Hörgerät: Diese Kosten zahlt die Krankenkasse - Höhere Zuzahlung 2014

Wer ein Hörgerät benötigt, kann sich dieses bekanntlich bei einem Hörgeräte-Akustiker kaufen und gleichzeitig auch dort anpassen lassen. In diesem Fall muss man die Kosten jedoch komplett selber tragen. Wer sich hingegen von seiner Krankenkasse finanziell unterstützen lassen möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Krankenkasse einen Zuschuss gewährt. Doch was sind das für Voraussetzungen - und mit welcher Summe kann der Betroffene rechnen?

Grundsätzlich gilt: wer bei dem Kauf eines Hörgerätes auf die Unterstützung seiner Krankenkasse hofft, muss einen Hörverlust von mindestens 30 Dezibel auf dem besser hörenden Ohr nachweisen können, der in einer der Hauptsprachfrequenzen zwischen 500 und 3.000 Hertz liegt. Zudem muss das Hörgerät von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt verordnet werden. Reicht man diese Dokumente dann bei der Krankenkasse ein, wird man bezuschusst. Da der Zuschuss jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist, gewährt die Krankenkasse nur rund 784,94 Euro. Die Hörgeräte Zuzahlung wurde ab 1. November 2013 neu geregelt und sehr stark angehoben. Statt 421,28 Euro erhalten Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung nun 784,94 Euro pro Hörgerät. Müssen zwei Hörgeräte angeschafft werden, bekommen die Betroffenen zusätzlich eine Zuzahlung von rund 140 Euro für das zweite Hörgerät. Neu ist auch, dass die Krankenkasse die Wartung der Hörhilfe für einen Zeitraum von sechs Jahren über eine Versorgungspauschale an den Hörgeräteakustiker bezahlt.

Da die durchschnittlichen Kosten für ein Hörgerät zwischen 500 und 2.000 Euro liegen, muss man trotz höherem Krankenkasse-Zuschuss mit einem Restbetrag aus eigener Tasche rechnen. Die Alternative: man entscheidet sich für ein sogenanntes zuzahlungsfreies Kassengerät. Allerdings sei gesagt, dass diese Hörgeräte unter Umständen nicht die gleiche Qualität bieten wie eines der teureren Modelle. Nichts desto trotz sollte man sich bei seinem Hörgeräte-Akustiker am besten mehrere Modelle zeigen lassen. Neben den Standard-Hörgeräten sollten sich darunter auch mindestens zwei der genannten Kassengeräte befinden.

Neben den klassischen Hinter-dem-Ohr-Geräten (kurz HDO) und den sogenannten Im-Ohr-Geräten (IO) gibt es noch die Hörbrille sowie moderne, jedoch meist teure Mini-Hörgeräte. Es ist zu empfehlen, dass man nach Möglichkeit alle Gerätearten durchtestet und sich zudem auch von seinem Hörgeräte-Akustiker beraten lässt. Darüber hinaus kann es nicht schaden, wenn man sich die Zeit nimmt und die verschiedenen Preise der Akustiker in Ruhe miteinander vergleicht - denn das spart unter Umständen bares Geld.

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