Große Teile der Justiz im Demokratschen Rechtsstaat stehen unter dringendem Straftatsverdacht

Der Demokratische Rechtsstaat läßt Bürger bis zur Erzwinungshaft verfolgen, wenn diese ihre Parkgebühr nicht entrichtet haben. Wenn aber Staats- und Justizbeamte Straftaten
begehen, dann gilt die Verfassung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG plötzlich nicht mehr. Die Folgen, insbesondere finanzieller und auch gesundheitlicher Schäden, werden meist erst
nach Jahrzehnten manchmal sichtbar. Zu diesem Zeitpunkt gilt dann plötzlich der § 839 BGB i.V. mit Art.34 GG nicht mehr. Wie hier nachfolgend und im Schriftsatz an den
Deutschen Bundestag vom 27. April 2023 aufgeszeigt, wie weit und hoch die Täter sowie die Mitwisserschaft an solchen ungesühnten Straftaten im Amt reicht. Hierbei geht es
auch um die reelle Vernichtung eines 22 Millionen D-Mark Klima- und Umweltschutzprojektes aus 1995. Gerade die Grünen/Bündnis 90 und die in vielen Ländern die juritische und
politische Verantwortung trugen und tragen, haben sich zur direkten Teilhaberschaft an diesen Straftaten gemacht.

27. April 2023

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36027

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?
Aktuelle bandenmäßige Kriminalität in den Rechtspflegeorganen und Ermittlungsbehörden – in politischer Mitwisserschaft der beteiligten Landesregierungen sowie der beteiligten Länderparlamente

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,
in den Anlagen und zu diesem Schriftsatz übersende ich Ihnen unangreifbare Beweise für Staatskriminalität und das nicht nur in einem Bundesland.

Der Unterzeichner befindet sich seit 2002 einem kriminellen Berufsverbot auf seine mehrfach patentierten Umweltverfahren zur Vertuschung einer fünfjährigen Verfolgung Unschuldiger ausgesetzt (1997-2003).

Beweis:
Finanzamt Delmenhorst vom 13./15. Febr. 2017/2018
Urteil des Finanzgerichts Hannover Az. 16 V 10089/03

Dieser am 08. Dezember 1997 begonnenen fünfjährigen Verfolgung Unschuldiger erfolgte eine Woche später der Straftatbestand der schweren Nötigung, durch Erzwingung eines Gesellschafterbeschlusses sowie wenige Tage darauf eine kriminelle Notarbeurkundung. Beide vorsätzliche Straftaten zum Nachteil des Unterzeichners wurden niemals nachweislich strafrechtlich in Berlin verfolgt.

Beweis:
Zeuge Landgerichtspräsident von Drenkmann Berlin

Der ehemalige und vom Deutschen Bundestag vereidigte Generalbundesanwalt, Herr Harald Range und zuvor Generalstaatsanwalt in Celle, wurde für diese Straftaten und auch Weitere, niemals rechtlich noch materiell zur Verantwortung gezogen. Alle Ministerpräsidenten sowie das NDS-Parlament hatten unter der Petition Nr. 02265/01/15 vom 12. Januar 2006 volle Kenntnis über diese anhaltenden staatskriminellen Vorgänge und sich den amtlichen Straftätern durch offensives Wegsehen zugesellt.

Beweis:
NDS-Parlament vom 12. Januar 2006

Unter der HBR-Nummer10322 des AG-Erfurt berief das Amtsgericht Erfurt einen einschlägig Vorbestraften und entgegen § 6 Abs. 2 S.3 GmbHG zum Geschäftsführer, wobei dieser und zusammen mit der Deutschen Bank eine Projekt-Finanzierung von 5.9 Millionen D-Mark kriminell vortäuschte. Da ein beauftragtes Anwaltsbüro, ein beteiligter Notar sowie der Richter beim Handelsregister, die Angaben zum § 6 GmbHG nicht prüfen mussten, entstand im Jahre 2000 dem Unterzeichner sowie Dritten ein finanzieller Schaden von mehreren Hunderttausend D-Mark. Auf Nachfrage beim Deutschen Bundestag sowie dieser beim Bundesjustizministerium, wurde für die rechtliche Verantwortung erklärt, dass der Richter beim Handelsregister in Erfurt die rechtliche Verantwortung zum § 6 GmbHG zu tragen hatte. Auf diesen Vorwurf erklärte die ehemalige Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht, dass der Deutsche Bundestag sowie das Bundesjustizministerium keinerlei rechtliche Wertung zu Rechtsverstößen der Rechtspflegeorgane in Thüringen zu äußern haben.

Beweis:
Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwaltschaft Erfurt
Ermittlungsverfahren gegen MP Dieter Althaus
Ermittlungsverfahren gegen den Thüringer Landtag
Schriftsatz der Staatskanzlei Erfurt vom 28. März 2011
Kriminelle Durchfinanzierung der Deutschen Bank
Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 19. Sept. 2009

Zur finanziellen Rettung des begonnenen Klima-und Umweltprojektes meldete sich im Juli 1999 die Firma Parker Inc. aus den USA beim Unterzeichner. Auch diese Firma hatte nur das Ziel, das Projekt des Unterzeichners finanziell auszubeuten. So verloren der Unterzeichner und beteiligte Dritte durch finanzielle Vorleistungen weitere $ 250.000 USD. Dieser finanzielle Verlust trat nur deshalb ein, weil sich das Bundesland Brandenburg zeitnah weigerte die Ermittlungsakten dem FBI in Miami zu übergeben. Darüber hinaus aus sogenannten polizeitaktischen Gründen dem Unterzeichner die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Firma Parker nicht mitzuteilen. Aus dem persönlichen Kontakt mit dem FBI ging für den Unterzeichner hervor, dass durch diese erneute und vorsätzlich bandenmäßige Strafvereitelung im Amt des Bundeslandes Brandenburg, später mehrere weitere Geschädigte (u.a. FC-Tirol) um einen höheren Millionenbetrag geschädigt werden konnten. Damit hatte das Bundesland Brandenburg und rechtlich gesehen, sich daran der Beihilfe zu schwersten Steuerhinterziehung sowie Geldwäsche beteiligt. Das höchste Strafmaß von 20 Jahren State Prison und für einen der Parker Inc. Täter, spricht allein für sich sowie einer fünfjährigen kriminellen Unterstützung durch das Bundesland Brandenburg.

Beweis:
Staatsanwaltschaft Cottbus Az.1755 Js 34002/00
Zeugin Agentin xxxxxxxxx FBI Miami
Zeuge Ministerpräsident Matthias Platzek
US-State Attorney’s Office vom 19. Juli 2007
Zeugen US-Gouverneure Claude J. Kirk Jr., Jeb Bush Jr. und Charlie Crist Jr.

Im Jahre 2004 meldet sich beim Unterzeichner ein befreundeter Steuerberater und mit dem Hinweis, dass es in Bayern einen Finanzier gäbe und der das Klima- und Umweltprojet bis zu 100 Millionen EURO problemlos finanzieren könne. Herzu müsste der Unterzeichner sich mit rund einer Million EURO Eigenkapital an der Finanzierung beteiligen. Zur Sicherheit des eingezahlten Eigenkapitals durch den Unterzeichner, wurde ein Rechtsanwalt aus Starnberg als Treuhänder bestellt.
Nach Prüfung dieser Finanzierungs- und Beteiligungsverträge durch eine vertrauensvolle Kanzlei in Oldenburg mit Hinweis, wenn der Rechtsanwalt und Treuhänder dieses Geld doch unterschlagen sollte, gäbe es keinen Ersatz. Ein solcher Fall wäre zu 99.9% auszuschließen, äußerte sich diese beauftragte Kanzlei im Nachgang. Da andere namhafte Unternehmer volles Vertrauen in den gleichen Finanzier zeigten, wurden dem Treuhänder und Rechtsanwalt zunächst €150.000 übergeben und später weitere €100.000EUR überwiesen. Kurze Zeit später kam die Nachricht der Kriminalpolizei aus Bayern, alles Betrug und Geld weg. Auf Nachfrage als Geschädigter Akteneinsicht zu bekommen, verweigerte die Staatsanwaltschaft Amberg dem Unterzeichner diese rechtliche Möglichkeit.

Beweis:
Zeuge Ministerpräsident Edmund Stoiber 28. Juni 2007
Generalstaatsanwaltschaft München 29. Aug. 2006
Staatsanwaltschaft München II 27. Nov. 2006
Bayrisches Justizministerium 16. Aug. 2006

Zur gleichen Zeit des Jahres 2006 erfuhr der Unterzeichner von einem Technologietransfer mit technischem Anlagenverkauf an die Shairco Group nach Jeddah in Saudi-Arabien für 40 Millionen Dollar. Da der Unterzeichner am 28. August 1997 eine strenge Geheimhaltungsvereinbarung mit der Firma Krupp und Anderen für 10 Jahre unterzeichnet hatte, warnte der Unterzeichner schriftlich und wie sich ein Jahr später herausstellte, den Bandenchef dieser internationalen kriminellen Bande. Durch telefonischen Kontakt mit Dr. Talal Al Shair, brachte der Unterzeichner in Erfahrung, dass die Euler-Hermes Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland für den betrügerischen Schaden dieser Bande voll aufkommen musste. So schrieb die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am 16. Juli 2013 an Rechtsanwalt xxxxxx, dass alle Straftaten unter Beteiligung des Deutschen Bandenchefs, inklusive des Patentverbrechens aus 2007/2008 bereits strafrechtlich verjährt sind.

Beweis:
Vertraulichkeitsvereinbarung vom 28. August 1997
Liefervertrag Shairo Group aus 2006 Bl.1
Generalsstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 28. Aug. 2008
Bescheid der GenStA-Düsseldorf vom 16. Juli 2013
Lizenzvertrag zum Patent DE 197 11 050 Bl.2+4 / 31. Dez. 2007
Staatskanzlei NRW 19. Aug.2013
Justizministerium NRW 22. Aug.2013
Ministerpräsident A. Laschet vom 05. Febr. 2018

Weitere Zeugen sind alle Ministerpräsidenten des Bundeslandes NRW seit Herrn MP- Rüttgers. Hinzufügen als Zeugen sind die ehemalige Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag seit 2008 sowie auch der ehemalige Staatssekretär im NRW-Justizministerium, Herr Busemann

Um die Verfolgung Unschuldiger aus 1997 strafrechtlich zu vertuschen, entzog durch vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts mit einhergehenden vorsätzlichen schwerem Prozessbetrug, das Finanzgericht Hannover unter dem Az. 16V 10089/03, dem Unterzeichner auf seine inzwischen mehrfach patentierten Umweltverfahren, die Unternehmereigenschaft (Vorsätzliche Umgehung des § 76 Abs. 1 FGO). Die Strafanzeige gegen die drei am Urteil beteiligten Finanzrichter wurde und mit größter Wahrscheinlichkeit von der NDS-Landesregierung rechtlich beeinflusst (Anweisung zur Strafvereitelung im Amt). Dem Unterzeichner liegen Beweise aus den Ermittlungsverfahren vor, indem ein gewisser Staatsanwalt Dr. Lehmann schriftlich anordnete, dem Anzeigenerstatter und Unterzeichner das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens gegen die drei Finanzrichter nicht mitzuteilen. Somit wurden durch die Staatsanwaltschaft Hannover unangreifbare Beweismittel (krimineller Lizenzvertrag) für dieses erneute staatkriminelle Verbrechen des Bundeslandes Niedersachsen als nicht zuordnende Beweismittel zurück übermittelt.

Am 14. April 2005 sprach der Unterzeichner persönlich beim Finanzamt Delmenhorst vor und ließ sich schriftlich bestätigen, dass er aufgrund von jahrelangen amtlichen Behinderungen keine Steuererklärung abgeben konnte. Zu diesem und einem späteren Termin unter Beteiligung der Delmenhorster Ratsfrau xxxxx im Jahre 2010, verschwieg das Finanzamt Delmenhorst dem Unterzeichner die Löschung seiner privaten und geschäftlichen Steuersignale seit 2002, also noch vor allen diesbezüglichen Gerichtbeschlüssen (§ 369/370 AO) in 2003. Diese Löschung der privaten und geschäftlichen Steuersignale seit 2002 wurde rein zufällig am 13. Februar 2017 und nach einer Anfrage hinsichtlich einer möglichen Steuerschuld dem Unterzeichner offenkundig. Am 11. Juli 2022 erfuhr der Unterzeichner durch eine Fachanwältin für Steuer- und Wirtschaftsrecht, dass dem Unterzeichner in 2002 ein Berufsverbot auferlegt wurde. Auf Nachfrage vom 03. August 2022 beim Finanzamt Delmenhorst, wer die amtliche Anweisung zur Löschung der privaten und geschäftlichen Steuersignale im Jahre 2002 veranlasste, antwortete das Finanzamt Delmenhorst am 17. August 2022, dass die Akten aus dieser Zeit alle vernichtet worden sind.

Beweis:
Strafanzeige des RA xxxx xxxx vom 12. April 2013
Schreiben des FA-Delmenhorst vom 17. August 2022

Zusammengefasst, der Demokratische Rechtstaat sowie seine Staats- und Justizbeamten, zerstörten seit 1988 durch noch immer ungesühnte in bandenmäßiger und vorsätzlicher Art, die wirtschaftliche Existenz des Unterzeichners und fügten seit 1995 den direkt am Klima- und Umweltprojekt xxxxxx beteiligten privaten Mitinvestoren, ebenso einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe zu. Diese vorsätzlichen und bandenmäßigen staatskriminellen Handlungen gegen den Unterzeichner, Dritte sowie auch dem Klima und der Umwelt, müssen nicht nur aus der Sicht der Anwaltschaft, sondern auch in Teilen bis zum Bundesverfassungsgericht so verbrecherisch schwerwiegend sein, dass sich alle bisher an der Aufklärung und rechtsprechenden Institutionen weigern der Verfassung zu folgen. So verweigerten sich u.a. Gerichte und angefangen beim Sozialgericht bis hoch zum Bundesgerichtshof, dem Unterzeichner die verfassungsmäßige Rechtschutzgleichheit. Um der Frage als ehemaliger politischer Häftling der Jahre 1977/1978 und in Bezug des Leserbriefes in der SZ von 2008 des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart (Frank Fahsel) näher treten zu können, ist dieses Rechtsystem des Demokratischen Rechtstaats so aufgebaut, dass dieses straf- und schadensersatzfrei korrupt und kriminell sein darf, wenn es um Amtsversagen sowie Straftaten im Amt gegen Bürger und Umwelt geht? „Ordre de Mufti“
Der Deutsche Bundestag hat seit vielen Jahren von den strafrechtlichen Verfehlungen und allein schon zum § 116 AO mit § 369/370 AO sowie § 53 StGB i.V. mit § 258a StGB sowie § 129 Abs.1 StGB und vielem Anderen gewusst, die dafür rechtliche Verantwortung jedoch immer der Gewaltenteilung zugeschoben. Bei all diesen Straftaten seit 1995 ging es nie um eine Portokasse, sondern es steigerte sich von zunächst 120.000,00 D-Mark zu einem inzwischen unaufgeklärten dreistelligen EURO-Millionenbetrag. Auch trägt der Deutsche Bundestag die politisch rechtliche Verantwortung zu einem unter dringendem Straftatverdacht gestandenen und beteiligten Generalsstaatsanwalt aus Celle, genannt Harald Range, diesen später zum Generalbundesanwalt berufen zu haben. Die Länder Justizminister in Niedersachsen vertuschen seit 1997 und bis heute, die Aufklärung einer ganzen Reihe von strafbaren Handlungen im Amt. Diesen strafrechtlichen Vertuschungen von Amtswegen, müssen inzwischen und um einen neuerlichen polit-juristischen Skandal zu verhindern, mehrere Bundesländer wie aus den beigefügten Beweisen zu ersehen ist, zwingend folgen.
Hochachtungsvoll

Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus und Brandenburg 1977/1978
V.

Anlagen: wie in den Beweisen aufgeführt

CC. Der Unterzeichner behält sich die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes in allen Medien sowie bei Gerichten vor.


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Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich zu den im Schreiben vom 27. April 2023 erhobenen schwersten strafrechtlichen Vorwürfen noch nicht geäußert.