Inkasso Brief erhalten: Ignorieren oder zahlen?

Sie erhalten Post von einem Inkassobüro: Eine offene Forderung soll beglichen werden, ignorieren Sie dieses Schreiben, kann das schnell sehr teuer werden. Wenn Sie im Internet was bestellen, aber nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie meistens eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Manchmal kommt diese aber nicht vom Händler direkt, sondern von einem Inkassounternehmen. Das fordert einen schriftlich auf, bis zu einem Stichtag die Rechnung zu begleichen. Zahlen Sie nicht, drohen weitere rechtliche Schritte. Wenn Inkassounternehmen offene Forderungen beitreiben, müssen klare rechtliche Grenzen eingehalten werden. Dennoch nutzen viele unseriöse Anbieter die „Angst“ der Menschen vor „Inkasso“ aus und hoffen somit, den ein oder anderen schnellen Euro machen zu verdienen.

Das Wichtigste in Kürze
Problem. Unseriöse Inkassobüros verschicken Zahlungsaufforderungen, die Verbraucher verunsichern. Häufig geht es um Gewinnspiele oder Erotikdienste. Die Forderungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Empfänger können diese ignorieren und sollten auf keinen Fall bezahlt werden.

Prüfen Sie, wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, überlegen Sie ob die Forderung berechtigt und ob der Absender behördlich registriert ist. Nur dann darf er Geld eintreiben. Ist das Unternehmen registriert, wirkt das Schreiben aber trotzdem betrügerisch, ist der Briefkopf vielleicht gefälscht.

Bezahlen. Ist die Inkassorechnung insgesamt richtig, bezahlen Sie diesen Betrag umgehend. Sonst drohen Mehrkosten.

So erkennen Sie die Abzocke oder eine berechtigte Forderung

Leider gibt es viele Schwarze Schafe in der Inkassobranche. Daher sollten Verbraucher vorsichtig sein. Berechtigte Forderungen sollten Sie bezahlen. Doch mitunter stammen die Schreiben von Betrügern. Wie Sie unseriöse Forderungen erkennen und wie Sie darauf reagieren sollten, zeigen Ihnen folgende Punkte:

Bei Online Einkäufen, Kontoauszug kontrollieren
Wer etwa für den Online Einkauf keine Abbuchungsbestätigung erhalten hat, sollte seine Kontoauszüge kontrollieren. Denn es kann immer sein, dass Sie sich zum Beispiel beim Bezahlen per Lastschrift bei der Eingabe der Kontonummer vertippt haben. Ist aber alles korrekt, müssen Sie die Forderung nicht begleichen.

Angaben im Briefkopf genau überprüfen
Grundsätzlich dürfen nur Rechtsanwälte oder registrierte Inkassounternehmen offene Beträge für Dritte einfordern. Dies ist im Rechtsdienstleistungsgesetz so geregelt. Immer wieder nutzen aber Betrüger die Identität seriöser, registrierter Unternehmen. Sie verwenden dann zum Beispiel deren Logo oder Firmennamen. Deshalb wird geraten misstrauisch zu sein, wenn die Angaben im Briefkopf nicht mit dem Rest übereinstimmen." Ein klares Indiz, dass Vorsicht geboten ist: Wenn die Bankverbindung ins Ausland verweist – zu erkennen an den beiden ersten Buchstaben der IBAN. Hier sollte ein DE für Deutschland stehen.

Auf Vollständigkeit der Angaben achten
Doch es gibt noch mehr Indizien, die schwarze Scharfe entlarven. Denn Inkassobüros unterliegen bestimmten Informationspflichten. Laut Gesetzgeber müssen sie bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung machen. Folgende Informationen müssen drin stehen:

- Den Grund
- die genaue Höhe sowie die Zinsen
- Den Namen sowie die Anschrift des Inkassobüros

Berechtigte Forderungen nicht ignorieren!
Berechtigte Forderungen dürfen Betroffene nicht ignorieren. Sonst können sich die Kosten summieren. Außerdem drohen einem rechtliche Konsequenzen, wie eine Klage oder ein Mahnbescheid des Gerichtes. Unter Umständen kommt der Zwangsvollstrecker. Wer jetzt denkt "Bei mir ist sowieso nichts zu holen", sollte wissen: "Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils". "Der Gläubiger kann 30 Jahre versuchen, an das Geld zu kommen." Es lohnt sich also, frühzeitig auf berechtigte Forderungen zu reagieren.

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