Deutscher Bundestag duldete seit mehr als 15 Jahren eine unter dringenden Verdacht stehende Bandenbildung in der Justiz

Jeder Bürger, jeder Staatsanwalt und jeder Richter wissen, man darf bei einem Gerichtsverfahren ob als Zeuge oder Ankläger, nicht lügen. Auch jeder Richter weiss und hat darauf seinen Eid geschworen, dass solche Art von Straftaten in seinem Gerichtssaal durch ihn zur Anzeige gebracht werden muss. Auch weiss jeder Richter, dass jeder Bürger oder auch Angeklagte, das Recht auf einen Rechtsbeistand in seinem Verfahren hat. Hier beginnt die von dem ehemaligen Richter an Landgericht Stuttgart Herrn Frank Fahsel im Jahre 2008 öffentlich erhobenen strafrechtlichen Vorüwrfe des sogenannten Ordere de Mufti. Staatsanwälte und Richter und die bei ihren Entscheidungen schwerwiegende Fehler oder auch damit eine Straftat begangen haben, schützen sich gegenseitig durch Verweigerung der Rechtschutzgleichheit sowie auch vorsätzliche Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr. Diese oft öffentlich beschuldigten Staats- und Juistzbeamten nutzen ihr Rechtswissen bestens aus, den betroffenen Bürger ins Leere laufen zu lassen.

Nun gibt es Politiker wie Habeck, Lang oder auch Baerbock, die uns Bügern etwas vom Klima- und Umweltschutz erzählen möchten. Dabei nahmen und nehmen diese billigend die rechtlichen Fehleistungen der jeweiligen Grünen Landesjustizminsister in Kauf, eben bei der Vernichtung von einem Klima- und Unweltprojekt im zweistelligen Millionenwert. Haben diese Grünen Politiker schon selbst einmal 250.000EUR udn mehr in den Klima- und Umweltschutz investiert?

05. Juli 2023

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

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Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Verbrecherische vorsätzliche Staatskriminalität mit Wissen sowie Duldung des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
als Vorwort zu diesem Schriftsatz übermittle ich Ihnen die rechtliche Definition des Landgerichts Münster mit dem Oberlandesgerichts Oldenburg, hier in Bezug auf eine kriminelle Bande oder auch kriminelle Vereinigung.

„ Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens 3 Person voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige oder im Einzelnen oder noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktyps zu begehen. (BGHSt 46/321)“ – LG-Münster vom 22. März 2001

„Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei Anderen zu verbinden“.
BGH Urteil vom 6. Juni 2005 – 3 StR 492/04 LG-Oldenburg

Der Deutsche Bundestag wurde seit mehr als einem Jahrzehnt durch den Unterzeichner immer wieder schriftlich über ungesühnten Straftaten von Staats- und Justizbeamten mit den für ihn daraus schwerwiegenden Folgen hingewiesen. Der Bundestag lehnte jegliche Mitverantwortung an den Folgen dieser in Tateinheit begangenen Straftaten durch Bezugnahme auf die Verfassung ab. Das Bundesverfassungsgericht und obwohl berechtigte Verfassungsbeschwerden vorlagen, zog für diese Beschwerden gemäß § 93a mit § 93b für die Täter in Staats- und Justizdiensten die sogenannte GEH STRAFFREI AUSGEHKARTE. Selbst der berühmte Verfasser von Grundsatzurteilen beim BGH, Herr Thomas Fischer, deckte wissentlich im Verfahren zum Aktenzeichen 2 ARs 283/15, die vorsätzlichen Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr und damit die Verfolgung Unschuldiger, welches bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg begann und über die Generalbundesanwaltschaft (Az. 2 AR 217/15) bis zum BGH so durch-gewunken wurde. In dem nun dann folgenden Ermittlungsverfahren gegen diese Täter in Staatsdiensten, zeigte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg nicht einmal geringstes Interesse. Auf dem gleichen rechtlichen Level bewegte sich der ehemalige und für die Generalbundesanwaltschaft fachaufsichtsführende Bundesjustizminister, Herr Heiko Maas.
Dummheit, Faulheit sowie darauffolgende Kriminalität von Staats- und Justiz-beamten zeigten irgendwann ihre rechtlichen, finanziellen und auch gesundheitlichen Schäden gegen die Betroffenen auf.

Der Deutsche Bundestag tritt täglich öffentlich für die Menschenwürde und Menschenrechte von Migranten ein, besonders für die Bootsflüchtlinge über das Mittelmeer. Der Unterzeichner war 1977 mit seiner Frau und einem acht Monate alten Kind und eben für die gleichen Rechte mit einem Schlauchboot über die ebenso lebensgefährliche Ostsee unterwegs. Dafür bekam dieser mehrere Jahre Zuchthaus von einem verbrecherischen Staatssystem zu spüren, nachdem ihm zuvor aus politischen Gründen seine wirtschaftliche Existenz genommen wurde.

Immer wieder zeigte der Demokratische Rechtstaat seit 1982 für den Unterzeichner auf, dass dieser Rechtsstaat den Artikel 14 des Grundgesetzes, hier den Schutz des Eigentums und aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllen kann. Die Folgen dieser Nichterfüllung des Artikel 14 GG haben dann für die dadurch Betroffenen unabsehbare Folgen, materiell sowie in der Endkonsequenz auch gesundheitlich.

Die Bundesregierung sowie der Deutsche Bundestag will mit einem neuen Gesetz den Unterzeichner über den Klima- und Umweltschutz belehren. Wahrheitsgemäß betrachtet hatten seit 1995 Staats- und Justizbeamte der Bundesländer Bremen, Baden-Württemberg und zu guter Letzt das Bundesland Niedersachsen sich zusammengefunden, dass 1994 mit 22 Millionen D-Mark mehrfach patentierte Klima- und Umweltprojekt xxxxx des Unterzeichners regelrecht kriminell zu vernichten. Die dabei an das Tageslicht getretenen kriminellen Aktionen/Handlungen von Staats- und Justizbeamten, würden sehr gut in einem heutigen Hollywood Thriller passen.

Aus der Sicht und über 40 jährigen persönlichen Erfahrungen des Unterzeichners wären zwei Wege zu betrachten,

1.
Teile der Bundesdeutschen Staats- und Justizbeamten konnten sich durch das Argument der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung seit 1988 (Bezug auf den Unterzeichner) völlig straffrei zu kriminellen Banden/Vereinigung zusammenschließen

oder,

2.
Teile der Verfassung sowie mit in Verbindung stehender Gesetze haben in Mitwisserschaft sowie mit öffentlicher Duldung durch die hohe Politik für Staats- und Justizbeamte völlig ihre rechtliche Gültigkeit verloren, gleichzusetzen mit der Duldung von staatskriminellem Bandentum.

Beide hier vorgetragenen Argumente entsprechen nicht Ansatzweise für die Einhaltung von Menschenrechten sowie auch der der Menschenwürde, hier in einem Demokratischen Rechtsstaat und genannt Bundesrepublik Deutschland.

Da der Deutsche Bundestag den Eingang des Schriftsatzes des Unterzeichners vom 27. April 2023 nicht einmal bestätigte, bestätigte damit auch der Deutsche Bundestag sein völliges Dessinteresse, eben an den Menschenrechten, der Menschenwürde sowie auch am Klima- und Umweltschutz seiner Bürger.
Hochachtungsvoll

xxxxxx

Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Menschrechtszentrum Cottbus eV.

Anlagen:
Beweismittel zur Vertuschung von Straftaten im Amt
Strafanzeige gegen Bundesland Niedersachsen vom 26. Juni 2023
Schriftsatz an das SG-Oldenburg vom 26. Juni 2023