Crowdfunding bzw. Schwarmfinanzierung: Moderne Form der Finanzierung

von Dr. jur Lutz WERNER

Ein neues Modewort geistert durch die Medien und beschreibt eine neue/alte Form der Finanzierung: Crowdfunding bzw. Schwarmfinanzierung: Moderne Form der Finanzierung. Eine mögliche Definition wäre: Viele Geber (Crowd) steuern kleine Geldbeträge bei, die in ihrer Summe die Finanzierung auch größerer Projekte ermöglichen.

Crowdfunding ist ein moderner Begriff für eine schon länger bestehende Form der Kapitalbeschaffung bzw. Finanzierung, geeignet und optimiert durch die modernen Medien wie Online-Werbung und Internet. Genutzt wird diese Finanzierungsform zu unterschiedlichsten Zwecken: Sozial, gemeinnützig, politisch, unternehmerisch usw.

2,7 Milliarden Dollar wurden 2012 durch Crowdfunding weltweit eingesammelt, also durch Aufrufe im Internet etwa für Spenden oder Anteile an Unternehmen. Das sind 81 Prozent mehr als im Jahr zuvor. An der Spitze lag 2012 Nordamerika mit 1,6 Milliarden Dollar. In Europa kamen so 945 Millionen Dollar zusammen, in Asien 33 Millionen.

Das älteste unternehmerische Crowdfunding-Finanzportal in Deutschland ist www.emissionsmarktplatz.de, im letzten Jahr umfirmiert in www.Anleger-Beteiligungen.de. Das Finanzportal wurde 1999 von der Dr. Werner Financial Service Group gegründet. Gerade in den letzten Monaten sind eine Reihe neuer, teilweise spezialisierte Plattformen im Internet erschienen.

Das Crowdfunding wird von der Erkenntnis geleitet, dass es z. B. schwerer ist, einen einzigen Geldgeber mit 1 Mio. € zu finden als 10.000 Kapitalgeber mit Kleinbeträgen von jeweils 100 €.

Nach allgemeiner Meinung sollten mehrere Voraussetzungen für ein erfolgreiches, unternehmerisches Crowdfunding erfüllt sein:

  • ein besonderes und überzeugendes unternehmerisches Projekt,
  • glaubwürdige Online- und Offline – Präsentation sowie Finanzkommunikation,
  • sichere und angemessene Rendite für die Anleger und Investoren.

In Deutschland unterliegt das Crowdfunding der staatlichen Kontrolle. Entweder bedarf es der Genehmigung für eine Spendensammlung durch die Gewerbeämter oder beim unternehmerischen Crowdfunding der Genehmigung der Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin-Genehmigung ist erforderlich, wenn jemand mehr als 100.000 € einsammeln möchte. Der Geldbetrag ist wiederum unbeschränkt, wenn das Unternehmen nicht mehr als 20 Kapitalgeber pro Finanzart aufnimmt.

Die Dr. Werner Financial Service Group betreibt seit nunmehr 12 Jahren ein Crowdfunding- Finanzportal unter www.emissionsmarktplatz.de, bzw. seit letztem Jahr umfirmiert in www.anleger-beteiligungen.de. Auf dieser Internet-Plattform, ergänzt durch den per Mail versandten Investoren-Brief.com, können kapitalsuchende Unternehmen nach dem Prinzip des Crowdfunding Kleinbeträge von einer großen Zahl von Anlegern und Investoren einsammeln, um das gewünschte Gesamtfinanzierungsvolumen zusammen zu bringen.

Herausgeber des Crowdfunding-Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de und des ergänzenden, wöchentlichen per Mail an ca. 25.000 Anleger und Investoren kostenlos übersandten www.Investoren-Brief.com ist Dr. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG .