Förderung für Mini-KWK wird erhöht

Kleine Blockheizkraftwerke (BHKW), die auch als Mini-BHKW bezeichnet werden, ermöglichen es einem Gebäudebesitzer, sein Haus ökologisch und ökonomisch mit Strom und Wärme zu versorgen.

Die dabei eingesetzten Technologien – insbesondere kleine Verbrennungsmotoren und Stirlingmotoren – arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Investitionskosten einer Mini-KWK-Anlage sind aber relativ hoch. Daher wurde seitens des Bundesministeriums für Umwelt (BMUB) ein Förderprogramm aufgelegt, das Impulse für einen verstärkten Ausbau von Mini-KWK-Anlagen geben soll: das Mini-KWK-Impulsprogramm.

Zum 1. Januar 2015 trat die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung in Kraft. Hierdurch wurden die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.

Im Rahmen der Novelle Mini-KWK-Impulsprogramm besteht die Mini-KWK-Förderung aus drei Förderbausteinen. Die Basisförderung soll dazu beitragen, eine möglichst hohe Marktdurchdringung hocheffizienter und flexibler Mini-KWK-Anlagen zu erreichen. Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden um bis zu 40% angehoben, um die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment zu verbessern. Aber auch 20 kW-Anlagen erhalten ab 2015 eine um rund 10% höhere Basisförderung.

Um Impulse für eine besonders effiziente Energiebereitstellung zu setzen, werden zwei zusätzliche Förderelemente eingeführt.

Die Bonusförderung „Wärmeeffizienz" soll zum verstärkten Einsatz von Brennwertwärmetauschern in Mini-KWK-Anlagen beitragen. Mini-KWK-Anlagen, welche Brennwerttechnik in hydraulisch abgeglichenen Heizungssystemen einsetzen, erhalten einen Förderzuschlag in Höhe von 25% der Basisförderung.

Die Bonusförderung "Stromeffizienz" soll dazu beitragen, verstärkt Mini-KWK mit besonders hoher Stromausbeute einzusetzen. Damit setzt die Mini-KWK-Richtlinie Impulse für die Weiterentwicklung und Markteinführung neuer Technologien mit hohen elektrischen Wirkungsgraden wie z.B. Brennstoffzellen. Mini-KWK-Anlagen mit hoher Stromeffizienz erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 60% der Basisförderung.