Deutscher Bundestag lässt kriminelle Vereinigungen in Staat und Justiz voll gewähren !

Hier kann jeder Bürger oder auch Journalist lesen, wie es wirklich um den Demokratischen Rechtstaat steht. Wenn Journalisten vom Staat zu Unrecht angegriffen werden, dann bitten Sie die Bürger in Petitionen um Beistand. Wenn wir Bürger aber vom Staat angegriffen werden, dann ist weder ein Journalist noch ein Rechtsanwalt bereit, einen wirklichen Demokratischen Rechtstaat zu verteidigen.

An den Bundestag vom 16. Dezember 2018 per Fax übermittelt!

15. Dezember 2018
Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag t
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Wer beschützt uns Bürger vor kriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie mit Duldung des Deutschen Bundestages ?

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages,

in den Anlagen befinden sich 3 Schriftsätze an und vom NDS-Justizministerium, hier im Zeitraum Nov.- Dez. 2018. Nach vielen Strafanzeigen seit 2005 gegen Staatsanwälte, Richter und Politiker verschiedener Bundesländer, ist dem Ganzen Nichts mehr hinzuzufügen.

Der Unterzeichner hat seit 1988 alles Rechtliche versucht seine und Dritter Menschenwürde zu wahren, was wegen regelrechter krimineller Vereinigungen in der Justiz über mehr als 30 Jahren nicht möglich war und bis heute noch ist.

Richter bis zum Bundesverfassungsgericht stehlen sich insbesondere durch Art. 97 GG oder i.V. mit § 93b sowie § 93a BVerfGG verantwortungslos und als beeidete Bundesbeamte vor jeglicher rechtlicher Verantwortung davon.

Auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages weigert sich zum Art. 1 GG mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG mit Art 6 der EMRK trotz zweifacher Aufforderung schriftlich Stellung zu nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2156/09 zwei Steuerhinterziehungen, davon eine in unbekannter Millionenhöhe gedeckt, hierzu hatten der ehemalige Bundesfinanz – sowie die ehemalige Bundesjustizministerin schriftliche Kenntnis. Darüber hinaus waren neben den Parlamenten in Düsseldorf sowie den Landesregierungen, auch in Hannover, in voller Kenntnis des Ganzen. Dass der Deutsche Bundestag dann auch noch einen Generalsstaatsanwalt zum Generalbundesanwalt machte, der massiv gegen den § 258a StGB in unterschiedlichen Verfahren bewusst verstieß und sich somit zum führenden Mitglied dieser Bande gemäß § 129 StGB machte, ist wohl kaum jedem ehrlichen Bürger rechtlich sowie politisch zu vermitteln.

Damit der Deutsche Bundestag später nicht mehr rechtlich bestreiten kann, dass von diesem bis in die höchsten politischen sowie juristischen Gremien des Demokratischen Rechtsstaates ungesühnte Straftaten von Staats- und Justizbeamten ungesühnt geduldet wurden und werden, übermittelt der Unterzeichner die in den Anlagen beigefügten Schriftsätze zur Sache.

Hochachtungsvoll

G. K.

Anlagen: 3 Schriftsätze an/von Justizministerium Hannover Nov.-Dez. 2018

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