MCM Investor Management AG: Kündigungen bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann ein Mietverhältnis aufgelöst werden. Doch wie verhält es sich, wenn die Mieterin oder der Mieter an Depressionen leidet? Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg klärt auf.

Magdeburg, 26.05.2021. „Die Kündigung des Mietverhältnisses kann ein großer Schock sein. Es gibt einige Situationen, in denen Mieterinnen und Mieter fristlos gekündigt werden können. So in einem kürzlich vor dem Amtsgericht Münster verhandelten Fall, in dem ein Freiberufler drei Monate keine Miete gezahlt hatte“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Im verhandelten Fall handelte es sich um einen Journalisten, der freiberuflich arbeitete, aber im Juni 2019 an einer schweren Depression erkrankte. Es war ihm aufgrund der Erkrankung nicht möglich, seiner Arbeit nachzugehen und Geld zu verdienen. Somit konnte er seine Miete nicht bezahlen“, fügt die MCM Investor hinzu.

Selbst die Hilfe vom Jobcenter konnte aufgrund der Depression nicht beantragt werden. Nach drei Monaten wurde der Mieter von seiner Vermieterin fristlos und fristgemäß das Mietverhältnis gekündigt. „Mietrückstände können zu einer solchen Kündigung führen. Die Vermieterin klage dann auch später auf Räumung und Herausgabe der Wohnung“, so die MCM Investor. Schließlich zahlte das Jobcenter die Rückstände zu Beginn des nächsten Jahres und glich somit die Schulden aus. Nachdem die Schulden ausgeglichen waren, traten keine Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle mehr auf.

Unterdessen wurde aber die Räumungsklage vor dem Amtsgericht Münster verhandelt. Das Gericht befand die fristlose Kündigung für unwirksam. Die Mietrückstände wurden durchs Jobcenter beglichen. Außerdem hatte der Mieter nicht mutwillig die Miete nicht bezahlt, sondern litt unter einer schweren Depression, die es ihm nicht möglich machte, zu arbeiten oder Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Wichtig beim Gerichtsurteil war auch die Tatsache, dass der Mieter seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 2004 seinen Zahlungsverpflichtungen immer korrekt nachgekommen war (Amtsgericht Münster, Urteil vom 27.10.2020 - 4 C 3363/19).