Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "Olympischen Preisen" unzulässig!

Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen "Olympia-Rabatt" und "Olympische Preise" ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) gesehen.

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