Reform der Grundsteuer: Steigen dadurch die Kosten für Mieter und Hauseigentümer?

Jeder kennt sie, jeder zahlt sie: Die Grundsteuer. Die Grundlagen zur Berechnung sind völlig veraltet, das ist unbestritten: In den Alten Ländern basieren die Bewertungskriterien auf Einheitswerten von 1964, in den Neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 – und sie sind immer noch gültig. Bund und Länder streiten seit 22 Jahren über eine Reform der Steuer; auch der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Berechnungskriterien für veraltet. Am 16.1.2018 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über mehrere Klagen gegen das „alte“ noch gültige Grundsteuergesetz: Die Richter ließen dabei erkennen, dass die Grundsteuer wegen ihrer Einheitsbewertung gegen das Gleichheitsgebot verstieße – ein Urteil zur Grundsteuerreform stehe in einigen Monaten aus.

Grundsteuer mit angepassten Bewertungskriterien könnte Wohnraum unbezahlbar machen

Ob eine Reform der Grundsteuer generell Vorteile bringe, wird von vielen jedoch auch bezweifelt. Kritiker weisen auf ein großes Problem hin: Wenn die veralteten Bewertungskriterien den heutigen Marktwerten angepasst werden, könnten Wohnkosten für Mieter und Hauseigentümer dadurch unbezahlbar werden. Letztlich hängt es dann wieder von den Kommunen ab – nur mit entsprechender Herabsetzung und Deckelung der Hebesätze könnte eine Wohnkosten-Explosion verhindert werden. Doch die Realität zeigt, dass Kommunen, die in Geldnot sind, die Hebesätze der Grundsteuer gern erheben, um sich unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, Geld zu verschaffen. Schon jetzt sind die Hebesätze in manchen Kommunen dafür verantwortlich, dass Hauseigentümer über nahezu unbezahlbaren Wohnraum klagen. Eine Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt, dass Hebesätze kontinuierlich angehoben werden und inzwischen bereits 12 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern Hebesätze von 800 Prozent und darüber haben.

Fazit: Grundsteuerreform könnte Klagewelle gegen die Kommunen auslösen

Würden sich nun also nach der Grundsteuerreform, die Berechnungskriterien nach den aktuellen Marktwerten für Boden und Gebäude richten und obendrauf ein Hebesatz von mehreren 100 Prozent angewandt werden, ergäbe sich bundesweit vielerorts eine Grundsteuererhöhung von mehreren 1000 Euro pro Haus. Ob Hauseigentümer und Mieter sich das gefallen lassen, ist fraglich – es liegt nahe, anzunehmen, dass viele Privatpersonen juristisch gegen die exorbitanten Grundsteuerbeiträge vorgehen werden.


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