Protest! Angebliche Erleichterungen für behinderte Heimopfer sind keine Erleichterungen!

Aufgrund "erheblicher Erleichterungen des Antragsverfahrens" zum Erhalt von Geldern im Zusammenhang mit der Gewalt in Behindertenheimen wurde die an die Opfer der Erziehungshilfe gezahlte Leistung von 10.000 Euro nunmehr auf 9.000 Euro gekürzt.
Bei Analyse des Antragsverfahrens stellte die "Freie Arbeitsgruppe Johanna-Helenen-Heim 2006" FAGJHH2006 (eine Opfervertretung) fest, dass dieses Antragsverfahren keineswegs erleichtert durchgeführt wird. Darum hat die Opferinitiative einen Protestbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet. Hier der Inhalt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Herrn Oskar Lederer
Dienstgebäude: Rochusstr. 1,
53123 Bonn
Fax: 0228 99 527 3078
E-Mail (pers.): Oskar.Lederer@bmas.bund.de
17.01.2017

Protest! Angebliche Erleichterungen für behinderte Heimopfer sind keine Erleichterungen!
Sehr geehrter Herr Lederer!
Sie haben die Kürzungen der Leistungen an die behinderten Opfer von 10.000,-€ auf 9.000,-€ damit begründet, dass diese Kürzung mit einem erheblich erleichterten Antragsverfahren verbunden ist.
Nach Analyse Ihres „Wortprotokoll[s] 2. Anhörung vom 11. Februar 2016“
http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/11/behinderte-ehemalige-heimkind...
müssen wir feststellen, dass von einem erleichterten Antragsverfahren keine Rede sein kann. Die behinderten Heimopfer müssen bei irgendwelchen Anlaufstellen die an ihnen verübten Verbrechen noch einmal im Detail schildern.
Dies ist zum einen organisatorischer Unfug. Die meisten Opfer können gar nicht zu den Anlaufstellen gelangen. Also müssten sie entweder Krankentransporte finanzieren oder Hausbesuche organisieren. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, sind weitere Opfer altersbedingt gestorben. Wir möchten nicht annehmen müssen, dass dies beabsichtigt ist.
Zum anderen kann diese erneute Konfrontation mit den Verbrechen eine erhebliche Retraumatisierung bedeuten. Jeder Psychologe kann Ihnen verständlich machen, was ausgelöste „Trigger“ für unabsehbare Folgen für die Zukunft der Opfer haben können. So ein Vorgang der erneuten Konfrontation ist also unverantwortlich.
Zum dritten ist diese erneute Schilderung überhaupt nicht nötig. Die meisten Behinderteneinrichtungen wurden von dem Forscherduo Dr. Ulrike Winkler und Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl besucht und in den diversen Büchern die einzelnen Vergehen an behinderten Bewohnern dokumentiert.
Für den Volmarsteiner Bereich ist dies zum Beispiel die Dokumentation „Gewalt in der Körperbehindertenhilfe – Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967“.
http://gewalt-im-jhh.de/Gewalt_in_der_Korperbehinderte/gewalt_in_der_kor...
Aber auch die „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ hat in ihrer Online-Dokumentation
http://gewalt-im-jhh.de/Aufarbeitung_der_Grausamkeiten_171108.pdf
die Verbrechen an den Heimkindern aufgelistet.
Es erübrigt sich also jede erneute Konfrontation mit der Vergangenheit.
Unter vereinfachten Antragsverfahren können oder müssen wir uns vorstellen, dass die „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ für die bei ihnen gelisteten Opfer diese Anträge mit Verweis auf die jeweiligen Internetseiten stellt.
Eines ist ganz klar: Viele Opfer werden sich weigern, noch einmal „die Hose runterzulassen“.
Bereits jetzt haben wir unseren Protest beispielsweise bei der örtlichen Presse angemeldet:
http://jacobsmeinung.over-blog.com/2017/01/neuerliche-zumutung-fur-die-o...
Und wir werden uns nicht scheuen, die Öffentlichkeit einschließlich Rundfunk und TV für dieses Thema zu sensibilisieren.
Wir fordern Sie auf, eine Lösung in unserem Sinne zu präsentieren!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dickneite
(Sprecher der „FAG JHH 2006“)