der hier beschuldigte Oberstaatsanwalt Rüppel die Ermittlungen gegen das Bundesland Niedersachsen, wegen des dringenden Verdachts des Sozial- und Rentenbetruges sowie Anderes, zum Az. NZS 168 Js 48896/23. Diese Strafanzeige des AE war mit 8 Seiten detaillierten Straftat-vorwürfen ausgearbeitet. Darüber hinaus enthielt diese Strafanzeige zusätzlich 54 Seiten unangreifbaren und größtenteils amtlichen Beweismaterials.

Der beschuldigte OStA Rüppel sah sich am 13. Juli 2023 und mit seinem Bescheid veranlasst, entgegen § 89 Abs. 2 RiStBV und mit einem lapidaren Zweizeiler, Ermittlungen bei den seit 1997 anhaltenden Straftaten gegen den AE zu verweigern. Die beschuldigte LOStAin, Frau Kathrin Krüger führt die Fachaufsicht über den beschuldigten OStA Rüppel und ist seit Jahren durch Strafanzeigen des AE bereits in Kenntnis über diese und zum Nachteil des AE sowie Dritter anhaltenden Straftatbestände von ungesühnten amtlichen Vergehen und Verbrechen.

Beweis. Strafanzeige vom 26. Juni 2023 – liegt der StA-Oldenburg vor