Strafvereitelungen im Amt

Wenn Staatsanwälte und Richter unter Straftatsverdacht gelangen - Teil 3

Da die Stadt Delmenhorst seit vielen Jahren in größten finanziellen Nöten ist, verzichtete diese auf Steuereinnahmen aus den Tätigkeiten des AE seit 2005 und in entsprechender Millionenhöhe, hier wohl mehr aus politischen Gründen zum Schutze hoher und unter dringendem Verdacht stehender Staats- und Justizbeamten und das nicht nur in Niedersachsen. Beweis: Krimineller Lizenzvertrag aus 2007 – US-SEC Nr. 0-31849/Patent DE 197 11 050 des AE Schuldnerverzeichnis vom 22. Juli 2022 - beides in der Strafanzeige vom 26. Juni 2023 beigefügt Intensiv seit dem Jahre 2011 versuchte nun der AE Unklarheiten hinsichtlich seiner Altersrentenansprüchen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Knappschaft Hamburg Rheinland zu klären, welches im Jahre 2014/2015 mit einer Klage beim Sozialgericht Oldenburg seinen Anfang nahm. Beweis : Aktenzeichen S 8 R 550/15 des SG-Oldenburg Da der AE durch kriminelle Handlungen, wie der Verfolgung...

Wenn Staatsanwälte und Richter unter Straftatsverdacht gelangen - Teil 2

Seit dem 07. April 2004 steht die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg unter dringendem Verdacht und hinsichtlich des AE, der Bildung einer staatskriminellen Vereinigung. Am gleichen Tage, dem 07. April 2004 erhielt der damals tätige Generalstaatsanwalt, Herr Horst Rudolf Finger, den schriftlichen Hinweis des AE und mit dringendem Verdacht der mafiosen Bandenbildung bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Staatsanwaltschaft Verden und zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle, waren ab dem 08. Dezember 1997 über die fünf Jahre lange strafrechtliche Verfolgung Unschuldiger (AE – Az. 4 Cs 427/01 des AG-Verden) dazu voll verantwortlich. Die später in Bezug auf den Freispruch des AE und von der Generalstaatsanwaltschaft Celle rechtlich verbreitete Meinung, dass dem Freispruch des LG-Verden in 2002 ein Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft Verden zu Grunde lag, ist gemessen an den durch die beteiligten Staatsanwälte und deren Zeugen...

Deutscher Bundestag duldete seit mehr als 15 Jahren eine unter dringenden Verdacht stehende Bandenbildung in der Justiz

Jeder Bürger, jeder Staatsanwalt und jeder Richter wissen, man darf bei einem Gerichtsverfahren ob als Zeuge oder Ankläger, nicht lügen. Auch jeder Richter weiss und hat darauf seinen Eid geschworen, dass solche Art von Straftaten in seinem Gerichtssaal durch ihn zur Anzeige gebracht werden muss. Auch weiss jeder Richter, dass jeder Bürger oder auch Angeklagte, das Recht auf einen Rechtsbeistand in seinem Verfahren hat. Hier beginnt die von dem ehemaligen Richter an Landgericht Stuttgart Herrn Frank Fahsel im Jahre 2008 öffentlich erhobenen strafrechtlichen Vorüwrfe des sogenannten Ordere de Mufti. Staatsanwälte und Richter und die bei ihren Entscheidungen schwerwiegende Fehler oder auch damit eine Straftat begangen haben, schützen sich gegenseitig durch Verweigerung der Rechtschutzgleichheit sowie auch vorsätzliche Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr. Diese oft öffentlich beschuldigten Staats- und Juistzbeamten nutzen ihr Rechtswissen...

Politik und Justiz in Hessen stehen nach wie vor zur Straffreiheit von Strafvereitelungen im Amt gegen die AO und Anderes

Wer nun glaubt das nach dem Justizskandal mit den Hessischen Steuerfahndern Justiz und Politik dazu gelernt haben, irrt völlig. Staats-, Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und auch Ministerpräsident Bouffier schauen bei vorsätzlichen und ungesühnten Straftaten von Staats- und Justizbeamten einfach weg oder schreiben sich die rechtliche Verantwortung gegenseitig zu. Man stelle sich als Bürger in Hessen vor, MP Bouffier duldet einen Generalstaatsanwalt, der schon in 2010 Strafvereitler im Amt deckte. Jeder Bürger weiß doch, dass Straftaten und zumal als Vergehen oder Verbrechen, ihre justiziellen und materiellen Auswirkungen...

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