Strategieberatung für den Mittelstand

Strategieberatung, Strategieplanung und Strategieumsetzung bieten einen systematischen Ansatz zum Aufbau und Ausbau von nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen.

Strategieberatung gilt unter Fachleuten als Top Disziplin der Unternehmensberatung, da die Strategie eines Unternehmens mit den meisten Bereichen eines Unternehmens verknüpft ist und Veränderungen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können. Sie ist eine Untergruppe der Unternehmensberatung welche sich neben Strategieberatung in Organisationsberatung, Human Ressource Beratung und IT Beratung gliedert. Strategieberatung und Organisationsberatung gehört dem klassischen Sinne nach zur Managementberatung.

Die Planung und die erfolgreiche Umsetzung der Strategie eines Unternehmens können entscheidend im Wettbewerb mit anderen Unternehmen sein. Aus diesem Grund sollten die Ausübung beider Tätigkeiten mit besonderer Sorgfalt durch die Führungskräfte eines Unternehmens betrieben werden. Oft kommen für diese delikaten Aufgaben Unternehmensberater zum Einsatz um eine unabhängige Perspektive auf die Fragestellungen zu geben und um bei der Gestaltung der Strategie unternehmensexterne Erfahrung mit einfließen zu lassen.

Viele Unternehmen überlassen den Geschäftserfolg dem Zufall und nehmen wenig Einfluss auf Entwicklungen im Markt welche durch Anpassungen der eigenen Operationen optimal genutzt werden könnten. Eine durchdachte Strategie eines Unternehmens kann als Basis des Unternehmenserfolges dienen. Sie hat die langfristige Ausrichtung des Unternehmens als auch den Auf- und Ausbau von nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit zum Gegenstand.

Die Entwicklung einer Strategie findet auf 3 Ebenen statt. Hierbei handelt sich um die Unternehmensstrategie, die Geschäftsstrategie und die Funktionsbereichsstrategie.

Die Planung und Umsetzung der Unternehmensstrategie befasst sich mit Fragen und Antworten strategischer Natur und somit der langfristigen Ausrichtung einer Unternehmung. Bestandteile umfassen die Vision, Mission und Werte eines Unternehmens, die Quantifizierung von Unternehmenszielen und den zu bearbeitenden Geschäftsfeldern inklusive ihrer Zielsetzung. Hier werden Trends und Diskontinuitäten analysiert, Branchenszenarien entwickelt und ausgewertet und die Bestimmung von Kern- und Schwellenkompetenzen vorgenommen. Des Weiteren werden hier Strategien in Bezug auf Zusammenschlüsse und mögliche Übernahmen von Wettbewerbern bestimmt.

Die Geschäftsbereichsstrategie kann für einen gesamten Bereich oder für eine Vielzahl von Geschäftsbereichen bestimmt werden. Sie legt die Positionierung der einzelnen Geschäftsfelder im Vergleich zum Wettbewerb fest und bestimmt zu bearbeitende Marktsegmente. Des Weiteren werden strategische Optionen und zu verfolgende Geschäftsbereichsstrategien festgelegt. Dies beinhaltet Machbarkeitsstudien und Aktionspläne inklusive angestrebter Ergebnisse. Branchentrends, Marktkräfte und Produktlebenszyklen werden ebenfalls analysiert und bei der Strategieentwicklung berücksichtigt. Wichtigste Bestandteile der Analysen sind die Beurteilung von Wettbewerbsrivalität, Nachfragekraft, Wettbewerbs- und Lieferantenstrukturen und mögliche Substitute.

Die Funktionsbereichsstrategie steuert den operativen Teil einer Unternehmung und befasst sich mit dem Einsatz von Prozessen und Ressourcen. Die Unternehmensstrategie und Geschäftsbereichsstrategie sind der Funktionsbereichsstrategie übergeordnet. Sie kann aber in Bezug auf Effizienz, Kapitalbindung und Kosten von großer Bedeutung sein und signifikante Wettbewerbsvorteile freisetzen und sogar die Grundlage neuer Geschäftsmodelle bilden. Funktionsbereichsstrategien haben den Abgleich und die Anpassung von Prozessen zum Gegenstand und können Einfluss auf Effizienz, Produktivität und Schnelligkeit nehmen und somit Kosten einsparen.

Strategieberatung, Strategieplanung und Strategieumsetzung bieten einen systematischen Ansatz zum Aufbau und Ausbau von nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen. Richtig geplant und umgesetzt kann eine durchdachte Strategie maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen.

Hamburg, 30. Dezember 2014

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