Staatsanwaltschaft Hannover ein Millionengrab?

Dies würden nicht wenige Bürger bejahen, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen eines Betrages, der am Ende rund 700 Euro ausmachte, eine Ermittlungsmaschinerie mit einem Aufwand von über 1 Millionen Euro in Gang gesetzt hat.

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover und die Generalstaatsanwaltschaft Celle keine glückliche Hand haben, wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, hat sich bereits im Fall des früheren Insolvenzverwalters Reinhard Mühl gezeigt. So hielten die Staatsanwaltschaften meine Anzeige und die Anzeigen weiterer Geschädigter Ende der neunziger Jahre wegen Veruntreuung von Konkursgeldern nicht für ausreichend, um Ermittlungen aufzunehmen. In den Folgejahren ab 2000 - veruntreute Mühl rund 50 Millionen Euro. Hätten die Staatsanwaltschaften die damaligen Anzeigen nicht mit geradezu leichtsinniger Nonchalance vom Tisch gefegt, wäre der Schaden für die Steuerzahler und die geschädigten Gläubiger vermieden, zumindest aber deutlich reduziert worden.

Weniger großzügig verhielt sich die Staatsanwaltschaft Hannover im selben Zeitraum gegenüber Norman Gilster und dessen Vater. Gegen den damaligen Studenten erhob sie Anklage wegen falscher Verdächtigung, gegen seinen Vater wegen uneidlicher Falschaussage. Angeblich hatten Gilster und sein Vater in einem Gerichtsverfahren, das zwei Johanniter gegen den Studenten wegen angeblichen Ausbremens angestrengt hatten, falsche Aussagen getroffen. So habe Gilster die beiden Fahrer fälschlich beschuldigt, ihn im Straßenverkehr bedrängt zu haben, also eine Straftat vorgetäuscht. Als Beweismittel diente die Kopie einer Tachoscheibe. Eine couragierte Amtsrichterin machte dem bösen Spiel ein Ende. Sie bestand auf Vorlage der Originaltachoscheibe des Johanniterfahrzeuges. Und siehe da: Die unterstellte Vollbremsung hatte nicht stattgefunden. Obwohl die Richterin feststellte, dass nicht Gilster und sein Vater gelogen hatten, sondern die beteiligten Johanniterfahrer, wurde erstaunlicherweise nun umgekehrt kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

Fazit Nr. 1: keine Ermittlungen im Fall Mühl, der nach meiner leider vergeblichen Anzeige rund 50 Millionen Euro veruntreute, wohl aber im Fall Christian Wulff, der angeblich 700 Euro veruntreut hatte.

Fazit Nr. 2: Keine Anklage der zwei Johanniterfahrer, die nachweislich den Studenten Gilster zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hatten, wohl aber gegen den Studenten selbst und seinen Vater, die die Wahrheit gesagt haben.
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Blog 18.05.2015, Bettina Raddatz
http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/393-staatsanwaltschaft...


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Systembedingte Staatskriminalität - nicht nur in NDS

Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover

Hiermit erweitere ich, xxxxxxxxxx , geb. xxxxxxxxxxxxxxxx, meine Strafanzeige vom 22. April 2015

gegen

die Justizministerin, Frau Antje Niewisch - Lennartz,

Waterlooplatz 1, 30169 Justizministerium Hannover

zum Aktenzeichen

der Staatsanwaltschaft Oldenburg (Az. NZS 171 15483/15)
mit dem Vorwurf §13 StGB mit § 258a StGB und §129 Abs.1 StGB.

BGH GSSt 1/00 - Beschluss v. 22. März 2001 (LG Münster)

Leitsatz
Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich. (BGHSt)

Gründe:

Weitere Gründe sind in der Beschwerde vom 23. Mai 2015 an die Generalsstaatsanwaltschaft Oldenburg, zusätzlich zu der Erweiterung vom heutigen Datum in den Anlagen, dargelegt.

Würde man in der Sache von einem Normalbürger, hier als Fachaufsichtsperson ausgehen, so könnte man nur zu der Ansicht kommen, die einer fachlichen Unfähigkeit zu 100% für die Beschuldigte. Da es sich bei der Beschuldigten um eine juristische Fachperson, noch dazu im Justizministerrang eines Bundeslandes handelt, bleibt nur der einzige Bezeichnung, die als Mitglied einer kriminellen Bande zur Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn die Beschuldigte meint oder der Meinung ist, einem seit 1988 unter dringendem Tatverdacht, der Anstiftung und Strafvereitelung von BtM-Verbrechen stehenden LOStA nach wie vor die Fachaufsicht über beleidigende Staatsanwälte und vorsätzlich strafvereitelnde Staatsanwälte des gleichen Hauses führen zu lassen, anstatt dem Legalitätsprinzip gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zu folgen (systembedingte Staatskriminalität), dafür kann es dann nur eine Antwort für die hier Beschuldigte geben, die einer Strafanzeige als Mitglied einer kriminellen Bande – siehe obiger BGH-Beschluss.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wird nun zum zweiten Male schriftlich aufgefordert, das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens gegen die beschuldigte Justizministerin dem Anzeigenerstatter bekannt zu geben.

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen: Bescheid StA Oldenburg zum Az. 171 Js 15483/15
Beschwerde vom 23. Mai 2015 an GenStA Oldenburg

Cc. Justizminister Heiko Maas- Bundesjustizministerium
Fraktionen Bündnis 90/Grünen im Bundestag
Dr. Norbert Blüm, Bonn „Einspruch“
Internetveröffentlichung