Der Bundesjustizminister, der Widerspuch und seine Lüge zum Art. 1 Grundgesetz bei Facebook vom 09. Dezember 2016

Kommentar übernommen am 09. Dezember 2016 von Facebook Heiko Maas -

Sie Herr Bundesjustizminister, haben unter den dem Aktenzeichen der Generalbundesanwaltschaft 2 AR 217/15 mit BGH 2 ARs 283/15 nicht nur eine vorsätzliche Urkundenfälschung mit gedeckt, denn die Untersagung der sofortigen Rechtsbeschwerde durch Niederschrift beim Amtsgericht, eben und weil kein Anwalt bei dieser verbrecherischen Vorgeschichte bereit war ein Mandat zu übernehmen, ist eine vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts und damit ein Verbrechen gemäß §339 StGB. Um solche Verbrechen zu vertuschen, umgehen Richter gemäß Art. 97GG schon mal gern den Art. 103 Abs. 1GG. Dabei ist dann der Art. 6 Abs. 1 MRK außer Kraft. Sagen Sie jetzt nicht, dass Sie meine Beschwerde per Fax vom 13.Oktober 2015 erhalten haben, denn dann müsste ich sagen, Ihre Mitarbeiter haben keinerlei Respekt gegenüber ihrem Weisungsberechtigten sondern auch gegenüber dem Gesetz und hierzu gehört auch der obige Art. 1 GG, "die Würde des Menschen ist unantastbar". Damit Sie nicht allein mit dem Ganzen Dilemma dastehen, der Deutsche Bundestag hat am 03. Mai 2016 durch MdB Kersten Steinke sowie das Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 BvR 2122/15, haben diese verbrecherischen Straftaten gemäß §93b mit §93a BVerfGG gebilligt (Die Wahrheit und nichts anderes als die Wahrheit). Jeder Mensch hat gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK das Recht auf ein faires Verfahren. Wenn sich Anwälte aus Angst weigern ein Mandat zu übernehmen, dann ist der Art.1 GG bereits außer Kraft und als ehemaliger politischer Häftling der DDR nenne so etwas eine Herrschaft des Unrechts.

G.K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977/78 des Zuchthauses Brandenburg.
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.