Abgasskandal: Weiterer Rückruf bei Porsche. Ruiniert das Software-Update die Motoren?

Bremen/Stuttgart,18.05.2018
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 14.05.2018 und 16.05.2018 für Porsche der Modellreihen Cayenne und Macan weitere Rückrufe wegen Abgasmanipulationen angeordnet. Betroffen sind V6 und V8 Diesel, die bereits mehrfach durch illegale Abschaltvorrichtungen aufgefallen sind. HAHN Rechtsanwälte führt im Zusammenhang mit beiden Motorenmodellen bereits Klageverfahren gegen Audi und Porsche. Betroffene Kunden müssen nun befürchten, dass sie gezwungen werden, ein Softwareupdate vornehmen zu lassen, das im Verdacht steht, wichtige Komponenten des Abgasrückführungssystem auf Dauer zu zerstören.

„Wir gehen davon aus, dass über die gesamte Modellpalette des VW-Konzerns hinweg die großen V6 und V8 Dieselaggregate mit illegalen Abschaltvorrichtungen ausgestattet wurden, um die Euro-Norm 6 zu erhalten. Dies betrifft auch Fahrzeuge, die noch nicht zurückgerufen wurden, z.B. den Audi A8. In diesem Zusammenhang führen wir bereits Klagen“, teilt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte mit. Besonders groß war offenkundig der Aufwand, den der VW-Konzern betreiben musste, um bei seinen leistungsstärksten Dieselmotoren im Prüfstandbetrieb normgerechte Ergebnisse vorzutäuschen. Der SPIEGEL berichtet, dass allein beim Porsche Macan fünf illegale Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. Entsprechend schwer dürfte es dem Konzern fallen, dieses Rad zurückzudrehen. Bereits zuvor hatte Porsche über Rückrufe versucht die Abgasprobleme in den Griff zu bekommen. Diverse Audi-Modelle mit V6-Motoren wurden bereits am 23. Januar diesen Jahres zurückgerufen. Bis heute hat Audi die Anordnung des KBA aber nicht umgesetzt. Die bisherigen Erfahrungen bei Software-Updates dieser Motoren legen nahe, dass dies vor allem an technischen Problemen liegt. Die Änderung am Abgasrückführungssystem durch das Dieselupdate, so zeigen bisherige Erfahrungsberichte von Betroffenen, führen zu unzähligen technischen Folgeproblemen. „Wir sind der Überzeugung, dass die Öffentlichkeit erneut getäuscht und belogen wird. Dem ADAC zur Folge werden die Abgasprobleme zwar gelöst, also der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr reduziert. Die Folge für den Besitzer des Fahrzeuges ist aber ein höherer Verschleiß von Einzelteilen des Abgasrückführungssystems, bis hin zu Verrußung des Motors.“, äußert Fachanwalt Murken-Flato, der zahlreiche Betroffene vertritt.

Experten warnen schon seit langer Zeit, dass die Deaktivierung der Abschaltvorrichtungen durch ein Update zu schweren Schäden am Motor führen kann. Diese Unsicherheiten und die Einstellung der gesamten Produktion von Dieselfahrzeugen durch Porsche im Zuge des Abgasskandals führen derzeit zu dramatischen Wertverlusten bei einer Marke, die jahrzehntelang für Wertstabilität stand. „Updates werden daran nichts ändern. Wie bei einem Unfallfahrzeug tragen abgasmanipulierte Pkw einen Makel, den sie nie wieder loswerden“, so Murken-Flato.

Betroffene sind aber nicht rechtlos gestellt. In hunderten Fällen wurde der VW-Konzern bzw. dessen Händler bereits bundesweit durch zahlreiche Landgerichte wegen der Abgasmanipulationen zum Schadenersatz oder zur Rückabwicklung verurteilt. „Politik und Aufsichtsbehörden versagen. Aber die deutsche Justiz verhilft den Kunden immer mehr zu ihrem Recht. Wir raten allen Betroffenen, sich umgehend Rechtsrat einzuholen, da die Chancen auf Schadenersatz sehr hoch sind“, berichtet Rechtsanwalt Murken-Flato. Was viele Verbraucher zudem nicht wissen ist, dass sie ganz unabhängig von diesen Schadenersatzansprüchen Ihren Diesel bei finanzierten Fahrzeugen auch über den seit Jahren erprobten Widerruf von Darlehen loswerden können.

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Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

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