Willkürliche Strafjustiz in Augsburg: Richter Wolfgang Natale erfindet neuen Straftatbestand für Puffs.

Steuereintreibung bei Prostituierten führt zu willkürlichem
Amtsmissbrauch durch die Steuerbehörde und zu willkürlichen Strafurteilen. „Bordellkönig“ unterliegt der freien Erfindung neuer Straftatbestände und soll mit seiner Gesundheit „bezahlen“.

Strafprozess wegen Steuerhinterziehung gegen Hermann Müller (Pascha) u.a.
Landgericht Augsburg 10. Strafkammer AZ KLs 502 Js 105395/16
29 Verhandlungstage vom 22.03. 2017 bis 4.09.2017
Vertreter Hermann Müller: Korts (Köln): Dr. Sebastian Korts (Steuerstrafrecht),
Ufer Knauer (München): Dr. Florian Ufer, Dr. Erik Buhlmann,
Barbarino & Collegen (München): Hanns Barbarino
Vertreter Ex-Betriebsleiter Leo E. (im Urteil fälschlich als Geschäftsführer tituliert)
Zitzewitz Markowsky, Nagel Wunsch & Partner (München):
Stephan von Zitzewitz (Steuerstrafrecht)
Knies & Albrecht (München): Dr. Bernhard Knies (Wirtschaftsstrafrecht)
Staatsanwaltschaft Augsburg
Karl Pobuda, Simone Bader
Vorsitzender Richter: Wolfgang Natale

1.Recherche im Umfeld-Auffallend häufige, rechtswidrige Skandaljustiz in Augsburg
2.Rechtswidrig überzogene Ermittlung durch Steuerfahnder Leo Möller S.3
3.Der Prozess in Augsburg-rechtswidriges Strafverfahren S.5
4.Noch schnell einen Strick gedreht S.7
5.Müller nicht haftfähig-rechtwidrige Untersuchungshaft mit in Kauf nehmen von körperl. Schäden und auch dem Tod des Beschuldigten. S.8
6. Vergleichsurteile S.8
7.U-Haft in der JVA Gablingen S.9
8. Schlusswort S.10

1. Recherche im Umfeld-Auffallend häufige, rechtswidrige Skandaljustiz in Augsburg

„So was habe ich in einem Gericht noch nie erlebt!“
(Ausruf eines Rechtsanwaltes beim Inhofer Prozess)
Das erste und einzige Urteil eines deutschen Gerichtes ist, wo jemand wegen der Umsatzsteuer von Prostituierten, an quasi fünfter Stelle hinter der Einnahmenquelle verurteilt wird, verlangte nach intensiver Recherche.
https://www.juve-steuermarkt.de/nachrichten/namenundnachrichten/2017/09/...
Beim journalistischen Nachforschen tauchten immer mehr Ungereimtheiten auf und der Verdacht auf ein rechtswidriges Verfahren erhärtete sich. Seither habe ich Zeugen, Prozessbeobachter u.a., sowie Juristen befragt, Akten gesichtet und in alle Richtungen recherchiert.
Zunächst fällt jedem dabei sofort auf, dass die Augsburger Strafkammer bundesweit einen gewissen „Ruf“ genießt. Insbesondere die Leiterin für Wirtschaftsvergehen Oberstaatsanwältin Brigitta Baur gilt als drakonisch-unerbittlich. Auch der dem Prozess vorsitzende Richter Wolfgang Natale ist mittlerweile für eine ganze Reihe fragwürdiger Beweisermittlung, grotesker Verfahrensweisen, „Beschleunigungen“ und „überraschender“ Urteile bekannt.
Politische Einflussnahme seitens div. CSU-Größen, dem bay. Justizminister/in, sowie dem Finanzministerium und der oberen Finanzbehörde, der Generalstaatsanwaltschaft München usw. so wie Vorverurteilungen und diesbezügliche „Vetternwirtschaft“ sind in einigen Augsburger Verfahren kaum von der Hand zu weisen. Auffallend regelmäßig tauchen in diesen Skandalprozessen die Namen Brigitta Baur (Oberstaatsanwältin, ehem. Richterin am AG Augsburg) und Wolfgang Natale (Richter , ehem. Staatsanwalt) auf. Damit mussten sich u.a. auch schon Untersuchungsausschüsse des Bay. Landtages auseinandersetzen (siehe: Inhofer Prozess/Schottdorf Prozess/ Max Strauss Prozess u.v.a.):
https://uaschottdorf.wordpress.com/2015/10/22/die-augsburger-staatsanwal...
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Der-Prozess-gegen-Moebel-Inhofer-ger...
https://www.swp.de/politik/inland/ein-fall-mit-politischer-wuerze-221269...
https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/www/ElanTextAblage_WP14/Drucksac...
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Rentner-vor-Gericht-Staatsa...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mediamarktsaturn-verurteilt...

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass wer in Augsburg vor dem Richter steht, entweder einflussreiche politische Verbindungen haben muss, oder gleich sein Testament machen kann. Als schaffe man am Augsburger Landgericht Ausgleich für Jeden den man unrechtmäßig davon kommen ließ, mit einem Anderen, den man umso unverhältnismäßiger verdonnert. Oder die bayerische Politik bestimmt, wer hier wie verurteilt wird, je nach politischem Kalkül. Im Übrigen wurden von besagter Gerichtsbarkeit auch schon Journalisten wegen kritischer Berichterstattung verklagt.
Vetternwirtschaft?

Für den, wegen Steuerhinterziehung Angeklagten Hermann Müller (Pascha-Marketing) konnte deshalb die Augsburger Strafkammer und schon gar nicht der Name, der für seinen Fall zuständige Abteilungsleiterin Oberstaatsanwältin Baur aus Augsburg ein faires Verfahren bedeuten. War er doch in den 90gern mit der Tochter der gleichnamigen, angesehenen Augsburger Unternehmerfamilie Baur verheiratet, die Ehe endete in einem Eklat, der durchaus zu Rachegelüsten und Machenschaften in den Hinterzimmern des LG Augsburg führen könnte.
Müller betrieb damals in den 90zigern die Augsburger Diskothek „Park Erlebnisgastronomie“. Dort wurde bereits gegen ihn vorgegangen indem die Augsburger dort mit 200 Mann eine Razzia durchführten, allerdings ohne Erfolg. Brigitta Baur war zu dieser Zeit Richterin (damals verh. Schiffelholz) am AG Augsburg.
Dass Müllers Ausburger Exfrau, welch ein Zufall, heute den Nachnamen des Polizeibeamten H.G. trägt, entkräften den Verdacht auf „Klüngelei“ gegen Müller auch nicht wirklich. Hierzu werde ich Anfrage an die Oberstaatsanwältin Brigitta Baur u.a. stellen um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, den Spekulationen um eventuelle „Vetternwirtschaft“ entgegen wirken zu können.

2. Rechtswidrig überzogene Ermittlung
durch Steuerfahnder Leo Möller, Finanzbehörde München

Leo Möller wurde selbst von der „Augsburger Allgemeinen“ als „wildgewordener“ Steuerfahnder beschrieben. Er soll sich zu seinem höchsten Ziel die „Vernichtung“ Hermann Müllers und das „Auseinandernehmen“ des Pascha-Club München, gesetzt haben, damit habe er überall geprahlt. Deshalb bediente er sich auch illegaler und rechtswidriger Maßnahmen und erfand seine eigene, völlig ungesetzliche Art von Steuerhinterziehung.
Dass sich die Steuerfahndung regelmäßig über alle Gesetze hinwegsetzt, insbesondere über den Artikel 1 unseres Grundgesetzes und selbst Gesetze bricht, ist allerdings nichts Neues. Hier wäre noch zu erfragen, welcher Staatsanwalt Möllers Maßnahmen abgezeichnet hat.

Möller unterstellte Hermann Müller einen „bandenmäßigen“ Betrug und ließ die Telefone abhören. Auch wenn aus den illegalen Abhörprotokollen keine strafbaren Handlungen von Müller abzuleiten waren, so unterlagen sie doch der Auslegung von Staatsanwaltschaft, Richter und seiner Beisitzer. Sie waren schließlich in den Prozessakten, auch als diese am Anfang des Prozesses als Beweismittel für ungültig, also illegal erklärt wurden, weil der Richter die „Bandenmäßigkeit“ aus der Anklage fallen lassen musste.
Hermann Müller war niemals Geschäftsführer der „ Lackner GmbH“ in München oder deren Vorgängerin oder sonst irgendwie in die buchhalterischen Angelegenheiten involviert, er hatte weder Bankvollmacht, noch Prokura. Der Geschäftsführer hieß Horst Lackner, der kurz vor dem Prozess verstarb. Als weiterer, handelnder Betriebsleiter wurde der Mitangeklagte Leo E. ermittelt. Diese Herrn Waren für die Steuererklärungen gemeinsam mit dem Steuerbüro K. aus München, also fürs Geld zuständig aber nicht Müller.

Müller war lediglich im Auftrag der Franchisefirma „2M-Marketing“ als Branding Manager aktiv, die das Paschakonzept vermarktet, wie in allen Unternehmen üblich. Doch der verbissene Steuerfahnder wollte ihn mit allen illegalen Mitteln zum Mafiaboss „küren“, als die „Graue Eminenz im Hintergrund“ hinstellen und stigmatisieren. Leider fiel ihm dies, angesichts des häufigen und bonvivanten Auftretens des „Paschas“ in der Öffentlichkeit, sowie der entsprechend süffisanten Medienberichterstattung, nicht schwer.

Der ermittelnde Steuerfahnder Leo Möller versuchte oft weit ab von jeder Gesetzesgrundlage massiv Straftaten für Müller zu konstruieren indem er Zimmerbelegungspläne sammelte, Mietverträge und Fragebögen der Damen sowie ein Schulungsvideo für das Verhalten professioneller Damen in einem Paschabetrieb als Beweise anführte. Der Angeklagte habe so auf das Verhalten und die Arbeitsweise der Damen Einfluss genommen, so seien diese von Müller abhängig und weisungsgebunden gewesen, folglich käme auch noch eine, sich durch sog. Scheinselbstständigkeit ergebende Unterschlagung von Sozialbeiträgen hinzu. Welch eine Farce, Hermann Müller war in der Regel in München gar nicht vor Ort. Nachdem er erkannte, mit der Sozialversicherungspflicht zu scheitern besteht der Steuerfahnder darauf, dass Müller „ersatzweise“ für die Umsatzsteuerplicht der Prostituierten, also für deren selbst vereinnahmten Umsätze der sexuellen Dienstleistung anzuklagen sei. Schließlich würde alles unter dem seinem Paschamarketing vermarktet.
Selbst ein Beamter vom Schlag Möllers müsste wissen, dass es kaum eine große Firma gibt, die nicht ihren Markennamen, ihre Produkte und Leistungen forciert, ohne für die Umsatzsteuer der Fanchisebetriebe, Niederlassungen vor Ort oder die an Endkunden verkauften Produkte haften zu müssen. Egal ob bei McDonalds oder für den Mars-Riegel am Kiosk, haftet immer der Betreiber oder Verkäufer für die Umsatzsteuer und niemals derjenige, welcher für das überregionale Marketing und das Angebot zuständig ist oder Angebote erfindet. Auch hier gibt es vom Mutterkonzern Vorgaben für Mietverträge, für Einstellungskriterien von Mitarbeitern, Verhaltens-u. Kleidungsvorgaben, Zubereitung, Abgabemengen oder Angebotspakete, sowie für alle Bereiche der Geschäftsführung in Franchisebetrieben und deren Personal usw. Ebenso werden die Umsätze der einzelnen Betriebe erfasst und durch das Marketing, sowie zur Organisation und Logistik überregionaler Warenwirtschaft ausgewertet. Auch die verschiedenen Konzern-oder Ressortchefs, sowie Branding Manager werden ebenso von allen Mitarbeitern als „Chefs“ wahrgenommen. All diese selbstverständlichen Abläufe in einem großen Unternehmen werden gegen Hermann Müller, wie in der Urteilsbegründung nachzulesen, kriminalisiert und einfach als Schuldbeweise hergeleitet.
Wo noch nicht einmal der Kioskbesitzer in Haftungsschuld genommen werden kann, wenn seine Verkäuferin im Hinterzimmer die Beine breit macht und selbst Geld dafür kassiert. Hier erkennt man schnell, dass ein daraus willkürlich konstruierter Straftatbestand gegen Müller völlig unrealistisch ist.

Der Steuerfahnder musste zudem in diesem Zusammenhang selbstverständlich Kenntnis vom Paragraphen 2 des „speziellen“ und „neueren“ Prostitutionsgesetzes zur Regelung der Rechtverhältnisse der Prostituierten -ProstG, haben, nachdem die Forderung und somit auch die Umsatzsteuer aus sexuellen Dienstleistungen keinesfalls abtretbar ist, dies schon alleine zum Schutz vor Zuhälterei, so kann also auch kein Anderer haftbar gemacht werden und schon gar nicht an fünfter Stelle. Da es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, ging Möller eindeutig gesetzeswidrig vor. Ebenso agierte er gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, nach welcher Derjenige für die Umsatzsteuer haftet, den der durchschnittliche Verbraucher als Leistungserbringer wahrnimmt. Kaum vorstellbar, dass Lackner, Leo E. oder Hermann Müller als Leistungserbringer zur sexuelle Entspannung der Kunden Hand angelegt haben. Aber wer weiß, welche Bilder sich im Kopf dieses Steuerfahnders abgespielten.
Auch müsste dem „vorbildlichen“ Staatsdiener der Rondorf-Aufsatz „Die Besteuerung im Rotlichtmilieu“ von Hans-Dieter Rondorf, eines Prüfungsbeamten des Bundesrechnungshofes mehr als bekannt sein. Hieraus geht ebenfalls eindeutig hervor, dass Prostituierte für jedwede Steuer ihrer Dienstleistungen ausschließlich selbst haften.

Dass die vernommenen Prostituierten teilweise sogar einräumten, selbst eine Steuererklärung abgegeben zu haben, was die vermeintliche, fabrizierte Schuld des Angeklagten hätte verringern können, ignorierte der Steuerfahnder, obwohl es für einen so „gründlichen“ Ermittler ein Leichtes gewesen wäre, diese zu finden und vorzulegen (Urteil S61/3). (Hier liegt im Übrigen seitens der Staatsanwaltschaft ein eindeutiger Verstoß gegen §160 StOP/2 „Pflicht zur Unschuldsermittlung“
vor.) Möller legte dem Gericht ausschließlich selbst vorsortierte und aus dem Zusammenhang der Steuerakten gerissene Belege vor, die er nach eigenem Gutdünken in Verbindung brachte.

Die Pascha-Betriebe sind gerade durch Müller und wegen ihrem öffentlichen Auftritt so bekannt. Professionalität und Transparenz sollen der allgemeinen medialen Berichterstattung von Zwangsprostitution und Menschenhandel entgegenwirken und sich davon kategorisch abheben.
Auch deshalb konnte der Steuerfahnder den Angeklagten Müller nicht wegen erzwungener sexueller Dienstleistung, also wegen dem Straftatbestand der Zuhälterei, mit einer, an den Haaren herbeigezogenen „Weisungsgebundenheit“ anklagen.
Also liegen demnach und nach dem Artikel 2 des Prostitutionsgesetzes u.a., sowie der vom Gericht als nicht haltbar erkannte und fälschlichen Beschuldigung der „Bandenmäßigkeit“ überhaupt keine Straftatbestände oder strafbare Handlungen vor.
Außer vielleicht, dass Hermann Müller in der Öffentlichkeit eine schillernde Persönlichkeit ist, seinen Mund oft und zu weit aufreißt und gerne als Zocker, Bonvivant und Bordellier, teils großkotzig auftritt. Dies ist allerdings, zumindest bis heute in Deutschland nicht strafbar, außer vielleicht aus Sicht eines katholizistischen bayerischen Steuerfahnders und offensichtlich auch aus Sicht der, für „ausgefallene“ Urteile bekannten Augsburger Justiz.

Nachdem Hermann Müller trotz medizinischer Gefahr für Leib und Leben, nach dem ersten Urteil wieder in U-Haft musste, besuchte ihn der Steuerfahnder Möller, um ihm entgegen der Verfahrensvorschrift einen neuen Haftungsbescheid süffisant zu präsentieren und unterzujubeln, obwohl er diesen dem bevollmächtigten Verteidiger hätte zustellen müssen. Damit wollte er vermeiden, dass ein Verteidiger fristgerecht Einspruch dagegen einlegt. Dieser betraf das Pascha in Köln, wo Möller ebenfalls auftauchte. In welchem Zusammenhang oder durch welche Weisung der wildgewordene bayerische Steuerfahnder nun in NRW auftauchte ist noch offen. Fakt ist, dass aufgrund Möllers unsäglicher Pascha-Müller-Phobie auch die Staatsanwaltschaft in Köln nun gegen die dortige Pascha-Firma ermittelt.
Doch in der rheinischen Justiz, wo man, nicht wie in Augsburg dafür bekannt ist, sich eigenmächtig über Gesetze hinwegzusetzen und auch keine verklemmte Herangehensweise mit dieser Branche an den Tag legt, wo das Rotlichtmilieu zum historisch Weltstadtbild Kölns gehört, waren die letzten Inquisitoren Gott sei Dank im 16. Jh. aktiv.
Hier bleibt die Hoffnung, dass sich schwer ein solcher Richter finden wird, der nach Augsburger Vorbild, durch völlig aus der Luft gegriffene Zusammenhänge und Beschuldigungen eine unrechtmäßige Verurteilung zu Gunsten privater Racheaktionen, politischer Absichten oder „über Leichen gehender“ Steuerfahnder, zulässt. Nach den Vorgehensweisen und dem Verhalten des Steuerfahnders Leo Möller, müsste sein Versicherer die Prämien seiner Diensthaftpflicht längst erhöht haben.

3. Der Prozess in Augsburg-ein rechtswidriges Strafverfahren

Der Angeklagte Horst Lackner und eigentliche Geschäftsführer der betroffenen Lackner GmbH München, verstarb wenige Tage vor Prozessbeginn. Er wurde im Oktober 2016 verhaftet und nach der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wurde er auch von dieser wieder auf freien Fuß gesetzt. Für das Gericht war er demnach nur ein Strohmann, dessen Rolle man im Verfahren keine weiteren Beachtung schenken müsse. Allerdings stand er der Verteidigung als Hauptzeuge und eigentlich Hauptangeklagter leider nicht mehr zur Verfügung. Dies muss dem übereifrigen Leo Möller mehr als gelegen gekommen sein.
Nachdem zu Anfang der Verhandlung die Beschuldigung der „Bandenmäßigkeit“ wie zu erwarten, fallen gelassen werden musste, wurden alle Prozessbeteiligten aufgefordert die illegalen Abhörprotokolle nicht mehr als Beweismittel zu berücksichtigen und geistig zu ignorieren, dennoch waren sie von allen Prozessbeteiligten bereits eingehend studiert worden.
Ein Prozessbeobachter schilderte, dass der vorsitzende Richter Wolfgang Natale während der gesamten Verhandlungsdauer ein „selbstgefälliges, überhebliches Lächeln“ zeigte, als interessieren ihn die Vorträge, Einwendungen und Anträge nicht im Geringsten. Diese wurden auch zumeist von ihm ignoriert oder abgewiesen. Maßregelnde Rügen allerdings, in schrillem Befehlston an Prozessbeteiligte waren auffallend : Z.B. „ Hier wird nicht gegessen!“ Wenn nach stundenlangem Verhandlungsmarathon ein Prozessbeteiligter von einem Schokoriegel abbiss oder einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte. Der Ausgang „Im Zweifel gegen die Angeklagten“ stand spürbar im Raum.

Der Mitangeklagte Leo E. saß seit Mai 2016 in U-Haft in der JVA Gablingen, der mutmaßliche Betriebsleiter des Münchner Pascha-Clubs räumte Manipulationen der Kassenabrechnung ein, worüber lediglich Eintrittsgelder, Getränkeumsätze und Zimmermieten gebucht wurden - selbstverständlich niemals die Umsätze der freischaffenden Prostituierten, die sie mit eigenen Händen selbst kassierten und für sich einbehielten (im Urteil falsch dargestellt). Diesbezüglich handelte Leo E. nach den Vorgaben des Münchner Steuerbüros,, nämlich gar nicht. Wie der Steuerberater K. richtig feststellte, sei der Club nach Artikel 2 des Prostitutionsgesetzes, keinesfalls für die, von den selbstständigen Prostituierten selbst eingenommene Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistung zuständig. Leo E. wurde u.a. auch wegen o.g. Kassenmanipulation verurteilt.

Zunächst sind die Damen freiberufliche Gewerbetreibende und Umsatzsteuerpflichtige, danach wäre allerhöchstens der verstorbene GF Lackner Ansprechpartner in Sachen vermeintlicher Haftung gewesen, als dritter Ansprechpartner zur Klärung eventueller, konstruierter Haftungen wäre dann der Steuerberater. Erst an vierter Stelle stünde dann der Betriebsleiter Leo E., welchem Steuerberater K. einen Verbotsirrtum bestätigte (Der Beratung durch z.B. einen zertifizierten Steuerberater zu folgen, bedeutet sich keines Verbots-Übertrittes bewusst schuldig gemacht zu haben).
Nun an fünfter Stelle den Pascha-Marketingmann Müller für die nichtabtretbare (ProstG 2) Forderung/Umsatzsteuer von Prostituierten anzuklagen und auch noch zu verurteilen, entbehrt nicht nur jeglicher, gesetzlicher Grundlage, sondern ist in höchstem Maße suspekt wie die ganze Prozessführung.
Ein Prozessbeobachter: Die Staatsanwälte schienen mehr oder weniger orientierungslos diese richterliche „Vorführung“ zu beobachten. Die Leiterin der Wirtschaftsabteilung Oberstaatsanwältin Brigitta Baur ließ sich während des ganzen Prozesses überhaut nicht sehen. Es hatte aber durchaus den Anschein, als „briefe“ sie die Staatsanwälte regelmäßig im Hinterzimmer während des gesamten, laufenden Verfahrens.
Es entstand der Eindruck, der vorsitzende Richter Wolfang Natale schien Müller von Vorne herein als vollschuldigen Hauptangeklagten anzuschauen und man konnte sich des Eindruckes nicht erwehren, er folge scheinbar willig, teils der Staatsanwaltschaft und den falschen Anschuldigungen des Steuerfahnders und teils schien es, als wolle der Richter am Liebsten „das Hinrichtungsschwert“ höchst selbst führen, ganz ohne entlastenden Hinweisen nachgehen zu wollen, wozu das Gericht verpflichtet wäre.
In seiner Urteilbegründung argumentiert Natale mit dem Auftreten Hermann Müllers nach Außen, seinem Umgang mit den Damen, seinen Vorgaben und sein Bestimmen als „Franchisegeber“, dass die Damen so abhängig und weisungsgebunden gewesen sein sollen, dass er für „sein Produkt“ und die vermeintliche Umsatzsteuerhinterziehung für sexuelle Dienstleitung verantwortlich sei, oder sie bewusst herbeigeführt habe.
Im Hinblick auf die o.g. Argumentation des Richters sei auf den Prozess gegen die Gebrüder des Möbelriesen Inhofer, wo es um Steuerhinterziehung und Unterschlagung von Sozialbeiträgen, also explizit um die Scheinselbstständigkeit von 49 Möbelvertretern ging, hingewiesen:
Im Inhofer-Prozess argumentierte derselbe Richter Wolfgang Natale genau entgegengesetzt:
Hier handele es sich um, wörtlich: „Vagabundierende Möbelverkäufer“ die kaum eine Bindung zur Firma Inhofer hätten, deshalb ließ er die Inhofers auch mit Bewährungsstrafen davon
kommen. Welch ein unendlicher Horizont an Rechtsauslegung, in Müllers Fall im Gegensatz zu „vagabundierenden Möbelvertretern“, in umherwandernten Prostituierten aus allen Herren Ländern und wochenweise die Wirkungsstätte wechselnd, abhängige und steuerpflichtige Produkte eines „Hermann Pascha“ zu erkennen.
Den Bordellier Hermann Müller sowie Leo E. wollte man offensichtlich mit allen Mitteln „zur Strecke bringen“, mit oder ohne gesetzliche Grundlagen. Ein öffentlicher Protest oder öffentliche Kritik wie bei o.g. anderen Augsburger Verfahren war angesichts der, in der Öffentlichkeit verrufenen Puff-Branche, nicht zu erwarten. Was allerdings erwartet wurde, war der Revisionsantrag zu diesem Verfahren und Urteil. Hat man H. Müller deshalb auch nicht aus der U-Haft entlassen, um ihn vor einer eventuell erfolgreichen Revision noch so lange wie möglich zu drangsalieren und ihm größtmöglichen Schaden zufügen zu können, trotz erheblichem oder gerade wegen dem gesundheitlichen Risiko? Im Mittelalter nannte man das: „Im Loch verrecken lassen“.

4. Noch schnell einen Strick gedreht!

Richter Wolfgang Natale legte Müller nun am vorletzten Verhandlungstag früh um 9:00 Uhr, exakt 4 Stunden vor dem, um 13:00 Uhr angesetzten Plädoyer seines Strafverteidigers Dr. Florian Ufer, anstatt wie bisher, eine „wackelige“ Mittäterschaft, jetzt ein uneigentliches Organisationsdelikt zur Last. Ein Delikt wo man ohne unmittelbare und ohne mittelbare Beteiligung an einer strafbaren Handlung, dennoch die Schuld daraus einem dritten Beschuldigten nachweisen kann.
Nur fehlt bei diesem ganzen Vorwurf, ganz einfach die strafbare Handlung!
Ufer war zudem bei Verkündung dieses „neuen“ Rechthinweises um 9:00 Uhr gar nicht anwesend. Der folgerichtige Antrag auf Unterbrechung wegen einer nötigen, neuen Vorbereitung der Verteidigung durch die neuerliche Anklage (uneigentliches Organisationsdelikt), wurde vom Richter ebenfalls abgelehnt.

Anträge und Hilfsmittelbeweisanträge wurden durchweg abgelehnt.
Antrag auf Unterbrechung wegen einer neuen Anklage (uneigentliches Organisationsdelikt)
die unmittelbar vor dem Urteil erhoben wurde und worauf sich die Verteidigung nicht mehr vorbereiten konnte:
Abgelehnt!
Anträge auf Zuziehung und Einsicht in die gesamte Steuerakte zu Gunsten der Angeklagten:
Abgelehnt!
Hinweise vernommener und nicht vernommener Prostituierten, die teilweise einräumten, selbst eine Steuererklärung abgegeben zu haben, was die vermeintliche, fabrizierte Schuld des
Angeklagten hätte verringern können (Urteil S61/3 ) :
Vom Gericht als nicht nachprüfbar ignoriert!
Hilfsmittelanträge zur Hinzuziehung und Verlesung der Steuererklärungen des Pascha München, sowie div. Pachtverträge zur Klärung der Firmenkonstruktion:
Abgelehnt!
Plädieren des Verteidigers auf Verbotsirrtum durch Steuerberater K. zu Gunsten der Angeklagten: Abgelehnt!
Antrag auf Vorladung und Vernehmung von Kunden, die entsprechend der Rechtsprechung des EuGH aussagen, wer ihrer Meinung nach die Erbringer der sexuellen Dienstleistung waren:
Abgelehnt!
Anträge die zur Beweisführung dienen sollten, dass Müller niemals Entscheidungsträger oder
Geschäftsführer des Paschaclubs war:
Abgelehnt!
Antrag Aussetzung der U-Haft wegen schwerer und auch lebensbedrohlicher Erkrankung:
Abgelehnt!

Grobe Verfahrensfehler in mehreren Fällen:
Verstoß gegen § 160 StOP Absatz 2 „Pflicht zur Unschuldsermittlung“

Das Urteil „im Namen des Volkes“

Müller und Leo E. wurden von Wolfgang Natale zu jew. 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
Das Fortführen der U-Haft wurde für Hermann Müller angeordnet.
Hermann Müller wurde auf Grundlage des „ Uneigentlichen Organisationsdeliktes“ für 20 tateinheitliche Fälle der Steuerhinterziehung verurteilt.
Ein Urteil gegen fast alle bestehenden Gesetze und Vorschriften der Strafprozessordnung.

Der Angeklagte Müller wurde so zum Haftungschuldner für Nichtschuld gemacht. (nicht abtretbare Forderung/Schuld). Die 99 seitige Urteilsbegründung, fast ohne faktische Beweise, strotzt vor Vermutungen, Unterstellungen, völlig falschen Folgerungen und Herleitungen, sowie Schätzungen. So wurden um die vermeintliche Schuld Hermann Müllers zu konstruieren, mehr oder weniger willkürlich Listen zusammengefasst die der Steuerfahnder aus dem Zusammenhang der, bis zum Schluss nicht einsehbaren Steuerakte gerissen hatte, um auf eine, wiederum lediglich geschätzte Hinterziehung von knapp über eine Million € zu kommen. Diese Summe musste man wegen dem beabsichtigen Strafmaß zusammenkonstruieren.

5. Müller nicht haftfähig-rechtswidrige Untersuchungshaft

Herman Müller leidet unter anderem an einer schweren, tiefen Thrombose in den Beinen, sodass er kaum mehr laufen kann und im Rollstuhl sitzen muss. Aus dem med. Gutachten von Prof. Dr. med. Christian F. Krieglstein geht eindeutig hervor, dass Hermann Müller unter einer fortgeschrittenen peripheren arteriellen Verschlusskrankheit mit Ruheschmerzen leidet (Durchblutungs-störung in den Beinen). Aus dem Gutachten geht hervor, dass unbehandelt jederzeit Blutgerinnsel entstehen können, was zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Auch muss mit einer Amputation des linken Beines gerechnet werden, so man nicht umgehend eine Behandlung bzw. OP durchführe.

Prof. Krieglstein weist eindeutig auf die akute Gefahr hin und wiederholt im GA: „Ohne rasche Behandlung in einem gefäßchirurgischen Zentrum droht Hermann Müller der Verlust des linken Beines…muss kurzfristig erfolgen“.

Aussagen eines Prozessbeobachters: Richter Wolfgang Natale befragte im Zusammenhang mit o.g. Gutachten den zuständigen Mediziner der JVA Gablingen Herrn Wagner (ohne Promotion) zu Müllers Krankheit. Wagner meinte es wäre nicht so schlimm, solange Müller ausreichend Gehübungen mache. Darauf warf die Verteidigung/od. Müller ein, dass dies in einer U-Haft bei 23 Stunden Einschluss wohl schlecht möglich wäre. Richter Natale soll darauf erwidert haben, dass Müller schließlich in seiner Zelle (8m²) im Kreis laufen könne. Und selbstverständlich wurde auch der Antrag auf Haftaussetzung wegen gravierender Gesundheitsrisiken abgelehnt.

6. Vergleichsurteile

Selbst als Nicht-Jurist, erkennt man eine Unverhältnismäßigkeit und Ungleichbehandlung in Vorgehen und in Härte gegen Müller im Vergleich mit anderen Urteilen wegen Steuerhinterziehung.
Mit seiner dreieinhalbjährigen Haftstrafe lag z.B. Uli Hoeneß schon über dem statistisch, durchschnittlichen Strafmaß und dennoch unter dem Hermann Müllers, obwohl Höneß lt. Feststellung des Landgerichts München II das 30fache an Steuern(28,5 Mio.), nicht wie in Müllers Fall, konstruierter weise, sondern höchst selbst und bewiesenermaßen hinterzogen hat. Höneß durfte wie bekannt, teils als Freigänger, schon nach 21 Monaten wieder ganz nach Hause. Trotz weiterer Unklarheit über tatsächlichen Summen und Herkunft vieler Gelder, proklamierte das Gericht bei Uli, dass keine besonders schwere Schuld vorliege.
Ob sich der verbissen ermittelnde Steuerfahnder Leo Möller bei Uli Höneß auch so rigoros ins Zeug gelegt hätte? Vielleicht hat er sogar, eben nur in die entgegengesetzte Richtung.

Spätestens als der Der BND Ex-Agent Werner Mauss im Oktober 17 vom LG Bochum wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 14 Millionen zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, musste jedem Interessierten klar werden, was eine willkürliche Rechtsauslegung für Delinquenten bedeutet, besonders in Augsburg. Die „saubere“ Weste eines ehemaligen Staatsbeamten oder Fußballpräsident müsste man halt tragen und nicht die eines Bordelliers.

7. U-Haft und JVA Gablingen
Hierarchie der Haftanordnungen im Fall Müller

Der verstorbene Horst Lackner wurde im Oktober 16 verhaftet und nach der Vernehmung
durch die Staatsanwaltschaft Augsburg sofort wieder auf freien Fuß gesetzt.

Leo E. wurde im Mai 16 verhaftet und wurde nach Haftbeschwerde (bis zur Revisionsentscheidung) auf freien Fuß gesetzt.

Herman Müller wurde in Oktober 16 verhaftet (JVA Gablingen) und sitzt nun
seit 16 Monaten in U-Haft. Ein Antrag auf Aussetzung der U-Haft bis zur Revisionsentscheidung wurde trotz lebensbedrohlichem Gesundheitszustand abgelehnt.
Wie aus Kreisen von ehem. Beschuldigten und auch Häftlingen sowie auch von Anwälten zu erfahren ist, wird in Augsburg für Beschuldigte, teils ohne ausreichende Berücksichtigung oder Zulassung von Rechtsmitteln zur Verteidigung, recht lapidar, schnell und ohne wenn und aber die
U-Haft in der JVA Gablingen angeordnet.
Die „vorbildliche“ Anstalt trägt unter Betroffenen den Namen „Bayerisches Guantanamo“ offensichtlich nicht zu unrecht. Wer hier, insbesondere in U-Haft einsitzt hat im wörtlichen Sinne nichts zu lachen, obwohl er noch nicht verurteilt ist, also noch als unschuldig zu gelten hat und eigentlich auch so zu behandeln ist. Eine von der Augsburger Justiz angeordnete und in der JVA Gablingen angewendete U-Haft, könnte man durchaus als Beuge- bzw. „Sonderstrafhaft“ bezeichnen.
So soll die medizinische Versorgung durch den Anstaltsarzt „unter aller Sau“ sein und man nehme auch bleibende Schäden an Körper und Psyche in Kauf, selbst wenn eine medizinische oder auch psychische Behandlung oder gar eine OP offensichtlich von Nöten wäre (nicht nur bei Müller).
Von dieser „Betreuungsbeherbergung“ und einer völlig unverhältnismäßigen U-Haft Anordnung könnte wahrscheinlich auch der ehemalige Klinikdirektor aus Ingolstadt, Heribert Fastenmeier ein Lied singen, doch leider erhängte er sich am 28.12. 2017 in der JVA Gablingen. Insidern zufolge verwehrte die Anstaltsleitung dem nicht Verurteilten z.B. ein E-book-reader mit welchem sich Fastenmeier aus dutzenden Aktenordnern zu seiner Verteidigung belesen und vorbereiten wollte, obwohl angeblich vom Gericht die Genehmigung dafür vorlag. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Augsburg lag kein Fremdverschulden und auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht der JVA vor, wen wundert´s.
http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/DKmobil-Ingolstadt-Affaere-...
Unter der „Obhut“ der Anstaltsleiterin Zoraida Maldonado de Landauer scheinen sich die „Verluste“ zu häufen:
( Dennis W. 23, U-Haft - damaliges Strafverfahren gegen die JVA-Leiterin de Landauer: Fesselung entgegen Gerichtsanweisung und Unterlassung, Folge: Notoperation, septischer Schock und künstliches Koma Ihres Häftlings. Ihr Häftling Robert W. 22, 2010 Einzelhaft, in der Zelle erhängt. Ihr Häftling Heribert Fastenmeier, in der U-Haftzelle2017 erhängt u.a.),

8. Schlusswort

Mir liegt es fern diese Branche als Betschwesternverein darzustellen und es ist sicher auch nicht jedermanns Sache, sich hier als Vermarkter in die Öffentlichkeit zu wagen. Hermann Müller tat dies im Gegensatz zur sonst teilweise noch kriminellen „Unterwelt“. In ihm nun, gegen jegliches Recht, einen Schuldigen präsentieren zu wollen, zeugt von einem „inquisitorischen“ Umgang mit dem ungeliebten Milieu, welchem man zwar gesetzliche Rechte zugestehen musste, diese jedoch weiter „mit Feuer und Schwert“ bricht, die Sexarbeit bekämpft und stigmatisiert.
Zudem kann man sich des Verdachtes nicht erwehren, dass in diesem Prozess „eine treibende Kraft von hinten“ gegen den Angeklagten interveniert und deshalb das Gericht scheinbar alles andere, als unparteiisch agiert.
Während der Recherche 2005-2007 zu meinem Buch „Bordellgesellschaft“ (ISBN 9783000221286) besuchte ich rund 30 legale Bordellbetriebe in Deutschland die bereit waren ein transparentes Bild des Betriebes sowie Interviews und Fotos zuzulassen. Auch in den „Pascha“ Betrieben in Köln, München und Salzburg führte ich meine Recherchen durch. Den o.g. Hermann Müller kannte ich bereits von früher aus Mittelfranken als er noch Diskotheken betrieb.
Die Legalisierung und gesetzliche Anerkennung selbstständiger, gewerblicher Tätigkeit von Prostituierten im Jahre 2002 veranlasste mich damals über die Auswirkungen zu recherchieren und zu schreiben. Die steuerliche Behandlung und verwaltungstechnische Durchführung von Steuereintreibung bei den Damen entwickelte sich damals schon zu einer Art Fiasko für alle Beteiligten.
Seit 2008 widme ich mich hauptsächlich dem Regionalmarketing einheimischer, landwirtschaftlicher Familien-u. Erzeugerbetriebe in Unterfranken. Zudem schreibe und engagiere ich mich für Missbrauchsopfer der Kirche und bei div. politischen Themen. Zu Herrn Müller und den Pascha-Betrieben hatte ich seither keinen Kontakt mehr.
Von o.g. Prozess erfuhr ich erst aus der Zeitung im Herbst 2017 bezüglich des Prozesses gegen die Verantwortlichen des Pascha-Club München deren vorläufiger Verurteilung.
Dass man Hermann Müller wegen Steuerhinterziehung der Umsatzsteuer selbständiger Prostituierter im Münchner Pascha verurteilte, brachte mich besonders auf, da ich über das Problem von Behörden und Finanzämter an die Abgaben und Steuern der Damen heranzukommen, in „Bordellgesellschaft“ ausführlich recherchiert und berichtet hatte. Hier handelt es sich nach wie vor um einen „verwaltungsrechtsfreien Raum“. Da die Politik das Prostitutionsgesetz (ProstG) zwar verabschiedet hatte, jedoch ohne die verwaltungstechnische Durchführung im Detail zu regeln, ist die ganze Branche der Willkür von Finanzbehörden, Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern sowie deren persönlicher Moralvorstellung ausgeliefert.

Fachjuristische Fehlinterpretationen bitte ich zu entschuldigen, das ich kein Jurist bin, aber auch für einen Nicht-Juristen stinkt dieses Verfahren zum Himmel, lässt zig. Fragen offen und Freiräume für Spekulationen aller Art.
Um eventuell mehr Klarheit schaffen zu können, werde ich an alle möglichen offiziellen Stellen und Behörden sowie an die bay. Landtagsfraktionen offene Briefe mit der entsprechenden Fragestellung senden und in Kopie zur Verfügung stellen. Sollte ich wenig oder keine Reaktionen erhalten, so bleiben die Fragen eben offen und erhärten die Spekulationen. Selbstverständlich werde ich meine diesbezüglichen Recherchen fortführen.
Zudem mache ich mir ernsthafte Sorgen um die Gesundheit Hermann Müllers, deren massive Schädigung ganz eindeutig in Kauf genommen wird. Deshalb werde ich alle Beteiligten nochmals schriftlich auf Ihre Verantwortung hinweisen, damit ich am Ende mit meinen Befürchtungen nicht auf fatale Weise recht behalten müsste.

Mir ist bewusst, dass das Interesse der Allgemeinheit in Sachen Verurteilung einer Rotlichtgröße ehr gering ist, „schließlich hat ja Jeder von denen Dreck am Stecken“.
Doch so wie sich jeder von uns im Ernstfall für sich selbst ein faires und rechtstaatliches Verfahren wünscht, so steht es auch jedem anderen Bürger zu, egal ob Bordellier, Hure, Putzfrau oder Chefsekretärin. Insbesondere sollten wir uns für Solches sensibilisieren, wer weiß welche Branche als Nächstes in den Fokus „rechtstaatlicher“ Kriminalisierung gerät.
Ich hoffe, dass man dies beim Revisionsverfahren ebenso sieht, um den Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz, sowie an unsere Rechtsprechung nicht ganz zu verlieren.

Die zunehmende Unglaubwürdigkeit der Politik darf keinesfalls die Justiz infizieren und so die Frustration und Aggression gegen den Staatsapparat weiter steigern.

„Vor dem Gesetz sind alle gleich - doch in Bayern gehen die Uhren anders und in Augsburg laufen sie für Manchen, angesichts "erdogan´scher" Verfahren ab.“

Werner Krieger

Quellen: Div. Prozessakten, Anklageschrift, Urteil, Interviews, Med. Gutachten, Meldebehörden,
Medien: „Augsburger Allgemeine“, „Süddeutsche“ u.a.
Fotos: Internet u. eigenes Archiv aus 2007
Für Rückfragen per Mail stehe ich gerne zur Verfügung: info@frankenschoen.de


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Steuerhinterziehung etc. etc.

Im Nachgang als Hinweis, in Nordrhein-Westfalen und wo die Landesregierungen seit MP Rüttgers besonders hinter den Straftatbestand der Steuerhinterziehungen sogar CDs aus einer Straftat in der Schweiz mit Millionenbetrag kaufte, ließ es die Politik und die Justiz zur Vertuschung zum Az. 2 BvR 2156/09 es zu, dass eine internationale Bande aus einen schweren internationalen Börsenanlegerbetrug, Verkaufsbetrug, eine Patenrechtverletzung sowie daraus eine Steuerhinterziehung in mindestens zweistelliger Millionenhöhe ungestraft einstreichen konnte. Der Verkaufsbetrug nach Saudiarabien 2008 dürfte den Steuerzahler allein $40MM gekostet haben, welchen Hermes bei der West-LB ausgleichen musste. Welche Summe die Anleger weltweit an allen Börsen verloren haben, kann man nur vermuten. Wer sich an solchen Verbrechen ungesühnt beteiligen darf, kann sich schon mal in den USA 23 Millionen Stammaktien eines bekannten Unternehmens kaufen. Die Beschwerde (Az. 4 Zs 1197/13)) eines sehr bekannten Rechtsanwalts wurde im Jahre 2013 bei der GenStA in Düsseldorf und nach 2008 (Az. 4 Zs 1813/08), zum zweiten Male einfach vom Tisch gewischt. Alle Landesregierungen seit 2008 sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenden Parteien, hatten von diesen unglaublichen Vorgängen in der Justiz schriftliche Kenntnis. MP Armin Laschet hat vor zirka vier Wochen eine Strafanzeige gegen das Land NRW und seine Justiz erhalten, noch schweigt die Landesregierung. Als Folge der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt, ist eine Zivilklage eines geschädigten US-Unternehmens gegen die Bundesrepublik in Vorbereitung, dort wird mit Sicherheit die Höchststrafe an Schadensersatz seit 2002 eingefordert werden. Mal sehen wie der Deutsche Steuerzahler dann erst losheulen wird.

Az. 2 BvR 2156/09 mit Az.17132/10 EGMR

Steuerzahlungen sind gemäß §93b mit §93a BVerfGG nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Der zweite Senat beim BVerfG hat am 26. Oktober 2009 mit seiner Entscheidung eine Beugung des Rechts beim Finanzgericht Hannover gedeckt, welches wiederum drei Straftaten im Amt gegen die AO mit unglaublich hohen finanziellen Schäden vertuschen mussten. Die Schweizer Richterin Keller am European Court of Human Rights in Straßbourg hat am 18. Juli 2013 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als rechtmäßig bestätigt. Somit sind die Straftatbestände der Steuerhinterziehung i.V. mit der Strafvereitelung im Amt gemäß höchstrichterlichen Urteilen nicht strafbewährt. Der durch die drei Straftaten im Amt angerichtete Steuerschaden dürfte einen dreistelligen Millionenbetrag ganz locker erreichen.

Vielen Dank dafür

W.Krieger
Journalist/Publizist
Danke für den Tipp
WK