BAUGUTACHTER STUTTGART | Schimmelbildung im Rahmen halten | Lüftungskonzept bei Neubauten und Altbausanierung beachten!

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Stuttgart - Viele Hausbewohner klagen auch dieses Jahr über Schimmelbildung in den Wohnräumen

Im Grunde ist es ja nix neues, das im Übergang von „Herbst zum Winter“, kurz nach Beginn der Heizperiode und insbesondere bei sehr kalten Tagen von Schimmelpilzbildungen in Wohnräumen berichtet wird und die regionalen Bausachverständigen in dieser Zeit sehr häufig wegen Schimmelpilzbildungen zur Rate gezogen werden.

Einer dieser regionalen Bausachverständigen kommt aus Calw und betreibt seit 2007 ein kleines Bausachverständigenbüro, namentlich seit 2016 geführt unter „BauSVBüro Stefan Klaus Ritter und lange Zeit bekannt im Stuttgarter Raum unter „Tatort-Bau das Bausachverständigenbüro“.

Der Inhaber ist mitleiweise vierfacher Bausachverständiger (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS) seit 2004 durch Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH - Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG, Sachverständiger für Bautenschutz & Bausanierung (EIPOS) seit 2004. Seit 2017 berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Geprüfter und anerkannter Sachverständiger" seitens des Berufsfachverbandes für das Sachverständigen- und Gutachterwesen E. V. Zudem ist die Bekanntheit durch zahlreiche TV Auftritte als Bauexperte und durch die TV Sendung (Baupfusch - Familien in Not 2013) bundesweit erfolgt.

Link zum Baugutachter: http://www.bauexperte-stuttgart.de

Der Bauexperte „Stefan Klaus Ritter“ hilft als Privatgutachter in der Regel die baulichen Ursachen oder falsches Nutzungsveralten zu ermitteln, um den Schimmel konstruktiv und dauerhalt zu vermeiden. Diese Schimmelschäden führen zudem auch immer häufiger zum Rechtstreit. In diesem Fall werden dann vom Gericht bestellte Sachverständige „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK) zur Wahrheitsfindung der Ursache und zwecks Benennung des Verursachers und notwendige Mangelbeseitigungskosten hinzugezogen. Derartige Prozesse kosten nicht selten das Vielfache von den eigentlichen Mangelbeseitigungskosten.

Herr Ritter berichtet in einem persönlichen Gespräch mit einigen Sachverständigenkollegen, dass er auch diesen Winter eine hohe Anfrage wegen Schimmelbefall in Wohnräumen erhalten hat und noch fast täglich weitere Anfrage wegen Schimmelgutachten erhält. Zudem seinen die Ursachen nicht immer auf die Bewohner der verschimmelten Wohnungen zurückzuführen sondern immer öfter Planungsfehler oder- und handwerkliche Fehler als Ursache zu benennen.

Fakt sei nämlich, dass die Fälle von Schimmelpilzbefall in Neubauten in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen haben, obwohl die meisten Gebäude heutzutage keine kritischen Wärmebrücken (umgangssprachlich: Kältebrücke) mehr aufweisen, da schädliche Wärmebrücken aufgrund der nahezu „Wärmebrückenfreien Bauweise“ kaum noch anzutreffen sind.

Hierzu postulierte der Bauexperte Ritter, dass seiner Meinung nach die besonders dichten Gebäudehüllen ohne Lüftungsanlagen oder sorgfältige Planung und fundierten Berechnungen für die Bestimmung der kontinuierlichen Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 4108-8 immer häufiger eine große Rolle bei der Schimmelproblematik bei Neubauten (insbesondere kleine Wohnungen) spielt. Es sei scheinbar noch immer nicht ausreichend bekannt, dass Planer und Handwerker mit dem kostenlosen VfW-Planungstool schnell und einfach prüfen können, ob lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 notwendig sind. Als Baugutachter nutzt Herr Ritter selbst das VfW- Planungstool vom „Bundesverband für Wohnungslüftung e. V.“, um die Notwendigkeit der lüftungstechnischen Maßnahmen zu bewerten. Das VfW- Planungstool Lüftungskonzept - berechnet den Volumenstrom zum Feuchteschutz und die Infiltration. Hierdurch ist das Programm in der Lage festzulegen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist oder nicht. Nach Wissen des Sachverständigen benötigt der Planer und Handwerker lediglich fünf Parameter:
Gebäudetyp und Lage des Grundstücks z.B. Exponierte Hanglage oder geschütztes Gebäude hinsichtlich Wind, Fläche, Baujahr, Zustand der Luftdichtheit). Vor diesem Hintergrund führt Herr Ritter bei Schimmelproblemen in Neubauten immer öfter einen sog. Blowerdoor Test durch, um den realen Zustand der Luftdichtheit der betroffenen Wohnung zu ermitteln.
Mit dem Ergebnis des Blower-Door-Test`s (sog. n50-Wert) wird der tatsächliche Luftwechsel ermittelt. Zudem ermittelt man im Zuge dieser Untersuchung auch eventuelle schadensträchtige Leckagen (Schwachstellen der Luftdichtheit) z.B. mittels Thermografiekamereinsatz.

Das Ergebnis des Blowerdoor Testes wird zwecks Bewertung mit der Berechnung nach DIN 1946-6 verglichen, sodass eine fundierte Aussage getroffen werden, inwieweit eine mangelhafte Planung oder Ausführung hinsichtlich Lüftungskonzept für Schimmelbildung ausgeschlossen oder bestätigt werden kann. Wichtige Informationen bezüglich der Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6, hat auch das Umweltzentrum im Jahre 2011 veröffentlicht.

Hierzu folgender Link:
http://www.umweltzentrum.de/files/12EB3542632/10.03.2011_Wohnrauml%FCftu...

Diese bautechnische Untersuchung (Blowerdoor Test) bieten nicht alle Sachverständige an und wird selten bei der Bewertung der Schimmelursache herangezogen. Die üblichen Methoden wie z.B. Taupunktberechnung, Wärmebrücken Visualisierung durch Thermograme, der Einsatz von Datenloggern zwecks Dokumentation des Nutzungsverhaltens (Heizen- u. Lüften), die Prüfung etwaiger Durchfeuchtungen durch Leckagen an Leitungen, defekte Abdichtungen oder nicht schlagregendichter Fassaden reicht nach Auffassung von der Bauexperte Stefan- Klaus Ritter nicht mehr alleine aus, um eine fundierte Aussage nach bestem Wissen und Gewissen treffen zu können, wenn man als Baugutachter die Ursache des Schimmelbefalls nicht aufgrund eines zu geringen Luftaustausch der Raumluft pro Stunde entsprechend der baulichen Gegebenheiten durch entsprechende Nachweise ausschließen kann.

Abschließend räumte Bausachverständiger (Baugutachter Stefan Klaus Ritter) ein, dass er ja auch kein „Schimmelgutachter“ sei. Aufgrund langjährigen Erfahrung als Baugutachter für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz und Bausanierung läge der Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit für das angebotene „Privatgutachten für Schimmelbefall“ in erster Linie in der Ermittlung des sichtbaren Umfangs, Ursache und notwendige Mangelbeseitigung nach Leitfaden für die Sanierung von Schimmelfall in Wohnräumen und Beratungen. Nicht selten wird aber im Zuge der Sorgfaltspflicht für die Bestandsaufnahme ein Labor mit der Bestimmung der Schimmelarten oder auch Luftkeimmessungen beauftragt, um der Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden gerecht zu werden.

Sie leben im Großraum Stuttgart und näherer Umgebung und haben:

• Schimmel
• Schwarzschimmel
• Schimmelflecken
• Schimmel im Bad
• Schimmel im Schlafzimmer
• Schimmel im Keller

Tipp: Bauexperte Ritter rät, dass beim Erstbezug eines Neubaus über die Anschaffung sog. Schimmelwächter in den Räumen wie z.B.: Schlafzimmer, Küche, Kinderzimmer und Bad nachgedacht werden sollte, denn diese unterstützen das eigene Lüftungsverhalten und wenn es damit nicht klappt, dann sollte man einen erfahrenen und gut ausgerüsteten Baugutachter aus der Region zur Rate ziehen!

Für Kunden aus dem Großraum Stuttgart – Ludwigsburg – Sindelfingen – Böblingen – Calw – Pforzheim und Göppingen steht das Bausachverständigenbüro Ritter auch persönlich zur Verfügung.

Kontaktdaten:

BauSVBüro Stefan Klaus Ritter
Ginsterweg 20
75378 Bad Liebenzell
Tel: +49 7052-930246
info@baugutachter-ritter.de
www.baugutachter-ritter.de

Impressum:
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