Stadtverwaltung Oberasbach - Angezeigte Mißstände werden nicht beseitigt

Die Stadtverwaltung hier im Landkreis Fürth hat offenbar kein großes Interesse, angezeigte Mißstände schnell zu beseitigen. Aus diesem Grund ist das hier wohl der beste Weg, der Öffentlichkeit die Sache etwas näher zu erläutern.

Meine Mutter wohnt schon seit vielen Jahren in der Nelkenstrasse 14 in 90522 Oberasbach im Landkreis Fürth. Da es im Hausgang ständig nach Zigarettenrauch stinkt und nicht nur die Obermieterin und die Mieterin links von meiner Mutter in der Vergangenheit Zigaretten (auch im Hausflur und im Keller) anzündeten und hier im Gang rauchten, hat meine Mutter und habe auch ich das Fenster hier im Hausgang in der Nelkenstraße immer wieder aufgemacht, um zu lüften.

Die Obermieterin macht dann aber ständig gleich das Fenster wieder zu, so dass es teilweise im Hausgang extrem nach Zigarettenrauch stinkt. Als Nichtraucher muss man dann den Gestank der Zigaretten ertragen und auch einatmen, wenn die Wohnungstüren der genannten Mieter aufgemacht werden. Was nun heute war? Nun bekommt meine Mutter ein Schreiben der Stadtverwaltung Oberasbach hier Landkreis Fürth. Hier steht: Stoß lüften ist genehmigt. Wenn aber dauernd das Fenster aufgemacht wird, dann kann eine mietrechtliche Abmahnung der Stadtverwaltung Oberasbach (die Stadt Oberasbach ist der Vermieter) ausgesprochen werden.

Sollen Nichtraucher also hier durch andere Mieter ständig durch Rauchen belästigt werden, wenn das Fenster zu bleibt? Das ist nicht nur gesundheitsschädlich. Auch sonst ist das Verhalten der rauchenden Mieter ziemlich schäbig und sowieso aus Feuerschutzgründen verboten. Rücksichtslos ist auch die Tatsache, dass einige der rauchenden Mieter in der Nelkenstrasse 14 Ihre gerauchten Kippen in das Blumenbeet bzw. in das Grün vor dem Hauseingang werfen. Dies ist logischerscherweise keine Mülltonne. Zudem müssen nicht rauchende Mieter auch für diese Kosten für die Gartenpflege mit aufkommen.

Meine Mutter hat zudem schon mehrmals die Mißstände bei der Stadtverwaltung Oberasbach angezeigt, die den Keller betreffen. Die Obermieterin meiner Mutter in der Nelkenstrasse 14 belagert schon seit Monaten im Keller den Hohlraum unter der Kellertreppe mit Möbeln und mit weiterem Müll. Hier hat auch kein Monteur mehr Zugang, wenn irgend etwas an den Leitungen kaputt ist. Zudem wird von der Obermieterin meiner Mutter in der Nelkenstrasse ein weiterer Nebengang bzw. der Gang vor den Stromzählern als Abstellplatz für Gegenstände genutzt. Alle Zugänge (auch ein Nebengang) müssen frei zugänglich sein. Aber anscheinend interessiert das die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Oberasbach wenig, hier für Ordnung zu sorgen. Denn nach mehrmaliger telefonischer Anzeige der Mißstände durch meine Mutter ist nichts passiert.

Zudem stürzte vor einigen Jahren ein Teil von der Decke bei meiner Mutter im Flur der Wohnung herunter. Auch in der Küche und im Bad war die Decke durch gehangen. Diese wurde dann von den Stadt eigenen Mitarbeitern (keine Profi Firma) abgeschlagen und nicht fachmännisch repariert. Im Flur wurde notdürftig nur mit Holzlatten die Decke gestützt. Meine Mutter hat deshalb schon den damaligen Bürgermeister der Stadt Oberasbach und auch die jetzige Bürgermeisterin von Oberasbach hier im Landkreis Fürth angeschrieben mit der Bitte, dass ein Statiker einmal die Decke prüft. Denn wenn über meiner Mutter das Enkelkind der Obermieterin durch die Wohnung rennt, denkt man, die Decke kommt bald runter. Leider kam von allen beiden Bürgermeistern bzw. von der Bürgermeisterin nie eine Reaktion, obwohl es sich hier nicht um irgendwelche lapidaren Dinge handelt (sondern um schwerwiegende!).

Trotz aller Mißstände zahlt meine Mutter seit vielen Jahren die volle Miete.

Autor:
Paul Czickus
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