Umschuldung, Kreditablösung, Darlehenstausch, Beseitigung einer Unterbilanz und Anschlussfinanzierungen - von Dr. Horst Werner

In schwierigen Konjunkturzeiten sind Umschuldungen, Bankkreditrückzahlungen, Darlehensumwandlungen in Eigenkapital, Beseitigung von Unterbilanzen und Anschlussfinanzierungen z.B. durch Umschuldungskredite zum Schutz vor Zahlungsunfähigkeiten unerläßlich. Banken- und Konjunkturkrisen oder die Mißachtung des Ablaufs von Produktzyklen bzw. von nicht mehr markt- und wettbewerbsfähigen Produkten bzw. Leistungen können Unternehmen und die sie tragenden Eigentümer und Mitarbeiter an den Rand der Existenzgefährdung führen. Die Ablösung von Bankkrediten, Vergleichsvereinbarungen über einen anteiligen Darlehensverzicht und Anschlussfinanzierungen mit beteiligungsorientiertem Mezzanine-Kapital - Umschuldungen zur Verbesserung der Eigenkapitalquote und der Zahlungsfähigkeit bzw. der Liquidität und natürlich Produktinnovationen sind die Schlüssel zum Sanierungserfolg. Es muss in jedem Falle die Schuldentragfähigkeit wieder hergestellt werden.

Die Umschuldung durch Kreditablösung bzw. Darlehensablösung ( durch günstigere Ablösekredite ) dient sowohl der Reduzierung von Zinskosten, der Verminderung von Tilgungsaufwendungen ( = Reduzierung der monatlichen Tilgungsraten ), als auch gegebenenfalls der Umwandlung von Krediten bzw. Darlehen in Eigenkapital. Die Kreditablösung ist häufig auch mit einem anteiligen Rückzahlungsverzicht der Bank verbunden; dies ist Verhandlungssache. Die Umfinanzierung und Ablösung von Krediten ist also ein vielschichtig einsetzbares Instrument, um Kosten zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung zu reduzieren und/oder Verbindlichkeiten zugunsten der Eigenkapitalquote auf der Passivseite der Bilanz zu vermindern. Letzteres geschieht, in dem der Unternehmer von der kreditorientierten Finanzierung zur beteiligungsorientierten Finanzierung wechselt.

Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.

Ebenso wie ein Bankkredit bzw. ein (Gesellschafter-)Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmrechtsverhältnisse und Einflussrechte in einer Gesellschafterversammlung. Mezzaninekapital als stilles Gesellschaftskapital oder Genussrechtskapital ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen mit dem Einlagenrückgewährverbot). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Mezzaninekapital als bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden kann. Der Unternehmensinhaber kann also das gewandelte Mezzaninekapital ebenso aus der Gesellschaft wieder herausnehmen wie ein Gesellschafterdarlehen. Zudem bietet die Mezzanine-Finanzierung allen Beteiligten eine Reihe von bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten und steuerlichen Vorteilen. Auf diese Weise können Umfinanzierungen und Umschuldungen zum Ertrags- und Bilanzvorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Somit bestehen also für jedes Unternehmen vollziehbare Wege aus einer vermeintlichen Schuldenfalle. Zur Vorsorge für eine "unvermeidliche" Umfinanzierung stellen wir in Notfällen Vorratsgesellchaften als Auffanggesellschaften als zweites Standbein zum "sofortigen Durchstarten" zur Verfügung.

Bilanzpolitische Maßnahmen zur Beseitigung einer Unterbilanz :

Die Optimierung der Bilanzstruktur auf der Passivseite des Jahresabschlusses des Unternehmens ist durch anzustrebende Umstellungsmaßnahmen zunächst auch ohne die Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Gläubigerstruktur eines Unternehmens in der Phase drohender Überschuldung und/oder befürchteter Zahlungsunfähigkeit erreichen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung von Insolvenz-Antragsgründen ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung zur Insolvenzabwendung. Durch entsprechende Vereinbarungen mit den Gläubigern werden Verbindlichkeiten zu bilanzrechtlichem Eigenkapital. Schulden können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) als bilanzrechtlichem Eigenkapitalersatz umgewandelt werden.

Die Kreditablösung und Umfinanzierung bzw. Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Unternehmenssanierung: Ein Debt-Equity-Swap eignet sich auch als Sanierungsinstrument. Dabei handelt sich es um die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Mit dieser Art der Umfinanzierung von Krediten wird ein Überschuldungsstatus und damit die Insolvenz-Antragsfrist von drei Wochen abgewendet. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.

Der Finanzjurist Dr. jur. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Sie unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap für Gesellschafterdarlehen und sonstige Verbindlichkeiten, der Ihrem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:

- Umgehende Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität
- Direkte Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-) Kapitalaufnahme
- Erfolgsabhängigkeit der Gewinnausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
- Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
- Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
- Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
bis hin zu einer „schwarzen Null").

Lieferantenkredite zur Verminderung von Kontokorrent-Linien ( KK-Linien ):

Lieferantenkredite und Kreditversicherung: Lieferantenkredite sind auch ein Mittel der Reduzierung von Bankkrediten, um z.B. die KK-Linien bei der Hausbank zu entlasten. Derartige Zahlungsziele und Lieferantenkredite stellen insbesondere auch für viele kleine und mittlere Unternehmen eine nicht unbedeutende Finanzierungsquelle zur Beschaffung von Liquidität dar. Insofern ist es interessant, inwiefern sich in der Krise Änderungen im Angebot von Lieferanten bzw. der Nutzung von Lieferantenkrediten ergeben. Fachleute und die Presse berichten, dass gewährte Lieferantenkredite häufiger in Anspruch genommen werden und auch eine zunehmende Ausnutzung gewährter Zahlungsziele bzw. deren Verlängerung festzustellen ist. Andererseits verkürzen Unternehmen zum Teil auch das Volumen sowie die Zahlungsziele, die sie Ihren Kunden einräumen. Ein zentrales Problem bei der Gewährung von Lieferantenkrediten scheint zu sein, dass häufig entsprechende Sicherheiten fehlen, zumal Kreditversicherer sich stark zurückhalten.

Die Dr. Werner Financial Service AG bietet Umfinanzierungs-Beratung zur Kreditalösung, Sanierungsberatung, Umschuldungsberatung und Beratungen, zur Entwicklung von Unternehmenserhaltungs-Strategien. Von dem Gesellschafts- und Bilanzrechtler Dr. Horst S. Werner können Hilfestellungen zur Sanierung von Unternehmen gegeben werden. Er ist Fachmann für neues Beteiligungskapital von privaten Investoren und Bilanz-Optimierer zur Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit. Anfragen und Terminabsprachen senden Interessenten vertraulich an Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .