MCM Investor Management AG: Mietminderung wegen Trocknungsgerät
Pressetext verfasst von MCMInvestor am Fr, 2020-10-30 16:37.Ein Mieter versuchte seine Miete um ganze 100 Prozent zu mindern, weil ein Trockengerät in seiner Wohnung aufgestellt wurde. Ob diese Aktion rechtens war, erklärt die MCM Investor Management AG.
Magdeburg, 30.10.2020. Ein Mieter musste in seiner Mietwohnung Trocknungsgeräte ertragen, weil durch Feuchtigkeit Schäden entstanden waren. Im Zuge dessen entschied sich der Mieter, seine Miete um 100 Prozent zu minimieren. „Die Begründung des Mieters lag dabei darin, er würde den Lärm des Trocknungsgeräts nicht ertragen. Es kamen diverse komplizierte Umstände dazu, was dazu führte, dass der Fall vor dem Amtsgericht Schöneberg landete“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Ursache für die Feuchtigkeit war eine undichte Wasseruhr. Dies führte eben nicht nur zu Feuchtigkeit, sondern auch zu Schimmelbildung in dem besagten Mietobjekt.
Im Zuge dessen führte die Feuchtigkeit dazu, dass das Laminat im Flur allmählich begann aufzuquellen. Dann bildeten sich Wellen und schließlich brach das Laminat. „Bei Wasserschäden dieser Schwere muss man fairerweise sagen, dass hier nur noch professionelle Trockengeräte helfen. Andernfalls kommt es schnell zur Schimmelbildung sowie gesundheitsschädlicher Feuchtigkeit“, fügt die MCM Investor hinzu.
Außerdem gab es in dem Mietobjekt eine fehlerhafte Verfliesung auf dem Balkon. Hauptkritikpunkt war, dass das Trocknungsgerät einen ohrenbetäubenden Lärm erzeugte, was den Mieter dazu veranlasste, seine Miete prompt auf eigene Faust zu mindern. „Der Vermieter sträubte sich gegen das Minderungsrecht und brachte den Fall bis vor das Amtsgericht Schöneberg. In diesem Fall war der Mieter aber in der besseren Position“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.
So entschied das Amtsgericht Schöneberg, dass man für den Schimmel im Bad die Miete um 10 Prozent sinken kann. Für den durch Feuchtigkeit beschädigten Laminat könne man die Miete sogar um 20 Prozent mindern. Selbst für minimale Schäden auf dem Balkon könne man als Mieter drei Prozent mindern. Insgesamt handelte es sich also um 33 Prozent Mieterlass.
„Zusätzlich kamen also die Schadensaufwendungen wegen Lärmbelästigung durch Trockengeräte hinzu, welche eine Mietminderung von 100 Prozent rechtfertigten. Das kommt nicht oft vor. Selbst die Stromkosten wurden auf den Vermieter abgewälzt, weil die Geräte sehr viel Strom verbrauchen“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.